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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bürgerplatz aus dem Betriebsvermögen des „Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg“ in das städtische Vermögen zu übertragen.
     
  2. Vor der Übertragung sind alle erforderlichen finanz-, steuer- und baurechtlichen Prüfungen durchzuführen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen.
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Sachverhalt

 

 

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Bürgerplatz vor der Stadthalle gehört zum Betriebsvermögen des „Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg“. Die Verwaltung wurde vom Finanz- und Verwaltungsausschuss beauftragt, eine Neugestaltung des Platzes vorzulegen. Voraussetzung für die Umsetzung der Neugestaltung ist eine Übertragung in das städtische Vermögen. Vorab sind noch
finanz-, steuer- und baurechtliche Fragestellungen zu klären.

Ziele der Maßnahme

Attraktivierung durch eine Neugestaltung und künftige Pflege des Bürgerplatzes durch die Stadtverwaltung.

Sachverhalt/Sachstand

Der Bürgerplatz vor der Stadthalle wurde im Jahr 1984 im Rahmen der Ausstattung des „Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg“ in das Betriebsvermögen übertragen.

 

Das Grundstück Flst.Nr. 277/22 hat eine Fläche von 2.200 m². Rund 1.776 m² betreffen den Bürgerplatz. Alle dem Betriebsvermögen zugeordneten Grundstücke werden im Anlagevermögen gemeinsam mit einer Fläche von 12.548 m² und einem Wert von 657.292 EUR geführt. Die im Gesamtwert enthaltenen Flächen sind mit unterschiedlichen Einzelwerten anzusetzen wodurch sich der Wert für den Bürgerplatz nicht direkt ermitteln lässt.

 

Auf Grund Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 07.07.2016 soll eine Drucksache zur Neugestaltung vorgelegt werden. Planung und Umsetzung der Neugestaltung wird vom Baudezernat der Stadtverwaltung durchgeführt. Dafür erforderlich ist die Rückübertragung in das Vermögen der Stadt Leonberg.

 

Die Verwaltung soll nun grundsätzlich dazu beauftragt werden, die Übertragung vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu sind die Flächen zu ermitteln und dabei die baurechtlichen Bestimmungen zu beachten. Danach kann eine finanzielle Bewertung der Flächen erfolgen.

 

Der „Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg“ stellt einen Betrieb gewerblicher Art dar. Wird aus einem solchen Betrieb Vermögen in den Hoheitsbereich der Stadt überführt, kann Kapitalertragsteuer entstehen. Dies ist nach der Vermögensbewertung ebenfalls zu prüfen.

Weiteres Vorgehen

  • Ermittlung der Flächenanteile, die in das städtische Vermögen zurückübertragen werden und deren Wert.
  • Prüfung der steuerlichen und baurechtlichen Fragestellungen
  • Kenntnisgabe der Ergebnisse und gegebenenfalls Beschluss bei Überschreiten der Zuständigkeitsgrenzen.
  • Übertragung zum 01.07.2018

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Verbleib des Bürgerplatzes im Betriebsvermögen des „Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg“.

 

Finanzielle Auswirkung

 

Nach einer ersten Einschätzung liegt der Vermögenswert des Bürgerplatzes bei ca. 50.000 EUR, sofern die ursprünglichen Werte aus dem Jahr 1984 angesetzt werden können. Die Höhe möglicher steuerlicher Auswirkungen ist aktuell nicht bezifferbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Nach einer ersten Einschätzung liegt der Vermögenswert des Bürgerplatzes bei ca. 50.000 EUR, sofern die ursprünglichen Werte aus dem Jahr 1984 angesetzt werden können. Die Höhe möglicher steuerlicher Auswirkungen sind aktuell nicht bezifferbar.

 

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Anlagen

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