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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2026/072
Grunddaten
- Betreff:
-
17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Wohnen -Hinter den Gärten“ in Leonberg-Warmbronn (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB)
- Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- Wirksamkeitsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Planungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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04.05.2026
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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13.05.2026
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat / Ausschuss / Ortschaftsrat beschließt:
- Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans wurden geprüft und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen wird zugestimmt (Anlage 6).
- Der Wirksamkeitsbeschluss für die 17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Wohnen - Hinter den Gärten in der Fassung vom 30.05.2025 wird gem. § 6 BauGB gefasst (Anlage 3). Der Begründung vom 10.04.2026 und dem Umweltbericht vom 10.04.2026 wird zugestimmt (Anlagen 4 und 5). Sie werden der 17. Flächennutzungsplanänderung gem. § 5 Abs. 5 BauGB beigefügt.
Sachverhalt
Kurzdarstellung / Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Planaufstellung für das neue Wohngebiet in Warmbronn ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung am vorgesehenen Standort „Hinter den Gärten“ zu schaffen. Dies umfasst unter anderem die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie geeigneten Flächen für Sonderwohnformen im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege in Warmbronn. Zudem soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei Inanspruchnahme des Außenbereichs gewährleistet werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen die Deckung des Eigenbedarfs Warmbronns an neuen Wohnbauflächen, die Bereitstellung von Flächen für familien- und seniorengerechtes Wohnen, die Arrondierung des Siedlungskörpers im zentralen Ortsbereich sowie die ortskernnahe Siedlungsentwicklung zur Stärkung der vorhandenen städtebaulichen und infrastrukturellen Strukturen.
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Leonberg im Stadtteil Warmbronn, am nördlichen Rand des alten Ortskerns im Gewann „Hinter den Gärten“ und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,12 ha einschließlich der benötigten Verkehrsflächen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“ ist das Plangebiet im westlichen Teilbereich als „geplante Wohnbaufläche“ und im östlichen Teilbereich als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht vollumfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Der städtebauliche Entwurf sieht ein Wohngebiet mit unterschiedlichen Wohnungstypologien vor, das von der Steigwaldstraße erschlossen wird. Das Quartier wird vom Hirschgraben durchzogen, der auch als Entwässerungsgraben dient. Dieser wird renaturiert und als Regenrückhaltezone entwickelt. Parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ sind öffentliche Grünflächen im Westen des Plangebiets als Retentionsflächen vorgesehen. Im nördlichen Teil des Plangebiets ist zudem ein öffentlicher Spielplatz geplant.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung mit paralleler Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fanden statt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden untereinander abgewogen, so dass nun die 17. Flächennutzungsplanänderung beschlossen werden kann. Parallel wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung
Die Erfordernisse der Planaufstellung ergeben sich aus:
- der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung, unter anderem von bezahlbarem Wohnraum am vorgesehenen Standort
- Schaffung geeigneter Flächen für Sonderwohnformen im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege in Warmbronn
- Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei Inanspruchnahme des Außenbereichs.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:
- Deckung des Eigenbedarfs Warmbronns an neuen Wohnbauflächen,
- Bereitstellen von Flächen für familien- und seniorengerechtes Wohnen,
- Arrondierung des Siedlungskörpers im zentralen Ortsbereich,
- ortskernnahe Siedlungsentwicklung zur Stärkung der vorhandenen städtebaulichen und infrastrukturellen Strukturen.
- Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Leonberg im Stadtteil Warmbronn, am nördlichen Rand des alten Ortskerns und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,12 ha incl. der benötigten Verkehrsflächen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Planteil des Entwurfs der 17. Flächennutzungsplanänderung vom 30.05.2025.
Abbildung 1: Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (Plangundlage © LGL Baden-Württemberg)
- Darstellungen des Flächennutzungsplans
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Wohnbaufläche Planung und Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zunächst nicht vollumfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Zukünftige Darstellung der Flächennutzungsplanänderung
Bezugnehmend auf den künftigen Bebauungsplan, werden im geänderten Flächennutzungsplan für das Plangebiet folgende Flächen dargestellt: Im Bereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird der überwiegende Teil als Wohnbaufläche und in untergeordneten Teilen als Grünflächen dargestellt, sowie der Hirschgraben als Gewässer. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Umsetzung des Ziels „Schaffung von Wohnbauflächen“ und die Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans „Wohnen – Hinter den Gärten“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, in Leonberg-Warmbronn. Entlang der Straße Hinter den Gärten ist eine öffentliche Grünfläche dargestellt und im Norden des Plangebiets eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz. Der Hirschgraben ist als Gewässer dargestellt (Fluss, Bach, Graben). Siehe hierzu Anlage 3 (Planteil).
- Bauflächenbedarfsnachweis
Bei der Änderung von Vorbereitenden Bauleitplänen ist ein qualifizierter Bauflächenbedarfsnachweis zu erstellen. Grundlage hierfür bildet der zugehörige Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW vom 15. Februar 2017. Hierzu wird auf Grundlage eines standardisierten Verfahrens der (Wohn-)Bauflächenbedarf ermittelt, der sich im Wesentlichen aus einem rechnerischen Bedarf aus dem Rückgang der Wohnungsbelegungsdichte („Komfortbedarf“) sowie aus einem rechnerischen Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung („Neubedarf“) ableiten lässt. Hiervon sind vorhandene Wohnbauflächenpotentiale (Baulücken) kalkulatorisch abzusetzen.
Die Plausibilitätsermittlung weist, unter Berücksichtigung bestehender Baulücken einen weiteren Wohnbauflächenbedarf von ca. 25,7 ha für die Gesamtstadt bis zum Zieljahr 2039 aus. Dadurch lässt sich die im vorliegenden Bauleitplanverfahren geplante Ausweisung des Baugebietes „Wohnen – Hinter den Gärten“ mit (brutto) ca. 2 ha problemlos herleiten (davon ca. 0,8 ha Wohnbaufläche nicht im Flächennutzungsplan dargestellt, 1,1 ha sind als geplante Wohnbauflächen dargestellt). Die Plausibilitätsprüfung bezieht sich auf die Gesamtstadt Leonberg. Bezüglich des Ortsteils Warmbronns stellt der „Flächennutzungsplan Leonberg 2020“ folgende Potentiale dar:
Geplante Bauflächen (S. 58 Begründung zum Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“, Stand: 21. März/ 13. Juli 2006)
Abbildung: Auszug aus dem Erläuterungstext zum „Flächennutzungsplan Leonberg 2020“
Hierbei wird deutlich, dass nach den Berechnungen für die Wohnflächen ein Potential von 4,1 ha gesehen werden. Entwickelt wurde bisher die Fläche Wa A - 51 „Hinter Erlen“. Für Warmbronn verbleiben somit weiterhin 2,2 ha Potentialflächen.
Bauflächenbedarfsberechnung ohne Wanderungsgewinne für Warmbronn neu
Die Anregung des Regierungspräsidiums Stuttgart aus der Trägerbeteiligung wurde zum Anlass genommen, den Bauflächenbedarfsnachweis für den Ortsteil Warmbronn ohne Wanderungsgewinne neu zu berechnen. Nach der Plausibilitätsprüfung (ohne Wanderungsgewinne) bei einem Prognosezeitraum von 15 Jahren mit 5,478 ha kann sowohl das Baugebiet „Wohnen - Hinter den Gärten“ mit angenommenen 1,9 ha sowie die Ziegelwiesen III mit 1 ha neben dem geplanten Mischgebiet südlich Gartenstraße/westlich Asternstraße realisiert werden, so dass zusätzlich noch ein offener Wohnflächenbedarf im Umfang von 1,16 ha verbleibt. Die Berechnungen im Bauflächenbedarfsnachweis wurden von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart als plausibel akzeptiert. Siehe hierzu folgende Abbildung vom 15.12.2025:
Abbildung: Bauflächenbedarfsberechnung ohne Wanderungsgewinne für Warmbronn vom 15.12.2025 (Quelle Stadtplanugnsamt Leonberg)
- Ergebnisse aus den Beteiligungen und Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung
Wesentliche Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt. Die Stellungnahmen sind tabellarisch im Originaltext aufgelistet und den Stellungnahmen der Verwaltung für den Gemeinderat jeweils gegenübergestellt. Im Detail wird auf die Anlage 6 verwiesen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Planunterlagen 17. Flächennutzungsplanänderung der Öffentlichkeit über das Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt. Parallel hierzu wurden die Planunterlagen als Aushang im Rathaus öffentlich ausgelegt. Es bestand die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 20.01.2020 bis 18.02.2020. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen 4 Stellungnahmen ein (siehe hierzu Anlage 7).
16.01.2020 gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Ebenso wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über das Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt (Zeitraum 20.01.2020 bis einschließlich 18.02.2020). Im Rahmen der Beteiligung gingen 8 Stellungnahmen ein (siehe hierzu Anlage 7).
Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur 17. Flächennutzungsplanänderung der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über das Beteiligungsportal der Stadt Leonberg digital zur Verfügung gestellt. Parallel hierzu wurden die Planunterlagen als Aushang im Rathaus öffentlich ausgelegt. Es bestand die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025.
5.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen 2 Stellungnahmen ein. Die Anregungen und Bedenken betreffen dabei insbesondere folgende Themenschwerpunkte:
- Ziele und Zwecke der Planung/Wohnraumbedarf
- Bedarfsberechnung/Bevölkerungsentwicklung Warmbronn
- Realisierung bezahlbarer Wohnraum aufgrund örtlicher Gegebenheiten (Bodenaufbau, hoher Grundwasserstand, Starkregen)
- Regenrückhalteräume, Starkregen, Grundwasser (lokaler Wasserhaushalt)
- Betreutes Wohnen/Pflege
- Städtebauliche Struktur, Ortsbild
- Verkehrliche Anbindung/Erschließung
5.2 Ergebnis der Beteiligung der Behörden
Während der Beteiligung der Behörden gingen 17 Stellungnahmen ein. Die Anregungen und Bedenken betreffen dabei insbesondere folgende Themenschwerpunkte:
- Landwirtschaft
- Grundwasserschutz, oberirdische Gewässer
- Bodenkunde/Geologie/Ingenieurgeologie/Hydrogeologie
- Beachtung Ziele der Raumordnung (Bundesraumordnungsplan Hochwasser (BRPH), großflächiger Einzelhandel, Bruttowohndichte)
- Sachgerechte Abwägung
- Planungshorizont Bebauungsplan
- Bauflächenbedarfsnachweis Wohnbauflächen für Warmbronn/Eigenentwicklung
- Plangebiet Ziegelwiesen III
- Denkmalschutz/Archäologie
- Starkregen
- Landwirtschaft
- Baustelleneinrichtung / Baustellenverkehr
- Sichere Fußgängerführung
- ÖPNV Nahverkehr
5.3 Schlussfolgerung aus der Beteiligung
Die Stellungnahmen wurden in der Anlage 6 tabellarisch im Originaltext aufgelistet und das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung jeweils gegenübergestellt. Abschließend wird festgestellt, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind, die aus Sicht der Verwaltung die bisherige Konzeption in den Grundzügen der Planung in Frage stellen und eine grundlegende Änderung bedingen würden. Daher wird empfohlen den Wirksamkeitsbeschluss zu fassen.
- Weiteres Vorgehen
Die Flächennutzungsplanänderung wird dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.
Anlagen
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