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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2026/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat / Ausschuss / Ortschaftsrat beschließt:

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung des Jugendausschusses

 

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Sachverhalt

 

1. Kurzdarstellung

Um sicherzustellen, dass Jugendliche in Entscheidungsprozessen in Kommunen miteinbezogen werden, legt §41a der Gemeindeordnung (GemO) in Baden-Württemberg fest, dass Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden müssen. Dabei hebt Baden-Württemberg als einiges Bundesland die Mitwirkung von Jugendlichen in Jugendgemeinderäten hervor.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2018 in der Stadt Leonberg ein Jugendausschuss eingerichtet. Im Jugendausschuss können sich Jugendliche parteiunabhängig engagieren, ihre Wünsche, Vorstellungen und Anregungen äußern und in den kommunalpolitischen Diskurs miteinbringen. 

 

2. Ausgangslage

 

Ende des Jahres 2025 wurde vom Sprecherteam des Jugendausschusses eine Neufassung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Anlass hierfür waren Unklarheiten im Umgang mit Anfragen und Anträgen des Jugendausschusses sowie Änderungsbedarf hinsichtlich des Ablaufs des Jugendforums und der Zusammensetzung des Jugendausschusses.

 

Im Zuge der Überarbeitung wurde zudem festgestellt, dass § 41a der Gemeindeordnung bislang nicht vollständig in der derzeitigen Geschäftsordnung abgebildet ist. Auch aus diesem Grund war eine Anpassung erforderlich.

 

In seiner Sitzung am 07. April 2026 hat der Jugendausschuss bereits folgende Grundzüge für die Neufassung festgelegt:

 

  •           Sicherstellung der Rechte des Jugendausschusses gemäß § 41a der Gemeindeordnung
  •           Regelungen zur Wahl sowie zu Altersgrenzen im Jugendausschuss
  •           Festlegung des Sitzungsturnus sowie der Arbeit der Projektgruppen
  •           Präzisierung des Zwecks des Jugendausschusses
  •           Regelung der Zusammensetzung des Jugendausschusses
  •           Festlegung der Abläufe und Verfahren des Jugendforums
  •           Definition der Aufgaben des Vorstands

 

Nach weiteren internen Abstimmungen mit dem Hauptamt wurde die Geschäftsordnung finalisiert und wird nun im Anschluss zur Beratung und Beschlussfassung in die zuständigen Gremien eingebracht.

 

3. Geplante Maßnahmen

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung soll nach Beschlussfassung im Gemeinderat in Kraft treten. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung der Geschäftsordnung sowie die Information aller Mitglieder des Jugendausschusses über die vorgenommenen Änderungen.

Zudem wird die Arbeitsweise des Jugendausschusses entsprechend der neuen Regelungen angepasst. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung der geänderten Abläufe im Jugendforum sowie die Anpassung der internen Prozesse, beispielsweise im Umgang mit Anträgen und Anfragen.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Nach Inkrafttreten der Geschäftsordnung erfolgt eine begleitende Umsetzung der neuen Regelungen durch das Sprecherteam sowie die Verwaltung. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden in die neuen Strukturen und Abläufe eingeführt.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Anwendung der Geschäftsordnung nach einem Jahr zu evaluieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Eine enge Abstimmung mit dem Hauptamt bleibt dabei weiterhin gewährleistet.

 

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Anlagen

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