Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung des Gebäudes Marktplatz 28, 71229 Leonberg, Flst. 108/17 (Aktenzeichen 632.27-BÜ/BK/2026/0810)

 

Nach dem Dachstuhlbrand am 26.06.2026 im Gebäude Marktplatz 28 erlässt die zuständige Baurechtsbehörde Leonberg aus formellen Gründen aufgrund § 65 Absatz 1 Satz 2 Landesbauordnung BW (LBO BW) folgende Allgemeinverfügung: 
1. Die Nutzung des Gebäudes Marktplatz 28 wird dauerhaft untersagt.
2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.