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Anfrage in einer Sitzung - 2022/198-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsbegrenzung Bahnhofstraße
Ergänzung aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 23.06.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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22.09.2022
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Frage
Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 23.06.2022
Frau Staubach nimmt Bezug auf den Lärmaktionsplan und berichtet, in dem damaligen Entwurf von 2018 wurde in der Bahnhofstraße ein Tempolimit von 30 km/h vorgegeben. Sie habe sich die Situation vor Ort vergegenwärtigt und festgestellt, dass vom Hirschbrunnen bis zu dem Weg welcher rechts reinführe 30 km/h ausgeschildert seien. Allerdings sei dies umgekehrt, wenn man von der Bahnhofstraße hochfahre, nicht der Fall. Sie beschreibt, dort sei überhaupt keine Geschwindigkeitsbeschränkung und das sei eigentlich nicht in Ordnung. Frau Staubach bittet um Prüfung.
Sie spricht zudem das offene Areal an, bei welchem nun auch die Steine abgetragen wurden, und möchte gerne wissen, ob dieses mittlerweile in städtischem Eigentum sei. Frau Staubach weist darauf hin, dass das momentan fremdgenutzt werde und erfragt, wie hier vorgegangen werden solle.
Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Im Lärmaktionsplan ist das Verbot der Durchfahrt von der Bahnhofstraße in die Grabenstraße aufgeführt. Ab dem Eltinger Fußweg besteht ein Verbot der Einfahrt für den allgemeinen Verkehr. Diesen kurzen Abschnitt der Bahnhofstraße in Aufwärtsrichtung dürfen nur Busse im Linienverkehr und Anlieger befahren. Auf die Sperrung wird bereits ab der Kreuzung Rutesheimer Straße hingewiesen. Eine Ahndung von Durchfahrtsverstößen erfolgt mittels einer fest installierten Überwachungsanlage. Busse können nach dem Halt an der Haltestelle Törlensweg und der örtlichen Gegebenheiten (starke Steigungsstrecken) faktisch keine höheren Geschwindigkeiten erzielen. Eine weitergehende Beschilderung ist daher nicht erforderlich.
Die Fläche für den künftigen Stadtgarten wurde zwischenzeitlich vom Investor des angrenzenden Wohnungsbaus geräumt, eine Abnahme der Fläche durch die Stadt ist noch nicht erfolgt.
Eine Fremdnutzung der Fläche wurde seitens des Tiefbauamts durch eine Absperrung des Geländes mit Steinquadern unterbunden.
