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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2026/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

 

1. Der Sanierungsvariante 03 Luft-Wasser-Wärmepumpen (vollständige Elektrifizierung) wird zugestimmt.

 

2. Mit den Planungsleistungen für die Fachplanung wird das Ingenieurbüro für Versorgungstechnik IBV Lutz GmbH beauftragt. 

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit die notwendigen Angebote für weitere notwendige Ingenieur- und Berathungsleistungen (z.B. Brandschutz) sowie die Heizungstechnik und begleitende nötige Baumaßnahmen einzuholen und zu beauftragen.

 

 

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Sachverhalt

 

1. Kurzdarstellung

Die bestehende Heizungsanlage des städtischen Baubetriebshofs Leonberg muss dringend saniert werden. Die Anlage versorgt sowohl die Gebäude des Bauhofs und der Stadtwerke als auch ein angrenzendes Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten. Ein Totalausfall würde die Wärmeversorgung kritischer kommunaler Einrichtungen gefährden.

Die Heizungsanlage stammt aus den Jahren 2006 und 2016 und ist nicht mehr betriebssicher. Einer der beiden Gaskessel ist bereits vollständig ausgefallen, der zweite zeigt ebenfalls deutliche Verschleißerscheinungen. Durch die Wartungsfirma wird aus vorsichtsmaßnahme der Kessel nicht mehr gereinigt, da damit gerechnet werden muss, dass dieser durchbricht. Die Sanierung ist notwendig, um Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und Klimaziele zu gewährleisten.

 

2. Ausgangslage

Das Land Baden-Württemberg sowie die Stadtverwaltung Leonberg haben sich das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dies bedeutet die Abkehr von fossil betriebenen Heizungen innerhalb von rund 13,5 Jahren. Diese Zeitspanne ist kürzer als eine wirtschaftlich vertretbare Nutzungsdauer einer Wärmeversorgung.

Mit dem deutschen Klimaschutzgesetz (Ziel: NettoTreibhausgasneutralität bis 2045) sowie dem seit 01.01.2024 geltenden Wärmeplanungsgesetz ist der politischrechtliche Rahmen klar auf einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern ausgerichtet. Die Frage nach der Stilllegung von Gasnetzen bzw. einzelner Netzabschnitte gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Bereits heute werden die Investitionen in Gasnetze zurück gefahren. Künftig werden die Kosten des Gasnetzbetriebs auf immer weniger Kunden umgelegt werden. Denn wenn Heizungen ihr Lebensende erreicht haben, werden diese aktuell hauptsächlich durch Wärmepumpen ersetzt, so dass der Gasverbrauch immer weiter abnehmen wird. Dies verursacht neben anderen Preistreibern wie CO2-Steuern, Kriege und sonstige Versorgungsrisiken dafür, dass mit Erdgas betriebene Heizungen keine gesicherte Wirtschaftlichkeit mehr haben.

Es ist daher dringend davon abzuraten bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für neu zu installierende Wärmeversorger zum heutigen Zeitpunkt noch Heizungssysteme einzubeziehen, die auf fossilen Energieträgern basieren.

2025 wurde durch ein Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie zur Instandsetzung der Heizungsanlage durchgeführt. Diese ist Grundlage der im folgenden vorgestellten Varianten.

 

3. Geplante Maßnahmen

 

In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten zur Sanierung der Heizungsanlage untersucht.

 

Variante 1 beinhaltet den Einbau einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einem Abwasserwärmetauscher. Die Wärme wird dem nahegelegenen Abwasserkanal entzogen, die Spitzenlast deckt ein Gasbrennwertkessel. Die Anschaffungskosten liegen  deutlich über denen der anderen Varianten (ohne Planungs- und Rückbaukosten der Bestandsanlage). Für die Installation des Abwasserwärmetauschers sind aufwendige bauliche Eingriffe in den bestehenden städtischen Abwasserkanal nötig. Der Wärmeüberträger im Abwasserkanal ist anfällig für Ablagerungen und Verschmutzungen, was regelmäßige Reinigung und Wartung notwendig macht. Diese Variante ist energetisch effizient, jedoch technisch aufwendig und unverhältnismäßig teuer. Die Amortisation ist erst nach ca. 18 Jahren gegeben was die Variante im Vergleich unwirtschaftlich macht.

 

Variante 2 kombiniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Gasbrennwertkessel. Diese Lösung ist technisch einfach umzusetzen, kostengünstig und bietet hohe Versorgungssicherheit durch den Hybridbetrieb. Sie erfüllt allerdings nur teilweise die Klimaziele, da trotz des Einsatzes einer Wärmepumpe für die Spitzenlastversorgung weiterhin ein Gasbrennwertkessel erforderlich ist und somit eine fortbestehende Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bestehen bleibt. Die CO₂-Einsparung fällt mit 124 Tonnen in 10 Jahren zwar deutlich besser aus als im Bestand, bleibt aber deutlich hinter der vollelektrischen Variante 03 zurück (53 Tonnen in 10 Jahren). Die Lösung ist damit nicht langfristig klimazielkonform und entspricht nicht der beschlossenen Klimaneutralität in Leonberg bis 2040. Die Kombination von Wärmepumpe und Gastherme bedeutet eine höhere Komplexität in der Regelungstechnik, insbesondere bei Übergangszeiten. Auch die Wartung muss ggf. durch verschiedene Fachfirmen erfolgen. Auch wenn die Amortisation bereits nach 10 Jahren gegeben ist, stellen doch die langfristige Entwicklung der Gaspreise sowie die politische Abhängigkeit von Gasimporten ein wirtschaftliches Risiko dar.

Variante 3 setzt vollständig auf zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen ohne fossile Komponenten. Sie ermöglicht den Betrieb mit 100 % Ökostrom und reduziert die CO₂-Emissionen erheblich. Diese Variante stellt die zukunftsfähigste und klimafreundlichste Lösung dar. Volle Elektrifizierung macht das System zwar abhängig von Stromverfügbarkeit und -preisen, gleichwohl sind auf dem Grundstück Photovoltaikanlagen vorhanden, die vrs. zeitnah auf Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) umgerüstet werden. Platz auf den Dächern für ggf. weitere PV-Anlagen wäre ebenso vorhanden.

Nachfolgend eine Gegenüberstellung der drei Varianten mit aktuellen Kosten für die einzelnen Varianten in brutto. Für Varianten 1 + 3 bestehen Fördermöglichkeiten bis zu 30 % der Investitionskosten (Heizungsanteil), für Varriante 2 lediglich für den Anteil der Wärmepumpe. Gleichwohl ist dies in der Darstellung nicht berücksichtigt, da die Förderung nicht garantiert ist.

Ergänzend enthalten, sind neben den Kosten der reinen Heizung auch die weiteren Kosten (Elektrotechnik, notwendige Anpassung Zählerstandort etc.). Aufgrund der notwendigen Heizungssanierung muss der Zählerplatz angepasst bzw. neu aufgebaut werden, da dieser nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Gleichwohl ergibt sich ein Synergieeffekt durch die auf den Dächern des Bauhofs vorhandene Photovoltaikanlage. Diese soll wie benannt von Volleinspeiseanlage auf Überschusseinspeisung ausgelegt werden, dafür wäre ohnehin eine Anpassung des Zählerplatzes notwendig.

 

Variante

Baukosten

Planungskosten

Gesamtkosten

V01

646.000 €

89.000 €

735.000 €

V02

343.000 €

50.000 €

393.000 €

V03

366.000 €

55.000 €

421.000 €

 

4. Weiteres Vorgehen

Das Ingenieurbüro für Versorgungstechnik IBV Lutz GmbH wird mit der Planungsleistung für die Wärmepumpen beauftragt. Durch die bereits erstellte Machbarkeitsstudie können Teile der Hauptplanungsleistungen entfallen. Die Ausführung der Heizungsinstandsetzung mit Lieferung und Einbau der Wärmepumpen werden avisiert für Oktober 2026 – April 2027. Aufgrund von aktuell nicht vorhersehbaren Lieferzeiten kann nicht garantiert werden, dass die Umsetzung komplett 2026 erfolgt. Im weiteren Verlauf wird die Planung konkretisiert und Angebote werden eingeholt. Des weiteren werden Arbeiten wie der notwendige Umbau des Zählerplatzes gestartet. 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilbudget

BUD_TH01_6500_01 Sachkonto 4211 0010

2026

2.358.000

150.000

Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_6500_01 des Gebäudemanagements gedeckt.

Teilbudget

BUD_TH01_6500_01 Sachkonto 4211 0010

2027

0

272.000

Die Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2027 veranschlagt. 

 

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Anlagen

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