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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Leonberg und Aktualisierung der Besetzung der Ausschüsse,
OR-0003
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2018
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.05.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum 25.11.2015 wurde das Ortsrecht 0003 Besetzung der Ausschüsse zuletzt aktualisiert. Da es seitdem eine personelle Änderungen im Gemeinderat gab, ist die Besetzung der Ausschüsse anzupassen. Die Veränderungen, die auch auf Wünschen von Seiten einzelner Ratsmitglieder basieren, wurden in die vorliegende Aufstellung, Anlage 2, eingearbeitet. Bei Ausschüssen, die mit vielen externen, fachkundigen Personen besetzt sind, werden zeitgleich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Beim Schulbeirat, dessen Besetzung sich jährlich ändert, wird künftig auf die Angabe der Namen der Eltern- und Schülervertreter und der externen Mitglieder in der Anlage zum Ortsrecht verzichtet, um den Datenschutz zu wahren.
Bei allen Gremien wird auf die Angabe der Privatadressen der Mitglieder aus Datenschutzgründen verzichtet.
Da Frau Hutter in den Ältestenrat aufgenommen wurde, ist § 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu ändern. Ebenso ist in die Geschäftsordnung die Möglichkeit zur elektronischen Einladung zu den Sitzungen aufzunehmen. Die Änderung erfolgt im Wortlaut der Anlage 1.
Ziele der Maßnahme
Die Besetzung der Ausschüsse und damit das Ortsrecht wird aktualisiert.
Die Geschäftordnung wird angepasst.
Sachverhalt
Nach der Kommunalwahl 2014 wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.07.2014 die Bildung und Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse des Gemeinderates, der Beiräte, Kuratorien usw. für die neue Amtsperiode auf der Grundlage der Drucksache 2014 G3/1 beschlossen. Bei der Besetzung der Ausschüsse und Beiräte wurde Frau Gitte Hutter, DIE LINKE, die damals eine Arbeitsgemeinschaft mit der Fraktion der GRÜNEN einging, bei der Verteilung der Sitze zu den GRÜNEN gezählt und bei der Sitzverteilung entsprechend berücksichtigt. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde mittlerweile beendet. Eine Anpassung der Sitzverteilung danach erfolgte nicht.
Seit der letzten Änderung des Ortsrechts 0003, Besetzung der Ausschüsse, zum 25.11.2015, ergaben sich folgende Änderungen in der personellen Besetzung des Gemeinderats:
Herr Johannes Frey ist zum 7.11.2017 für Dieter Vestner für die Freien Wähler in den Gemeinderat nachgerückt. Die daraus resultierende Änderung der Ausschussbesetzungen wurde mit der Feststellung des Nachrückens in der Sitzung des Gemeinderats vom 5.12.2017 beschlossen. Eine redaktionelle Anpassung des Ortsrechts unterblieb.
Als weitere Veränderung wurde Frau Hutter auf ihren Antrag hin ab Februar 2018 in den Ältestenrat aufgenommen. Daher ist für dieses Gremium zum einen die Zusammensetzung gemäß der § 3 der Geschäftsordnung zu ändern, zum anderen ist die namentliche Besetzung in der Anlage 2, Ortsrecht 0003 anzupassen.
Des Weiteren gibt Frau Susanne Kogel ihren Sitz im Schulbeirat an Frau Elke Staubach ab und wird künftig deren Vertretung.
Zum 31.11.2017 endete die Amtszeit von Herrn Bernhard Schuler als Oberbürgermeister.
Neben den personellen Veränderungen ergaben sich auch organisatorische Veränderungen:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.01.2017 wurde die Kommission für nachhaltige Mobilität als Ersatz für die bis dahin tätige Radwegekommission eingeführt.
Die Vertretungen der Eltern- und Schülerschaft werden jährlich gewählt, daher wird empfohlen, dass diese Mitglieder von den Vorsitzenden der Ausschüsse aktuell eingeladen werden.
Aus Datenschutzgründen wurden die Anschriften aus der in Rede stehenden Anlage, Ortsrecht 0003, entfernt.
Die Veränderungen sind in Anlage 3, OR 0003 Vergleich, dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Besetzung der Ausschüsse zuzustimmen. Für die Besetzung (Sitze pro Gruppierung und personelle Besetzung) der beschließenden Ausschüsse sieht die Gemeindeordnung Einigung, d. h. einstimmigen Beschluss, vor. Kommt keine Einigung (d. h. einstimmiger Beschluss) über die Zusammensetzung zustande, werden die Mitglieder von den Stadträten und Stadträtinnen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt. (§ 40 Abs. 2 GemO[i]). In die Einigung sind auch die Stellvertreter und die Art der Stellvertretung mit einzubeziehen.
Die Einführung der elektronischen Ratsarbeit macht es erforderlich, die Geschäftsordnung um die Möglichkeit der elektronischen Einladung zur Sitzung zu ergänzen. Daher wird § 13 Absatz 2 Satz 1 um das Wort „elektronisch“ ergänzt. Der Wortlaut ist in der Anlage 1, Geschäftsordnung, enthalten.
Nachrichtlich Auszug aus der GemO:
§ 40 Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse
(1) Die beschließenden Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden. In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen; sie sind ehrenamtlich tätig; § 32 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nicht zustande, werden die Mitglieder von den Gemeinderäten auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Aufgrund der gesetzlichen Regelung gibt es keine Alternative zum Beschlussvorschlag.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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145 kB
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3
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(wie Dokument)
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249,5 kB
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