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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/200-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt den Gesamtergebnishaushalt 2025 (Anlage 1) und den       

    Gesamtfinanzhaushalt 2025 (Anlage 2) mit der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028  

    auf Basis der Änderungslisten Stand 12.12.2024 (Anlagen 3 und 4).

 

2. Der Stellenplan 2025 wird entsprechend der Vorlage 2024/264 beschlossen.

 

3. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025 (Anlage 5).

 

4. Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke   

    Leonberg (Anlage 6).

 

5. Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Stadthalle

    Leonberg (Anlage 7).

 

6. Der Gemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Leo Energie GmbH & Co.KG (Anlage 8)

    zur Kenntnis.

 

7. Der Gemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH  

    (Anlage 9) zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr schließt mit einem ordentlichen Fehlbetrag von 3.913.896 EUR ab. Damit kann der Haushaltsausgleich nach § 28 GemHVO nicht erreicht werden. Auch im Finanzplanungszeitraum kann kein Haushaltsausgleich erreicht werden. Durch Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses kann der Fehlbetrag ausgeglichen werden. Ebenso wurde das Instrument des Globalen Minderaufwands angewandt. Durch außerordentliche Erträge in Höhe von 8.872.000 EUR kommt man auf ein positives Gesamtergebnis von 4.958.104 EUR.

 

Im Finanzhaushalt führen die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zu einem Zahlungsmittelüberschuss von knapp über 4,5 Mio. EUR. Dieser reicht aus, um die veranschlagten Tilgungsleistungen für Kredite mit rund 4,2 Mio. EUR zu decken. Ein posi-tiver Zahlungsmittelüberschuss wird noch in dem Finanzplanungsjahr 2026 erreicht, ab 2027 jedoch nicht mehr.

 

Trotz der begonnenen Haushaltskonsolidierung ist auch dieser Haushaltsplan von einer hohen geplanten Investitionstätigkeit geprägt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Jahr 2025 betragen wieder fast 46 Mio. EUR, im gesamten Planungszeitraum insgesamt fast 119 Mio. EUR.

 

Die Kassenkreditermächtigung beträgt wie in den Vorjahren 25 Mio. EUR (vgl. Teil A, Haushaltssatzung), die Kreditermächtigung 20,2 Mio. EUR. Für Investitionsauszahlungen der Folgejahre wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 27,794 Mio. EUR veranschlagt (vgl. Anlage 2, Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraus-sichtlich fällig werdenden Auszahlungen).

 

Die Verschuldung wird im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich von 57 Mio. EUR um fast 40 Mio. EUR auf rund 97 Mio. EUR ansteigen und damit auf das Niveau von 2017/2018 wie-der steigen. Dieser Hochrechnung liegt zu Grunde, dass in 2024 die Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen wird.

 

Die Änderungslisten des Gemeinderats und der Verwaltung (Anlagen 3 und 4, nur Haushalt ohne Wirtschaftspläne) wurden um die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen in den Ausschüssen ergänzt. Auf dieser Basis wurden die geänderten Haushaltsansätze in den Haushaltsplan 2025 eingearbeitet und die Haushaltssatzung 2025 (Anlage 5) aufgestellt.

 

Außerdem ist die Entwicklung der Liquidität entsprechend der Anlage 1 zum Haushaltsplan aufgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen dargestellt.

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Anlagen

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