„Stadt für Morgen“ – Bauliche Umgestaltung der Stadtmitte – Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Jun 10, 2021
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Jun 15, 2021
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Der hierzu notwendige Auftrag an ein Planungsbüro hat mittels eines
Vergabeverfahrens auf der Grundlage noch zu fassender Beschlüsse der zuständigen
Gremien des Gemeinderates zu erfolgen.
Sachverhalt
Die Leonberger Stadtmitte ist geprägt durch den Charakter einer autogerechten Stadt. Diese Rahmenbedingungen entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen Städtebau mit hoher Aufenthaltsfunktion im öffentlichen Raum und einer nachhaltigen Abwicklung des zukunftsorientierten Verkehrs. Es wird deutlich, dass die Kommunen vor einem Paradigmen-wechsel – weg vom Automobil, hin zur Nahmobilität – stehen. Unter der Prämisse „Stadt für Morgen“ soll sich Leonberg als eine sozial- und klimagerechte Stadt entwickeln.
Auszug aus der Broschüre “Stadt für Morgen” (umweltbundesamt.de):
“Wir werden genauso mobil sein wie heute, allerdings auf andere Art und Weise. Wir sind weniger „auto“-mobil unterwegs, sondern nutzen dafür mehr den öffentlichen Verkehr, das Fahrrad oder Fußwege. Keiner will oder kann das Autofahren verbieten. Schließlich gründet Mobilität auf dem individuellen Wunsch, zu einem bestimmten Zeitpunkt von A nach B zu kommen. Aber dafür braucht in einer zukunftsfähigen Stadt kaum noch jemand ein eigenes Fahrzeug. Städte werden kompakter und zugleich grüner. Dafür steht die sogenannte doppelte Innenentwicklung. Auch vor dem Hintergrund des Flächensparziels schafft sie neuen Wohnraum in der Stadt, der nicht nur bezahlbar, sondern auch familiengerecht und barrierefrei ist. Gleichzeitig entsteht ausreichend Platz für Begegnung, Entspannung, Sport und Freizeit im öffentlichen Raum. Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Freizeitangebote sind nicht getrennt voneinander, sondern funktional durchmischt. Dadurch werden die knappen Flächen effizient und wirtschaftlich genutzt. Die notwendigen Wege sind kurz und direkt, sparen Zeit und vermeiden Emissionen. Großes Augenmerk gilt dem Lärm, der in vielen unserer Großstädte eines der wesentlichen Umweltprobleme ist. In der Stadt für Morgen sinkt die Lärmbelastung auf ein Minimum - zum einen durch weniger Autoverkehr, zum anderen durch intelligente bauliche Maßnahmen, die ein ruhiges Neben- und Miteinander sicherstellen.”
Um den zuvor beschriebenen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es eines Umbaus der bisher auf das Automobil ausgerichteten Leonberger Stadtmitte sowie eine Neuver-teilung der Verkehrsflächen. Dabei soll der Fokus auf die sozial gerechte Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums, verbunden mit hohen Aufenthaltsqualitäten, gelegt werden. Es sollen Anreize entstehen, für den Verkehr der Zukunft durch die Verknüpfung multimodaler Fortbewegungsmittel (ÖPNV, Bike-/Carsharing) Wege zeitsparender und ressourcenschonender zurückzulegen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf den Fuß- und Radverkehr zu legen.
Fußverkehrsförderung schafft ein kinderfreundliches Umfeld und erleichtert ein selbstbe-stimmtes Leben bis ins höhere Alter. Bessere Bedingungen für mehr Fußverkehr bedeuten mehr Lebensqualität. Mehr Platz zum Gehen und Verweilen, ein Netz an komfortablen, breiten Fußwegen und sicheres Queren vereinfachen die alltäglichen Wege und unterstützen insbesondere die Mobilität von Kindern, Jugendlichen und Älteren.
Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen dar. Darüber hinaus liefert er mit seinen positiven Effekten auf die Umwelt, das Klima, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sowie die Gesundheit der Menschen Beiträge zu vielen aktuellen und zukünftigen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund misst Bund und Land der Förderung des Radverkehrs als Teil eines modernen Verkehrssystems in Städten und ländlichen Räumen einen hohen Stellenwert bei, auch im Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Ziele.
Die Stadt Leonberg setzt sich aktiv für die Verbesserung des Fußverkehrs in der Stadtmitte und den Teilorten ein. Mit dem Aktionsprogramm „1000 Zebrastreifen“ wird in Höfingen ganz konkret an der Detailplanung und Umsetzung zur Optimierung bzw. Erhöhung der Verkehrs-sicherheit des Fußgängerverkehrs gearbeitet. In der Stuttgarter Straße wurden unter Ein-bindung der Anwohner zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger beschlossen. Auch in anderen Bereichen des Stadtgebietes werden weitere Querungshilfen eingerichtet.
Im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation in Leonberg ist ein besonderer Blick auf die Entwicklung einer bedarfsgerechten Fahrradinfrastruktur zu legen. Das Radwegekonzept aus dem Jahr 2013 muss fortgeschrieben und an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen im Radverkehr angepasst werden.
Um Leonberg bereit für die Zukunft zu machen, bedarf es einer Straßenraumgestaltung, die auch auf das autonome Fahren ausgerichtet ist. In diesem Zusammenhang soll die Entwicklung eines automatisierten Busshuttleverkehrs vorangebracht werden.
Ein wichtiger Meilenstein zum Durchbruch zur Verstetigung und Verflüssigung des Verkehrs im Stadtgebiet Leonberg und der Teilorte ist die Kooperation mit dem Verband Region Stuttgart im Rahmen des Pilotprojekts der Regionalen Mobilitätsplattform (RMP).
Wesentliches Ziel ist, die intelligente und nachhaltige Mobilität durch Digitalisierung zu gestalten. Der städtische Verkehrsrechner als Basisvoraussetzung für die Projektteilhabe ist bereits in Betrieb und wird künftig an die übergeordnete Verkehrsmanagementzentrale der Region Stuttgart angebunden.
Derzeit führen die Bedarfsumleitungsstrecken der Autobahn A8/A 81 durch das Stadtgebiet Leonberg und stellen im Fall einer Vollsperrung - besonders in den Nachtstunden - eine hohe Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner dar. Die Stadt Leonberg wird deshalb in Abstimmung mit dem RP Stuttgart ein Konzept zur Optimierung bzw. Anpassung der Autobahnbedarfsumleitungsstrecken erarbeiten, um die Innenstadt zu entlasten.
Der Bau einer Umgehungsstraße von Leonberg bedarf einer umfassenden und zeitinten-siven Planung. Mit einer Umsetzung ist in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten nicht zu rechnen. Abgesehen davon ist auf Grund des hohen Landschaftsverbrauchs und somit erheblichen Eingriffs in die Natur nicht davon auszugehen, dass der Straßenbaulastträger (Land Baden-Württemberg) diese Maßnahme in sein Straßenausbauprogramm auch künftig aufnehmen wird. Zumindest wurde dies in einem persönlichen Gespräch mit Verkehrs-minister Winfried Hermann signalisiert. Nicht zuletzt muss deshalb jetzt gehandelt werden, damit sich Leonberg zu einer sozialgerechten und lebenswerten Stadt entwickelt.
Bauliche Umgestaltung
Ein Stadtumbau mit Blick auf eine zukunftsgerichtete Mobilität umfasst folgende Bereiche:
- Eltinger Straße von Römerstraße bis einschließlich Knotenpunkt Seestraße
- Wirkungsbereiche der Knotenpunkte Leonberger Straße/ Brennerstraße und Römerstraße/ Eltinger Straße
- Römerstraße von Obi-Kreisel (Poststraße) bis einschließlich Knotenpunkt Steinstraße
- Poststraße (einschl. Benzstraße bis Dieselstraße) bis Christophstraße
- Steinbeissstraße – Fußweg/ Treppenanlage zur Bahnhofstraße Ortsmitte Höfingen
Verkehrsqualität
Durch die bauliche Umgestaltung der Eltinger Straße und des Neuköllner Platzes wird eine Aufwertung des Straßenraums und somit Stärkung des Fuß-/ Radverkehrs wie auch des ÖPNV angestrebt unter gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Es soll eine neue Funktionszuordnung bei den Gehwegen und Fahrstreifen stattfinden, die durch bauliche und grüngestalterische Maßnahmen entsprechend akzentuiert werden.
2021 soll die Zuflusssteuerung an den Stadtzufahrten mit optimierten Signalsteuerungen auf der innerörtlichen Strecke in Betrieb gehen, so dass Anfang 2022 die erwartete Wirkung nicht mehr durch Prognosen beschrieben werden muss, sondern auf konkrete Erfahrungen zurückgegriffen und das Ergebnis bewertet werden kann.
Belange klimafreundlicher Mobilitätsformen
Am zentralen Knotenpunkt Neuköllner Platz sollen durch eine neue Straßenraumgestaltung die Flächen für den Fußverkehr erweitert werden. Für den Fußverkehr sind die Gehwege entsprechend den üblichen Ausbaustandards zwar mehr als ausreichend breit, aber mit der Erweiterung soll der Platzcharakter gestärkt und damit auch eine vielfältigere Nutzbarkeit für Aufenthalt (z. B. Flächen für Außengastronomie), Begrünung, Fahrradabstellanlagen erreicht werden. Durch einen Rückbau der Fahrbahnbreiten im zentralen Knotenpunkt können zudem die Flächen funktional stärker zusammengeführt werden. Geringere Straßenquerschnitte und verlängerte Grünphasen ermöglichen ein sicheres und bequemes Queren des Fuß-/Radverkehrs.
Luftreinhaltung
Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung ändert sich, Mobilitätsbedürfnisse beschränken sich nicht auf ein Verkehrsmittel. Andere Verkehrsmittel wie das Fahrrad müssen mehr in den Fokus rücken. Ziel sollte es sein, mittelfristig Verkehrsflächen zu verändern und dadurch eine höhere Aufenthaltsqualität zu erreichen. Mit dem hier zur Förderung beantragten Vorhaben werden die Ziele des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Leon-berg, nachhaltig unterstützt. Auch die vorgesehene Umgestaltung des Straßenraums und die damit einhergehende Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden eine Änderung des Mobilitätsverhaltens bewirken, indem der Rad- und Fußverkehrsanteil erhöht wird.
Lärmschutz
Die für 2021/2022 vorgesehene Zuflusssteuerung im Rahmen des Projektes RMP hat als wesentliches Ziel, den Kfz-Verkehr innerorts zu verstetigen. Verstetigung geht zwar nicht in die Berechnung der Lärmimmissionen ein, trägt jedoch erheblich zur Reduzierung der Belästigungswirkung von Lärm bei und wird als deutliche Verbesserung wahrgenommen. Durch die Neuaufteilung der Verkehrsflächen im Bereich des Neuköllner Platzes wird sich voraussichtlich ein Abrücken der Fahrbahn von der Bebauung ergeben – ein weiterer Beitrag zum Lärmschutz.
Klimaschutz
Ein Beitrag zum Klimaschutz wird durch Verstetigung und möglichst auch Verringerung der Kfz-Verkehrsbelastung erzielt, ebenso durch schattenspendende Bäume und Nutzung von Verdunstungskälte. Gestalterische Elemente bzw. eine entsprechende Wahl der Ober-flächenbefestigung sind dabei wesentliche Schlüsselelemente.
Nachrichtlich: Übersicht derzeitiger Projekte
Verschiedene, derzeit im Verfahren oder bereits in Bau befindliche Investitionsmaßnahmen können in die geplante Aufwertung der Stadtmitte eingebunden werden und eine Initial-funktion übernehmen.
• Wohngebäude an der östlichen Römerstraße, Fertigstellung Herbst 2023 geplant.
• Wohn- und Geschäftshaus Stohrerstraße 53/Römerstraße, 12 Wohneinheiten, Fertigstellung 2022 geplant.
Darüber hinaus gibt es folgende Projekte/Planungen:
Stellungnahme der Verwaltung und weiteres Vorgehen
Zur Sicherung des Standortes Stadtmitte als Einkaufs- und Versorgungsbereich mit Kultur- und Freizeiteinrichtungen, zentraler Verkehrsschnittpunkt und Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität ist dringend einer Neudefinition des zentralen Bereichs, aber auch seines Umfeldes erforderlich. Leonberg soll sich von der autogerechten Stadt zu einer modernen, lebens- und liebenswerten Stadt entwickeln, die „Stadt für Morgen“. Damit verbunden ist das Ziel, attraktive Arbeitsplätze zu sichern und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, damit sich das Gewerbe- und Einkommensteueraufkommen und somit die Sicherung der komplexen und vielfältigen Infrastruktur der Stadt Leonberg positiv entwickeln kann. Die Entscheidung ist somit eine Investition der Zukunft, die mit Mut und Vertrauen verbunden ist.
Für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen des Projektes "Stadt für Morgen“ sollen Förderanträge gemäß Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für den Förderbereich "Kommunaler Straßenbau" erarbeitet und fristgerecht gestellt werden. Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes der Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität dringend erforderlich sind.
Eine Voranfrage zur Förderfähigkeit des Vorhabens wurde bereits beim RP Stuttgart eingereicht. Sofern das Vorhaben förderfähig ist, wird der Antrag zur Programmaufnahme dem RP Stuttgart vorgelegt. Die Beantragung für den ersten Schritt (vgl. Punkt 2. Des Beschlussvorschlages) muss bis spätestens 31. Oktober 2021 erfolgen, damit eine Aufnahme in das Förderprogramm in 2022 möglich ist.
Zuletzt ein Auszug aus der Broschüre „Stadt für Morgen“ (umweltbundesamt.de):
“Wo ein Wille ist....
Warum passiert häufig nichts, obwohl die Probleme diskutiert, Alternativen bekannt, Abhilfe möglich ist? Diese Frage stellen sich viele. Zentral für Fortschritt, für Veränderung und Neubewertung ist der politische Wille. Dazu gehört auch der Mut der poli-tisch Verantwortlichen, Herausforderungen ernst zu nehmen und aktiv anzugehen. Nicht immer sind Entscheidungen populär – das gilt auch für manche in diesem Papier vorgeschlagene Maßnahme. Doch nur, wenn auch unpopuläre Entscheidungen getroffen und realisiert werden, handeln Politik und die durchführende Verwaltung wirklich verantwortungsvoll für Wählerinnen und Wähler, für heute und für die kommenden Generationen. Außerdem: Leere Kassen sind kein Naturgesetz. Wo ein politischer Wille ist, findet sich auch ein Weg, zielführende Maßnahmen z.B. durch Umverteilung vorhandener Mittel zu finanzieren. Natürlich muss die Verwaltung bei der Planung und Realisierung von Maßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit Interessen abwägen. Das gilt insbesondere bei einer so komplexen und umfassenden Herausforderung wie die Gestaltung der zukunftsfähigen Stadt von morgen. Vor einer Entscheidung sollten immer alle Interessen angehört und artikuliert wer-den können. Dennoch ist die Interessenabwägung alles andere als einfach – in manchen Fällen scheint sie die Umset-zung sinnvoller Maßnahmen zu verlangsamen oder zu behindern. Hier können entschlossene Ziel- und Rahmensetzun-gen durch die demokratisch gewählten kommunalen Gremien (insbesondere Stadt- und Gemeinderäte) der Verwaltung die Interessenabwägung erleichtern.”
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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754100427002 Straßenraumgestaltung Römerstraße (Bosch Campus) |
2021 |
150.000 |
150.000 |
Planungsrate |
Kostenstelle 51100060 Sachkonto 42910000 |
2021 |
205.000 |
205.000 |
Planungskosten Voruntersuchung zum Förderantrag |
In der Finanzplanung (HH 2021) ist die Maßnahme bereits mit 10 Mio. Investitionsvolumen avisiert. Vorliegend ist von einem Investitionsvolumen von insgesamt rd. 15 Mio. Euro brutto auszugehen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg soll erreicht werden, das die geplante Investitionssumme nicht überschritten wird.