Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2026/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtticket Leonberg-Kündigung des Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.05.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.05.2026
|
Sachverhalt
1. Kurzdarstellung
Der Vertrag mit dem VVS über das StadtTicket Leonberg soll zum 30.06.2026 gekündigt und nicht verlängert werden. Die Nachfrage ist rückläufig. Gleichzeitig steigen die Kosten je gefördertem Ticket. Mit der bisherigen Bezuschussung wird die ursprünglich angestrebte Wirkung nicht erreicht. Eine stärkere Wirkung wäre nur mit deutlich höheren Zuschüssen möglich. Angesichts allgemein steigender Kosten ist eine Fortführung der Förderung nicht zielführend.
2. Ausgangslage
Zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in Leonberg hat der Gemeinderat am 02. Juli 2019 die Einführung eines StadtTickets beschlossen. Das StadtTicket wurde zum 01. Januar 2020 eingeführt. Es wird als Einzel-TagesTicket sowie als Gruppen-TagesTicket für bis zu fünf Personen angeboten.
Mit dem StadtTicket werden Fahrten innerhalb Leonbergs vergünstigt. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen des VVS werden von der Stadt Leonberg ausgeglichen. Die Abrechnung erfolgt jährlich auf Grundlage der tatsächlich verkauften Tickets.
Für das Jahr 2026 wurden hierfür 130.000 Euro im städtischen Haushalt veranschlagt. Die tatsächlichen Kosten entwickelten sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
|
Jahr |
Haushaltsansatz |
tatsächliche Kosten |
|
2023 |
155.000 |
101.536 € |
|
2024 |
155.000 |
90.990 € |
|
2025 |
155.000 |
87.383 € |
|
2026 |
130.000 |
noch offen |
Die tatsächlichen Kosten sind in den vergangenen Jahren gesunken. Das ist jedoch kein Zeichen für eine höhere Wirtschaftlichkeit des Angebots, sondern vor allem Folge der rückläufigen Nachfrage.
Damit wird die Zielsetzung des StadtTickets nicht erreicht. Das Angebot sollte den öffentlichen Nahverkehr innerhalb Leonbergs attraktiver machen und zusätzliche Nutzung anregen. Die Entwicklung der Verkaufszahlen zeigt jedoch, dass diese Wirkung nicht eintritt.
Zugleich bleibt das StadtTicket trotz städtischer Bezuschussung nur begrenzt attraktiv. Der finanzielle Vorteil entsteht vor allem dann, wenn an einem Tag mehrere Fahrten innerhalb Leonbergs unternommen werden. Bei wenigen Fahrten ist der Vorteil gegenüber anderen VVS-Angeboten gering.
Hinzu kommt, dass nicht sicher festgestellt werden kann, ob die städtische Förderung überwiegend Leonberger Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.
2. Geplante Maßnahmen
Der bestehende Vertrag mit dem VVS über das StadtTicket Leonberg soll fristgerecht zum 30.06.2026 gekündigt und nicht verlängert werden. Damit endet die städtische Bezuschussung dieses besonderen Tarifangebots.
Die VVS-Gremien haben ab dem 01. September 2026 folgende Tarifanpassungen beschlossen:
|
Angebot |
bisher |
ab 01.09.2026 |
|
StadtTicket Einzelperson |
4,00 € |
4,20 € |
|
StadtTicket Gruppe |
8,00 € |
8,40 € |
Auch die Ausgleichszahlung der Stadt verändert sich:
|
Angebot |
bisher |
ab 01.09.2026 |
|
StadtTicket Einzelperson |
2,51 € |
2,68 € |
|
StadtTicket Gruppe |
4,64 € |
4,64 € |
Bei einer Fortführung müsste die Stadt künftig mehr für jedes geförderte EinzelTicket aufwenden. Gleichzeitig ist nicht erkennbar, dass die Nachfrage steigt.
Um das StadtTicket spürbar attraktiver zu machen, müsste die Stadt den Zuschuss deutlich erhöhen. Nur dann könnte ein Preis erreicht werden, der für mehr Menschen einen klaren Anreiz bietet. Das würde den Haushalt jedoch zusätzlich belasten.
Angesichts allgemein steigender Kosten ist dieser Weg nicht zielführend. Die Stadt Leonberg steht in vielen Bereichen unter finanziellem Druck, etwa bei Personal, Energie, Bau, Unterhalt, Betreuung, Digitalisierung und Infrastruktur. Deshalb müssen freiwillige Leistungen besonders sorgfältig geprüft werden.
Das ÖPNV-Angebot selbst wird durch die Kündigung nicht abgeschafft. Fahrten innerhalb Leonbergs bleiben weiterhin mit den regulären Angeboten und Tarifen des VVS möglich. Beendet wird ausschließlich die zusätzliche städtische Bezuschussung des StadtTickets.
3. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Vertrag mit dem VVS fristgerecht zum 30.06.2026 zu kündigen und nicht zu verlängern.
Die freiwerdenden Mittel entlasten den städtischen Haushalt. Für das Jahr 2026 wurden 130.000 Euro veranschlagt. Die tatsächliche Entlastung hängt von der bis zur Vertragsbeendigung erfolgenden Abrechnung mit dem VVS ab.
Gerade in Zeiten knapper Kassen muss gelten: Öffentliche Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie eine nachvollziehbare und möglichst breite Wirkung entfalten. Diese Voraussetzung ist beim StadtTicket in der bisherigen Form nicht ausreichend gegeben.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
Kostenstelle 54700000 Sachkonto 44570000 Verkehrsbetriebe ÖPNV Kostenerstattung Stadtticket |
2023 |
155.000 |
101.536 |
Ergebnis 2023 |
|
Kostenstelle 54700000 Sachkonto 44570000 Verkehrsbetriebe ÖPNV Kostenerstattung Stadtticket |
2024 |
155.000 |
90.990 |
Ergebnis 2024 |
|
Kostenstelle 54700000 Sachkonto 44570000 Verkehrsbetriebe ÖPNV Kostenerstattung Stadtticket |
2025 |
155.000 |
87.383 |
Ergebnis 2025 |
|
Kostenstelle 54700000 Sachkonto 44570000 Verkehrsbetriebe ÖPNV Kostenerstattung Stadtticket |
2026 |
130.000 |
130.000 |
Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2026 veranschlagt |
