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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Organisation der Aufgaben des Eigenbetriebs "Stadthalle Leonberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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15.03.2018
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption zur künftigen Organisation der Aufgaben des Eigenbetriebs „Stadthalle Leonberg“ vor dem Hintergrund einer Auflösung des Eigenbetriebs und einer Integration in die Stadtverwaltung Leonberg zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Betrieb und die Verwaltung der Stadthalle Leonberg wurden auf den Eigenbetrieb „Stadthalle Leonberg“ übertragen. Es ist zu prüfen, inwieweit die bislang durch den Eigenbetrieb wahrgenommenen Aufgaben künftig mit höherer Effizienz innerhalb der Stadtverwaltung übernommen werden können.
Ziele der Maßnahme
- Erhalt und effiziente Bewirtschaftung des Gebäudes Stadthalle
- Erhalt und Aufwertung des Bürgerplatzes
- Effiziente Bewirtschaftung des Stadthallenparkplatzes
- Reduzierung des Abmangels durch Hebung von Synergieeffekten
Sachverhalt/Sachstand
Der Eigenbetrieb „Stadthalle Leonberg“ nimmt auf Grund § 2 der Betriebssatzung vom 19.07.2005 folgende Aufgaben wahr:
- die Stadthalle Leonberg zu verwalten und zu betreiben und damit verbundene Veranstaltungen, insbesondere kultureller, sozialer, gesellschaftlicher und kommerzieller Art zu organisieren und durchzuführen
- die Unterverpachtung der Räume und Einrichtungen, durch die der Betriebszweck der Halle gefördert werden kann
Das Grundstück der Stadthalle einschließlich der Außenanlagen sowie das Gebäude samt technischer Ausstattung und das bewegliche Vermögen wurden von der Stadt Leonberg als Sacheinlage eingebracht und werden seither im Sondervermögen des Eigenbetriebs geführt.
Sämtliche Aufgaben, vom Marketing bis zu baulichen Maßnahmen, werden derzeit von den Mitarbeitern des Eigenbetriebs wahrgenommen. Teilweise wird externe Beratung für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich, z.B. bei Baumaßnahmen.
Des Weiteren besteht ein eigenes Rechnungswesen, ein Wirtschaftsplan und ein Jahresabschluss sind jährlich aufzustellen. Die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgen zusätzlich zum städtischen Haushalt. Hierfür fallen u.a. Beratungs- und Prüfungsgebühren an.
Der Eigenbetrieb strebt laut Betriebssatzung keine Gewinnerzielung an. Eine Kostendeckung wird ebenfalls nicht erzielt, jährlich sind vom städtischen Haushalt Verlustzuweisungen an den Eigenbetrieb zu leisten. Im Wirtschaftsplan 2018 ist ein Jahresfehlbetrag von 908 TEUR geplant. Die Ausgleichszahlung aus dem städtischen Haushalt ist im Jahr 2018 mit 698 TEUR veranschlagt.
Es ist zu prüfen, welche Aufgaben bei Rückübertragung des Sondervermögens und damit einer Auflösung des Eigenbetriebs „Stadthalle Leonberg“ von der Stadtverwaltung Leonberg wahrgenommen werden können, um so Synergien zu erzielen.
Beispiele:
- Betrieb und Bewirtschaftung der Stadthalle durch das KESS
- Bewirtschaftung und Unterhaltung des Gebäudes Stadthalle durch das Gebäudemanagement
- Bewirtschaftung und Unterhaltung des Bürgerplatzes durch das Tiefbauamt
- Bewirtschaftung und Unterhaltung des Stadthallenparkplatzes durch die Stadtwerke Leonberg
- Ticketverkauf durch die Stadtverwaltung im Bürgeramt am Standort Marktplatz
- Verzicht auf ein eigenes Rechnungswesens bei gleichzeitig identischem steuerlichen Status als Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Weiteres Vorgehen
Eine Entscheidung über die Weiterführung der Aufgaben im Eigenbetrieb „Stadthalle Leonberg“ oder eine Integration der Aufgaben in die Stadtverwaltung ist im Hinblick auf die Haushaltsplanung und die Wirtschaftsplanung 2019 noch vor den Sommerferien zu treffen.
Die Verwaltung prüft zunächst,
- die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie Vor- und Nachteile eines Übergangs der Aufgaben auf die Stadtverwaltung
- die Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte für eine Auflösung des Eigenbetriebs „Stadthalle Leonberg“
- die aufbau- und ablauforganisatorische Implementierung der Geschäftsprozesse des Eigenbetriebs Stadthalle in die Kernverwaltung
und legt das Konzept dem Gemeinderat spätestens im Juli 2018 zur Entscheidung vor.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Unveränderte Weiterführung des Eigenbetriebs „Stadthalle Leonberg“
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Beschlussvorschlags sind keine gesonderten Haushalts- und Projektmittel notwendig.
