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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/061-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es werden 8 Blitzersäulen und 2 Kameras beschafft; der entsprechende Sperrvermerk wird aufgehoben.
  2. Für die Blitzersäulen werden 8 Standorte entsprechend der Vorschlagsliste festgelegt.
  3. Zur Auswertung der zu erwartenden Verfahren wird eine 0,5 Stelle (Besoldungsgrupe EG 9a) in der Bußgeldstelle ab 1. Dezember 2018 geschaffen.
  4. Unter der Vorschlagsliste für die Standorte der Blitzersäulen ist ein Standort in der 30 km Zone in der Ortsmitte Gebersheims zu berücksichtigen oder eine weitere Blitzereinheit zu beschaffen.
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Sachverhalt

  

Zusammenfassung des Sachverhalts

Beschaffung von 8 bzw. 9 Blitzersäulen und 2 Kameras zur Geschwindigkeitsüberwachung.

Ziele der Maßnahme

Verkehrssicherheit und Lärmschutz

Sachverhalt/Sachstand

Zu 1.) In Leonberg sind derzeit insgesamt fünf Blitzersäulen stationiert, bei diesen handelt es sich ausschließlich um „Rotlicht-“Blitzer an Lichtzeichenanlagen. Anders als in den Umlandgemeinden und meisten Kommunen Baden-Württembergs gibt es in Leonberg bislang keine stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Diese wird derzeit ausschließlich mit zwei mobilen Anlagen durchgeführt. Trotz erheblicher Steigerung der Überwachungsintensität erreichen das Ordnungsamt dennoch regelmäßig Bürgerbeschwerden, dass viele Bereiche nicht bzw. nicht häufig genug bzw. gerade in den Nachtstunden nicht im gewünschten Umfang überwacht werden.

Neben der Verkehrssicherheit geht es auch um die Lärmproblematik, die mit der aktuellen Diskussion um die Lärmaktionsplanung erneut in den Fokus geraten ist.


Vor diesem Hintergrund wurden in den Haushalt 2018 insgesamt 440.000€ zur Anschaffung von ingesamt acht Blitzersäulen sowie zwei Kamera-Einschüben (zum Wechsel zwischen den Säulen) eingestellt.

Nach Aufhebung des Sperrvermerks wird die Ausschreibung der Anlage erfolgen.

 

Zu 2.) Das Ordnungsamt schlägt mögliche Standorte in der beiliegenden Übersicht sowie den entsprechenden Plänen vor. Auf den Vorbehalt einer individuellen technischen Prüfung jedes Standortes wird hingewiesen.

 

Zu 3.) Zur Auswertung der anfallenden Verfahren ist eine Stellenmehrung im Bußgeldbereich zwingend nötig.

In der folgenden Berechnung wird exemplarisch von einer Überwachung der Hauptstraßen der Teilorte Höfingen (10.000 Kfz), Warmbronn (4.500 Kfz), Gebersheim (3.500 Kfz) sowie der Grabenstraße in der Kernstadt (21.000 Kfz) ausgegangen, also von 40.000 Kfz täglich. Da die o.g. Angaben die in beide Richtungen fahrenden Kfz umfassen, fahren somit 20.000 Kfz täglich in jede Richtung.

Bei stationärer Geschwindigkeitsüberwachung sind bei einem regelmäßigem Wechsel der Kameras zwischen den Standorten - auch bei mittel- und langfristiger Prognose - circa 0,5% Verstöße des Fahrzeugaufkommens zu erwarten (d. h. von 200 Fahrzeugen ist im Schnitt eines zu schnell).

Wäre nun jede der acht Säulen mit je einer Kamera versehen, würden bei 20.000 Kfz 100 Ordnungswidrigkeiten täglich begangen und erfasst. Es sind jedoch insgesamt nur zwei Kameras vorgesehen, die regelmäßig zwischen den Standorten gewechselt werden. Somit kann nur ¼ der o.g. Verstöße erfasst werden, d. h. im Ergebnis ist von circa 25 Fällen pro Tag und von circa 9.000 Fällen pro Jahr auszugehen.

Bei 85.600 Jahresarbeitsminuten und 5min./Fall (GPA) sind pro Sachbearbeiter/VZÄ 17.000 Fälle/Jahr anzusetzen. Somit wird im Ergebnis eine 0,5 Sachbearbeiter-Stelle benötigt.


Zu 4.) Im Bereich Höfinger - Dobelstraße ist in der Ortsmitte eine 30 km/h Zone eingerichtet. Die Verkehrszahlen lt. Lärmaktionsplkan sind in der Alten Dorfstraße 6790 KFZ /24h und in der Höfinger Straße 8826 KFZ /24 h.
Diese Zahlen wurden durch wiederholte Zählungen bestätigt.
Die Verkehrszahlen in der Drucksache 2018/61 entsprechen somit nicht der Realität. Ausserdem befindet sich in der Ortsmitte eine stark frequentierte Bushaltestelle für die Schülerbeförderung und den ÖPNV für Bürger. Weiterhin 1 Supermarkt, 2 Banken, 1 Bäckereifiliale, 1 Friseur und die Ortschaftsverwaltung. Dadurch kommt es am Fussgängerüberweg ständig zu gefährlichen Situationen aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge. Im Bürgerbewusstsein herrscht allgemein die Meinung, dass in der 30 km/h Zone die Geschwindigkeitsgrenze nicht eingehalten wird und zu wenig Messungen stattfinden. Um hier für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden wird eine stationäre Blitzer-Einheit beantragt.
Nach den dargestellten Fallzahlen wäre eine Amortisation der Investition in wenigen Jahren gegeben.

 

Weiteres Vorgehen

Die Blitzersäulen mit Kamera-Einheiten werden ausgeschrieben. Die Vorbereitungen für die Stationierung der Säulen werden geschaffen. Die 0,5 Stelle im Bußgeldbereich (Entgeltgruppe EG 9a) wird zum 1. Dezember 2018 geschaffen.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Anschaffung der Kamera-Einheiten bzw. Blitzersäulen. Damit erübrigt sich auch die Festlegung der Standorte und die Stellenmehrung im Bußgeldbereich.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

712210016003

Verkehrswesen Ausstattung:

8 stationäre Messsäulen und 2 Kameras zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung

2018

440.000

440.000

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Bei circa 17,50€ Bußgeldeinnahme pro Fall ist bei jährlich 9.000 Fällen mit Einnahmen
i. H. v. circa 150.000€ zu rechnen. Da mit der dauerhaften Inbetriebnahme der Blitzer voraussichtlich frühestens in sechs Monaten zu rechnen ist, werden diese Einnahmen in der Haushaltsplanung 2019 mit veranschlagt.

 

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