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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2026/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. Der Gemeinderat stimmt der gemeinsamen städtebaulichen Entwicklung des Fockental-Areals mit dem Landkreis Böblingen auf Grundlage der als Anlage beigefügten gemeinsamen Erklärung zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, diese für die Stadt Leonberg zu unterzeichnen.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer gemeinsamen Lenkungsgruppe von Stadt Leonberg und Landkreis Böblingen zur weiteren Ausarbeitung des Raum-, Nutzungs- und Entwicklungskonzeptes zu.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel 2026 zu beauftragen und den weiteren Mittelbedarf für das städtebauliche Konzept sowie notwendige Untersuchungen für den Haushalt 2027 ff. anzumelden. 

 

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Sachverhalt

 

1. Kurzdarstellung

In Abstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Leonberg wird die städtebauliche Entwicklung des Areals zwischen Krankenhaus und Berufsschulzentrum („Fockental-Areal“) angestrebt. Eine gemeinsame Erklärung ist als Anlage beigefügt.

 

 

2. Ausgangslage

 

Aktuell befinden sich auf den Flächen, welche sich im Eigentum des Landkreises befinden, das Krankenhaus Leonberg, ergänzende Einrichtungen des Gesundheitswesens bzw. gesundheitsorientierter Angebote (u.a. Strahlenzentrum, psychologische Beratungsstelle des Landkreises, die Beratungsstelle Thamar für sexualisierte Gewalt), behördliche Außenstellen (Kreisjugendamt, Kfz-Zulassungsstelle, Kreismedienzentrum) sowie die Einrichtungen des Beruflichen Schulzentrums mit Schülerwohnen/Jugendgästehaus sowie zwei Kindergärten. Ergänzend bestehen Gebäude mit Wohnnutzung, vorrangig für Angestellte des Krankenhauses sowie aktuell temporär genehmigte Containerunterkünfte.

 

 

3. Geplante Maßnahmen: Nutzungskonzept

 

Die im Anhang beigefügte Planung stellt eine erste Untersuchung der Machbarkeit dar und bedarf im weiteren Planungsprozess der Anpassung und weiteren Ausarbeitung. Die Machbarkeitsuntersuchung verdeutlicht die Einbindung der Planung in den Bestand und eine mögliche Entwicklung mit Baukörpern unterschiedlicher Dichte und dem Ziel einer sozialen Durchmischung mit u.a. gefördertem Wohnungsbau.

 

Die im Kernbereich liegende Grünfläche sowie die im nördlichen Abschluss des Areals liegenden großzügigen Parkplatzflächen sollen einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Neben den bestehenden Nutzungsschwerpunkten Gesundheit und Bildung sollen die Flächenpotentiale durch ergänzende Wohnnutzung belegt werden. Insgesamt könnte das Fockental-Areal Raum für ca. 200 Wohneinheiten bieten. Mit der Entwicklung sollen die wertvollen Baumbestände im Kern des Areals erhalten bleiben und eine „grüne Mitte“ im Quartier bilden.

 

Die Überplanung der bestehenden Parkplatzflächen (ca. 400 Parkplätze) soll durch ein Quartiersparkhaus kompensiert werden; das Ziel soll es zudem sein, durch eine Attraktivierung der Anbindung an den Bahnhof bzw. den ÖPNV im Areal den ÖPNV-Nutzungsanteil zu erhöhen. Mit den bestehenden Erschließungsstraßen ist durch Weiterführung eine ringförmige Verbindung denkbar und bildet eine Grundlage zur ÖPNV-Erschließung des Schulzentrums sowie des Krankenhauses.

 

In das Nutzungskonzept eingeflossen sind Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für das Berufliche Schulzentrum sowie die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Medizinischen Versorgungszentrums als komplementäre Nutzung in Ergänzung zum Gesundheitsschwerpunkt. Den medizinischen Bedarf in Leonberg für ein Medizinisches Versorgungszentrum sowie die Auswirkungen verschiedener Standortmöglichkeiten soll in einem noch zu beauftragenden Fachgutachten näher beleuchtet werden.

 

Aus ersten Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt und dem Landkreis wurde deutlich, dass Teile der Bestandsgebäude im Quartier in absehbarer Zukunft saniert oder aufgegeben werden und die Zuordnung bestehender Nutzungen z.T. räumlich neu erfolgen kann. Eine nähere Darstellung dieser Entwicklungspotentiale aus dem Bestand heraus steht noch aus.

 

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Nach Vorstellung und Zustimmung in den Gremien der Stadt und des Landkreises soll in Abstimmung zwischen Stadt und Landratsamt das Erschließungs- und Nutzungskonzept näher spezifiziert werden und der Umgang mit Bestandsgebäuden und bestehenden Nutzungen in die Planungsüberlegungen eingebunden werden. Mit den im Haushalt 2026 verfügbaren Haushaltsmitteln können erste Untersuchungen (z.B. Medizinische Bedarfsanalyse für ein Medizinisches Versorgungszentrum, Artenschutzgutachten) beauftragt werden.

 

Die gemeinsame Erklärung (siehe Anlage) stellt eine politische Absichtserklärung für die gemeinsame Entwicklung des Areals dar. Fragen zu Umsetzung, Finanzierung, Grundstücksneuordnung sowie Erschließung und Entwässerung werden im Rahmen einer Lenkungsgruppe im weiteren Planungsprozess erörtert und erarbeitete Vorschläge zur Entscheidung im Gremium vorgelegt. Zu ausgewählten Fragestellungen werden jeweils Fachexpertisen (z.B. Berufsschule, Krankenhaus) in die Lenkungsgruppe eingebunden.

 

Die städtebauliche Weiterentwicklung des vorliegenden Konzeptes soll in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis erfolgen. Dabei sind auch Gespräche zum Entwicklungsbedarf am Standort des Beruflichen Schulzentrums mit angedacht. Die Fachämter sind in die Überlegungen zu Energie- und Wärmeversorgung, Erschließung, Entwässerung, Umweltplanung (v.a. Artenschutz) einzubeziehen, die Belange aufeinander abzustimmen sowie ggf. Untersuchungen zu beauftragen.

 

Die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs kann in 2027 erfolgen. Zur Ausarbeitung eines hochwertigen Planentwurfs wird die Beauftragung eines Planungsbüros empfohlen; die Form der Ausschreibung und Vergabe bleibt abzustimmen. Die Realisierung einer Bebauung kann in Abschnitten erfolgen. Es bleibt dabei zu prüfen, ob für Teile des Areals eine Realisierung über den „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) möglich ist, mit dem die Errichtung Wohnzwecken dienender Gebäude bis 31.12.2030 auch ohne Bebauungsplan möglich ist.

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Anlagen

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