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Kenntnisnahme mit finanziellen Auswirkungen - 2026/081

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Kurzdarstellung

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die überörtliche Prüfung der Stadtverwaltung Leonberg zuständig. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 17. Februar 2025 bis 17. Juli 2025 bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA. Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Leonberg in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Stadtwerke Leonberg in den Wirtschaftsjahren 2019 bis 2020 und Stadthalle Leonberg in den Wirtschaftsjahren 2018 bis 2020.

 

2. Ausgangslage

 

Der Prüfungsbericht vom 19. Februar 2026 ging am selben Tag elektronisch bei der Stadtverwaltung ein. Über den wesentlichen Inhalt des Berichtes ist der Gemeinderat zu unterrichten (Anlage 1). Zu den im Prüfbericht der GPA vermerkten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung (Anlage 2).

 

3. Geplante Maßnahmen

 

Die jeweiligen Maßnahmen sind in den Stellungnahmen zu den Feststellungen (Anlage 2) dargestellt.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat erfolgt die fristgerechte Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Prüfungsfeststellungen.

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Anlagen

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