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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung eines ÖPNV-Fahrtkostenzuschusses für Beschäftigte und Beamte der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Personalabteilung
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2018
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschäftigte und Beamte der Stadt und der Eigenbetriebe erhalten ab 1. Juli 2018 einen Fahrkostenzuschuss in Höhe von 75% der nachgewiesenen Aufwendungen, wenn sie zur Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstelle den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Der freiwillige Zuschuss wird auf maximal 80,- € monatlich begrenzt.
Als freiwillige soziale Leistung ist der Zuschuss stets widerruflich. Ein dauerhafter Rechtsanspruch entsteht nicht.
Es werden überplanmäßige Aufwendungen im Jahr 2018 in Höhe von ca. 8.000 € bewilligt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stadt Leonberg bietet Beschäftigten, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, bislang das Firmenticket des Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) an. VVS-Nutzer fahren 12 Monate zum Preis von 9 Monaten. Dieses Firmenticket muss für ein volles Jahr erworben werden, um die Rabattierung zu erhalten.
Das Firmenticket wird von der Stadt bisher nicht bezuschusst. Das Angebot nahmen im Jahr 2018 lediglich 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt in Anspruch.
Um mehr Beschäftigte zum Umstieg auf ÖPNV und Fahrrad zu motivieren, Schlägt die Verwaltung vor, künftig einen flexibleren ÖPNV-Zuschuss als freiwillige Leistung zu gewähren.
Eine interkommunale Umfrage hat ergeben, dass die Landratsämter Böblingen, Ludwigsburg und Esslingen den Beschäftigten einen 75%igen Zuschuss auf Firmentickets, mit einer Deckelung auf 80 € monatlich gewähren.
Die Verwaltung schlägt vor, sich an dieser Regelung zu orientieren. Es sollen jedoch auch Monatskarten bezuschusst werden, um durch ein möglichst flexibles Angebot die Bereitschaft der Beschäftigten, auf den ÖPNV umzusteigen, zu fördern. Diese Regelung wird auch vom Personalrat unterstützt.
Es wird damit gerechnet, dass der Anteil der Beschäftigten, die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, sich durch einen attraktiven ÖPNV-Zuschuss mittelfristig etwa verdoppeln wird.
Ziele der Maßnahme
- Beitrag zur Luftreinhaltung
- Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens
- Steigerung der Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber
Sachverhalt/Sachstand
Als Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens ist es erstrebenswert, dass möglichst viele städtische Beschäftigte mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Hierzu kann ein attraktiver, flexibler Fahrtkostenzuschuss einen Anreiz bieten.
Das neue Dienstradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung wird Beschäftigte hauptsächlich im Sommer zum Umstieg auf das Fahrrad animieren. Ein flexibler ÖPNV-Zuschuss ermöglicht z. B. in den Wintermonaten auf den ÖPNV umzusteigen. Das Firmenticket, das nur jährlich gebucht werden kann, ist hier nicht attraktiv genug.
Um die wechselweise Nutzung von Fahrrad und ÖPNV oder auch die partielle ÖPNV-Nutzung in einigen Monaten zu fördern und dadurch einen Anreiz zum kompletten Verzicht auf das Auto zu schaffen, wird eine Förderung von Jahres- und Monatskarten vorgeschlagen. Die Schwelle zum Umstieg soll möglichst niedrig gehalten werden.
Die Personalgewinnung gestaltet sich seit einiger Zeit äußerst schwierig. Die Konkurrenz um geeignetes Personal ist im Ballungsraum besonders groß. Es zeigt sich, dass etliche Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ihre Attraktivität durch die Gewährung von großzügigen ÖPNV-Zuschüssen hervorheben.
Leonberg kann sich als Arbeitgeberin derzeit nicht entsprechend positionieren. Dies stellt einen Nachteil im Wettbewerb um Bewerberinnen und Bewerber dar.
Durch Gewährung eines ÖPNV-Zuschusses erhofft sich die Verwaltung, dass die Stadt für potentielle Bewerberinnen und Bewerber an Attraktivität gewinnt und auch die vorhandenen Beschäftigten durch diese Maßnahme stärker an die Stadt als Arbeitgeberin gebunden werden.
Die Recherche im Umfeld zeigte, dass die Landkreise ihren Beschäftigten momentan die attraktivste Förderung gewähren. Dort erhalten Beschäftigte 75 % der Kosten eines Firmentickets gedeckelt auf 80,- € monatlich. Die Umlandkommunen gewähren derzeit noch niedrigere Zuschüsse, einige davon erklärten jedoch, dass auch dort derzeit eine Erhöhung vorgesehen ist.
Für die Beamtinnen und Beamte handelt es sich bei dem zweckgebundenen Zuschuss besoldungsrechtlich um einen teilweisen Fahrkostenersatz nach § 77 Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt es sich um eine übertarifliche Zulage, für die ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich ist.
Alternativen zum Beschlussvorschlag:
Gewährung eines niedrigeren Zuschusses.
Keine Zuschussgewährung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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