Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung des Gebäudes Marktplatz 26, 71229 Leonberg, Flst. 108/16 und 108/26 (Aktenzeichen 632.27-BÜ/BK/2026/0811)

 

Nach dem Dachstuhlbrand am 26.06.2026 im Gebäude Marktplatz 28 erlässt die zuständige Baurechtsbehörde Leonberg aus formellen Gründen gemäß § 58 Absatz 6 Satz 2 Landesbauordnung BW (LBO BW) folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Nutzung des Gebäudes Marktplatz 26 wird untersagt bis nachgewiesen wurde, dass die zur Bewohnbarkeit erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, keine gesundheitliche Gefährdung mehr vorliegt und das Gebäude standsicher ist.
2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.