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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Eckpunkte der Auslobung für den Einladungswettbewerb zum Bebauungsplanverfahren „Verkehrsübungsanlage am Solitude - Ring“, Planbereich 05.05-2 werden gebilligt. (Anlage 1 zu SV 2018 / 177)
  2. Der Durchführung des Einladungswettbewerbes wird zugestimmt, die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Die bestehende Verkehrsübungsanlage des ADAC am Standort Mahdental / Solitude-Ring

ist bereits mehr als 50 Jahre alt und aus dem ehemaligen Fahrerlager der Solitude

Rennstrecke entstanden, zuerst als Verkehrsübungsplatz, später dann auch als

Fahrsicherheitstrainingsplatz. Insgesamt trainieren in Leonberg jährlich ca. 10.000

Teilnehmer beim Fahrsicherheitstraining und es üben knapp 20.000 Fahranfänger.

Die bestehende Infrastruktur ist stark erneuerungsbedürftig und Reparaturen werden

zunehmend schwieriger und aufwendiger. Gleichzeitig entwickeln sich die Fahrzeugtechnik

und die Fahrerassistenzsysteme in den Fahrzeugen sehr schnell und die Anforderungen an

Verkehrsübungsplätze und deren Infrastruktur steigen stetig. Vor diesem Hintergrund der betrieblichen Notwendigkeit beabsichtigt der ADAC die Weiterentwicklung der Verkehrsübungsanlage im Zuge einer langfristigen Sicherung der bestehenden Infrastruktur.

 

Als Voraussetzung für das Erreichen dieser Planungsziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich; die entsprechenden Beschlüsse wurden vom Gemeinderat am  19.12.2017 in öffentlicher Sitzung gefasst (vgl. oben: Bezugsvorlagen).

 

Insbesondere aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Glemswald“ sowie innerhalb eines regionalen Grünzugs des Regionalplans Stuttgart, der zukünftigen Verkehrsanbindung an die  Mahdentalstraße (L1187) und der betroffenen Umweltbelange waren zunächst intensive Abstimmungen mit den übergeordneten Planungsträgern und Fachbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) - Referat 21 Raumordnung, RPS Abt. 4- Straßenwesen und Verkehr, RPS Abt. 5 Umwelt, Verband Region Stuttgart, Landratsamt Böblingen (Naturschutz) erforderlich. Aus diesem mehrstufigen Abstimmungsprozess, der im ersten Halbjahr 2018 durchgeführt wurde, ging als Ergebnis eines umfassenden Variantenvergleichs eine grundsätzlich abgestimmte Vorzugsvariante für die äußere und innere Erschließung hervor, die den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden soll.

 

Basierend auf den vorgenannten Abstimmungsergebnissen mit den übergeordneten Planungsträgern / Fachbehörden ist die städtebauliche Konzeption vom November 2017  bzgl. der landschaftsräumlichen Einbindung, der städtebaulichen und architektonischen Qualität einschließlich des historischen Bezugs zur Solitude Rennstrecke, der betrieblichen Programm- und Funktionserfüllung, der technischen Realisierbarkeit  sowie der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu optimieren. Die Ergebnisse des Einladungswettbewerbes sollen der Bauleitplanung zugrunde gelegt werden.

Hierzu ist vorgesehen, im Zeitraum zwischen dem 1.10.2018 und Ende November 2018 (Preisgericht),  einen Einladungswettbewerb durchzuführen, um Entwurfsideen für den Hochbau, einschließlich einer nachhaltigen, qualifizierten Grün- und Freiraumgestaltung  zu erhalten sowie den städtebaulichen und architektonischen Nachweis einer ortsbildverträglichen landschaftlichen Einbindung zu erbringen.

 

Das von einem Preisgericht Ende November 2018 festzustellende,  bestplatzierte Planungskonzept soll, nach der Billigung in den zuständigen kommunalpolitischen Ausschüssen, der weiteren Planung und der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zugrunde gelegt werden.

 

Sämtliche anfallende Kosten für den Einladungswettbewerb und den Bebauungsplan werden durch den ADAC Württemberg übernommen. Dies ist im städtebaulichen Vertrag zu definieren.

Ziele der Maßnahme

Ziel des Eigentümers und Betreibers der Verkehrsübungsanlage, dem ADAC

Württemberg e.V., ist eine Qualifizierung des Bestandsstandortes im Hinblick auf die

Verkehrsübungsanlage, die Erschließung und die zugeordneten baulichen Anlagen.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der erforderlichen Maßnahmen, zur Gewährleistung der landschaftlichen Einbindung, der städtebaulichen Qualität und der Berücksichtigung der umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange sowie des Artenschutzes sollen die erforderlichen Bauleitpläne aufgestellt bzw. geändert werden. Mittels eines, der Planaufstellung vorgeschalteten Einladungswettbewerbes sollen entsprechende Konzepte der zukünftigen Bebauung entwickelt werden.

Sachverhalt/Sachstand

Auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenkonzeptes vom 6.11.2017 (Beschluss vom 19.12.2017) erfolgte bis August 2018 die Klärung der wesentlichen fachlichen Rahmenbedingungen unter Einbeziehung der wichtigsten, betroffenen Fachbehörden mit dem Ergebnis einer Vorzugsvariante (V1 und V1a) für die geplante äußere und innere Erschließung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im weiteren Verfahrensverlauf noch zu klärende verkehrliche Belange sind die genaue Ausgestaltung der zukünftigen Anschlüsse an die Mahdentalstraße - L1187 (Var V1 bzw. Var V1a gem. Anlage 1, Seite 15) sowie der zulässige Umfang möglicher baulicher Anlagen innerhalb der sog. „anbaufreien Zone“ entlang der Mahdentalstraße (20m gem. Straßengesetz BW).

 

In einem nächsten Planungsschritt muss die städtebauliche Konzeption nun angepasst und optimiert  sowie ein architektonischer Planentwurf für die zukünftigen hochbaulichen Anlagen erarbeitet werden. Der konzeptionelle Ansatz sieht vor (vgl. Abb. 3):

 

A-Nördlich der Mahdentalstraße:

Weitestgehender Rückbau der betrieblichen Anlagen und Renaturierung, Erhalt des Boxengebäudes und Fläche für Historik und Verkehrssicherheitsprogramme

 

B- Südlich der Mahdentalstraße

Straßenbegleitende Bauzone für Schulung, Platzwart, Start- und Zielturm, Kommunalgebäude zzgl. Verkehrsflächen und Parkplätzen

 

C- Bestehendes Übungsgelände

Optimierung der Verkehrs-/ Übungsflächen sowie Anordnung von Wetterschutzhäuschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierfür ist die Durchführung eines Einladungswettbewerbes vorgesehen, dessen Eckpunkte nachfolgend aufgeführt sind:

 

Eckpunkte der Auslobung:

Teil I - Allgemeine Bedingungen, Aufgabe und Zielvorstellungen

Teil II - Planungsaufgabe und Rahmenbedingungen

Teil III - Raum- und Funktionsprogramm

Teil IV - Anlagen

 

Verfahrensart

-          Nicht offener Wettbewerb (Einladungswettbewerb) mit 4 direkt bestimmten Teilnehmern

-          Anlehnung an die RPW 2013  (Richtlinie für Planungswettbewerbe)

-          Einphasiges Verfahren

-          4 Preise, Preissumme in Anlehnung der anrechenbaren Herstellkosten

 

Preisgericht

-          14 Personen, bestehend aus je 5 Sachpreisrichtern der Stadt und des ADAC sowie 4 Fachpreisrichtern, zzgl. Stellvertretern (Vgl. Anlage 1)

 

Teilnehmer

-          4 Planungsbüros gem. Anlage 1

 

Leistungsumfang

Bereich Nord

-          Ideenkonzept zur Sanierung des historischen Boxengebäudes

 

Bereich Süd

-          Objektplanung (Platzwartgebäude, Schulungsgebäude, Nutzungskonzept Start- und Zielturm, Kommunalgebäude Wetterschutzhäuschen)

-          Verkehrsflächen/Stellplätze

 

Ideenkonzept

-          Freiraumgestaltung Baufläche und Umfeld

 

Beurteilungskriterien

-          Landschaftsräumliche Einbindung

-          Städtebauliche und architektonische Qualität, historischer Bezug

-          Programm- und Funktionserfüllung

-          Technische Realisierbarkeit

-          Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

 

Übergeordnetes Planungskonzept

-          Verträglichkeit mit den besonderen räumlichen und landschaftsrechtlichen Rahmenbedingen (Regionaler Grünzug, LSG)

-          Erweiterungsmöglichkeiten der Anlage sind durch die Lage und umwelttechnischen Gegebenheiten sowie die Eigentumsverhältnisse stark eingeschränkt.

-          Betrieb der Verkehrsübungsanlage nur noch im südlichen Bereich; überwiegende Renaturierungen im nördlichen Bereich.

-          Würdigung des besonderen historischen Kontexts der ehemaligen Solitude-Rennstrecke

-          Vereinzelte Nutzungen im nördlichen Bereich für Historik und Verkehrssicherheitsprogramme einschließlich Erhalt des Boxengebäudes.

-          Neubau der verkehrlichen Anbindung des Verkehrsübungsplatzes (Hauptzufahrt) parallel der L1187 zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen/Rückstaus.

-          Steigerung der Nutzungsqualität der Verkehrsübungsanlage für die Teilnehmer durch Neubau moderner Schulungsräume, technischer Fortschritt der Gebäudeanlagen, innovative Ausstattung, sicherheitsrelevante Sanierung und Optimierung der Verkehrsflächen für das Fahrsicherheitstraining und den Übungsbetrieb.

-          Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien als Planungsgrundsatz.

-          Integration der zukünftigen Mobilitätsformen Elektromobilität und autonomes Fahren.

-          Verbesserung der Verkehrssicherheit beim Übungsbetrieb und beim Fahrsicherheitstraining durch Anordnung neuer Gebäude im Ein-/Ausfahrtsbereich.

-          Dadurch eindeutige Trennung von Fußverkehr und Fahrverkehr möglich

 

Planungsgrundsätze

-          Ökologische und nutzungsoptimierte Gebäudeinfrastruktur mit besonderer Berücksichtigung der Einbindung in die naturräumliche Umgebung.

-          Innovatives Energiekonzept für die Gebäude und Einrichtungen.

-          Optimierung der betrieblichen Sicherheit nach Vorgaben des Qualitätsmanagements des bundesweiten ADAC Fahrsicherheits-Trainings (DIN ISO 9001).

-          Schaufenster für Elektromobilität und automatisiertes Fahren.

-          Praxiserprobung neuer Fahrbahnbeläge und Einrichtungen zur Lärmminderung und Schadstoffreduzierung.

-          Freistellung und städtebauliche Aufwertung des historischen Start- und Zielturms sowie Einbeziehung des Start- und Zielturms in das Nutzungskonzept und die betrieblichen Abläufe.

-          Renaturierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen vor allem im Nordteil der Anlage. Realisierung möglichst vieler Ausgleichsflächen auf dem eigenen Gelände.

-          Sichere und leistungsfähige Erschließung der Verkehrsübungsanlage durch Rückstau-Raum bei der Zufahrt außerhalb der Landesstraße 1187.

-          Reduzierung der Querungen des Geh- und Radwegs bei Zu- und Abfahrt.

Weiteres Vorgehen

-          Endgültige Ausarbeitung des Auslobungstextes für den Einladungswettbewerb auf Grund­lage der in der beigefügten Anlage 1  dargestellten Eckpunkte.

-          Durchführung des Einladungswettbewerbes von Anfang Oktober bis Ende November 2018 (Sitzung Preisgericht).

-          Regelungen zur Übernahme von Planungsleistungen in einem städtebaulichen Vertrag.

-          Ausarbeitung des Bebauungsplan-/ Flächennutzungsplanentwurfs und Eintritt in das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Einladungswettbewerbes bis zum 1. Quartal 2019.

-          Durchführung des Bebauungsplanverfahrens als Vollverfahren.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Durchführung eines Einladungswettbewerbes und hierdurch Verzögerung  des weiteren Planverfahrens, da dann auf andere Weise ein Bebauungskonzept erarbeitet werden muss.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen

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Anlagen

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