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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/205
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung zur Besetzung der Stellen der Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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23.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Wahl der beiden Beigeordneten erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2020.
- Die Stellen werden entsprechend des Ausschreibungstextes der Anlage 1 und 2 in der Sommerpause KW 32 und in KW 35 im Staatsanzeiger und in der Stuttgarter Zeitung ausgeschrieben. Der Ausschreibungstext wird auch auf Stellenportalen ins Internet gestellt.
- Der Bewerbungsschluss wird auf den 30.09.2020 festgesetzt.
-
Die Besetzung der Stellen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Zunächst werden in getrennten Wahlgängen die beiden Beigeordneten gewählt,
aber noch nicht ernannt.
- Sodann wird aus den Beigeordneten der Erste Bürgermeister gewählt.
Sachverhalt
Sachverhalt/Sachstand
In § 53 Abs. 1 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass die Stadt Leonberg zwei hauptamtliche Beigeordnete als Stellvertreter des Oberbürgermeisters bestellt. Einer der Beigeordneten führt die Bezeichnung „Erster Bürgermeister“, der andere „Bürgermeister“.
Am 13.01.2021 enden die Amtszeiten des Ersten Bürgermeisters Dr. Ulrich Vonderheid und des Bürgermeisters Klaus Brenner. Die Stellen sind somit ab dem 14.01.2021 neu zu besetzen. Nach § 50 Abs 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg muss die Wahl in dem Zeitfenster frühesten drei Monate vor und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Spätester Zeitpunkt wäre somit der 13.12.2020, frühester Zeitpunkt der 13.10.2020.
Bei der Besetzung der Stellen sollen entsprechend § 50 Abs. 2 GemO die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um ein Vorschlagsrecht. Damit verbunden ist aber nicht ein Anspruch darauf, dass der Gemeinderat den/die vorgeschlagenen Bewerber wählt.
Es wird vorgeschlagen, die Stellen nach den Sommerferien mit dem beigefügten Ausschreibungstexten gemäß Anlage 1 und 2 in der Stuttgarter Zeitung, dem Staatsanzeiger und auf einschlägigen Stellenportalen im Internet zu veröffentlichen.
Folgender Terminplan wird vorgeschlagen:
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Ausschreibung der Stellen |
Fr 07.08.2020 |
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Bewerbungsschluss |
Mi 30.09.2020 |
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Sichtung der Bewerbungsunterlagen durch ein Auswahlgremium aus Oberbürgermeister, Gemeinderatsmitgliedern und Personalabteilung |
Do 08.10.2020 |
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Vorstellungsrunde von ca. 5 Kandidaten pro Stelle |
Do 22.10.2020 |
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Erstellen der Vorlage Besetzung |
Do 29.10.2020 |
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Frühester Termin der Wahl (3 Monate vor Freiwerden der Stelle) |
Di 13.10.2020 |
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Spätester Termin der Wahl (1 Monat vor Freiwerden der Stelle) |
So 13.12.2020 |
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Vorberatung Ausschuss |
Do 12.11.2020 |
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Beschluss im Gemeinderat |
Di 17.11.2020 |
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Ende der Amtszeit |
Mi 13.01.2021 |
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Freiwerden der Stelle |
Do 14.01.2021 |
Zweistufiges Verfahren
Da beide Beigeordnetenstellen gleichzeitig besetzt werden müssen kann ein zweistufiges Besetzungsverfahren entsprechend § 50 Abs. 2 GemO angewendet werden:
1. Stufe – Wahl und Besetzung der einzelnen Beigeordnetenstellen, ohne Ernennung.
2. Stufe – Wahl des Ersten Bürgermeisters aus den gewählten Beigeordneten, anschließend Ernennung.
Dies ist durch den Gemeinderat ausdrücklich zu beschließen.
Alternativ kann die Stelle des Ersten Bürgermeisters, verknüpft mit einem der beiden Dezernatsbereiche, direkt ausgeschrieben werden. Dies wäre dann aber festzulegen und zu beschließen. Die Ausschreibungstexte müssten entsprechend angepasst werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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