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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2026/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat / Ausschuss / Ortschaftsrat beschließt:

  1. Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wurden geprüft und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3).

 

  1.                Den Änderungen der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses gemäß Ziffer 5 dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

 

  1.                Der Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.04.2026 werden nach § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 LBO und § 4 GemO jeweils als Satzung beschlossen (Anlagen 6 und 7).

 

Dem Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist eine Begründung mit Umweltbericht mit Stand 10.04.2026 beigefügt (Anlage 8 und 9).

 

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Sachverhalt

Kurzdarstellung

Die Planaufstellung für das neue Wohngebiet in Warmbronn ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung am vorgesehenen Standort „Hinter den Gärten“ zu schaffen. Dies umfasst unter anderem die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie geeigneten Flächen für Sonderwohnformen im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege in Warmbronn. Zudem soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei Inanspruchnahme des Außenbereichs gewährleistet werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen die Deckung des Eigenbedarfs Warmbronns an neuen Wohnbauflächen, die Bereitstellung von Flächen für familien- und seniorengerechtes Wohnen, die Arrondierung des Siedlungskörpers im zentralen Ortsbereich sowie die ortskernnahe Siedlungsentwicklung zur Stärkung der vorhandenen städtebaulichen und infrastrukturellen Strukturen.

 

Das Plangebiet liegt im Südwesten von Leonberg im Stadtteil Warmbronn, am nördlichen Rand des alten Ortskerns im Gewann „Hinter den Gärten“ und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,12 ha einschließlich der benötigten Verkehrsflächen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“ ist das Plangebiet im westlichen Teilbereich als „geplante Wohnbaufläche“ und im östlichen Teilbereich als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der künftige Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht vollumfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Der städtebauliche Entwurf sieht ein Wohngebiet mit unterschiedlichen Wohnungstypologien vor, das von der Steigwaldstraße erschlossen wird. Im Norden des Plangebiets verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, der künftig Teil der Ringerschließung des Plangebiets sein wird. Südlich des Wegs soll Geschosswohnungsbau errichtet werden. Im inneren Bereich des neuen Wohnquartiers sind Einfamilien- und Reihenhäuser vorgesehen. Im Nordwesten ist eine Anlage für Seniorenwohnen geplant. Im Südwesten des Plangebiets sind Reihenhäuser entlang von Stichstraßen vorgesehen, die in Rad- und Fußwege münden. Der ruhende Verkehr kann in Gemeinschaftsanlagen organisiert werden. Für die Reihenhäuser sind oberirdische Stellplatzanlagen an der Ringstraße vorgesehen, während der Geschosswohnungsbau und das Seniorenwohnen ihre Stellplätze jeweils in Tiefgaragen nachweisen können. Die Ringstraße zeichnet sich durch einen möglichst reduzierten Straßenquerschnitt aus, der dem flächensparenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung trägt. Öffentliche Stellplätze sind im Straßenraum angeordnet. Die Erschließung der hinteren Grundstücksflächen der Steigwaldstraße 11+13 erfolgt über einen Privatweg und wird über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert.

 

Das Quartier wird vom Hirschgraben durchzogen, der auch als Entwässerungsgraben dient. Dieser wird renaturiert und als Regenrückhaltezone entwickelt. Parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ sind öffentliche Grünflächen im Westen des Plangebiets als Retentionsflächen vorgesehen. Im nördlichen Teil des Plangebiets ist zudem ein öffentlicher Spielplatz geplant. Der südliche Teil des Plangebiets umfasst private Grünflächen. Diese Flächen werden derzeit gärtnerisch genutzt und sollen erhalten und gesichert werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a und b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB begonnen. Da die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gegen Unionsrecht verstößt, musste der Bebauungsplan auf das sogenannte Vollverfahren umgestellt und erneut ausgelegt werden. Hierbei wird auf den Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2019 verwiesen. Zu dem damals vorliegenden Abgrenzungsplan haben sich geringfüge Änderungen entlang der zukünftigen Erschließungsstraße ergeben, Teile des Flurstücks 81, weitere Teile des Flurstücks 82 sowie ein kleiner Teil der Steigwaldstraße Flst. Nr. 59 sind in den aktualisierten Geltungsbereich einbezogen worden (Details siehe Bezugsvorlage 2019/257).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung mit paralleler Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung mit paralleler Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB fanden statt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden untereinander abgewogen, so dass nun der Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen werden können.

 

  1.                                                                                                                                                   Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Die Erfordernisse der Planaufstellung ergeben sich aus:

 

  • der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung, unter anderem von bezahlbarem Wohnraum am vorgesehenen Standort
  • Schaffung geeigneter Flächen für Sonderwohnformen im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege in Warmbronn
  • Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei Inanspruchnahme des Außenbereichs.
  1.                      

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:

 

  • Deckung des Eigenbedarfs Warmbronns an neuen Wohnbauflächen,
  • Bereitstellen von Flächen für familien- und seniorengerechtes Wohnen,
  • Arrondierung des Siedlungskörpers im zentralen Ortsbereich,
  • ortskernnahe Siedlungsentwicklung zur Stärkung der vorhandenen städtebaulichen und infrastrukturellen Strukturen.

 

 

  1.                                                                                                                                                   Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Südwesten von Leonberg im Stadtteil Warmbronn, am nördlichen Rand des alten Ortskerns im Gewann „Hinter den Gärten“ und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,12 ha incl. der benötigten Verkehrsflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde gegenüber dem Stand der Offenlage im Osten um einen Teilbereich der Steigwaldstraße (Flurstück 59) sowie um einen Teil des Flurstücks 82 erweitert.

 

Abbildung 1: Katasterauszug mit Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab, Plangrundlage © LGL Baden-Württemberg))

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch die Straße „Hinter den Gärten“ (Flurstück 83),

 

im Osten: durch einen rund 2 Meter breiten Streifen der Flurstücke 81 und 82, sowie die Flurstücke 189 und 192/2.

 

im Süden: durch die bestehende Bebauung auf den Flurstücken 53, 54, 59/1, 59/2, 59/5 58 und 58/1.

 

im Westen: durch die Straße „Hinter den Gärten“ (Flurstück 1).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens umfasst vollumfänglich die Flurstücke mit den Nummern 59/2, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67, 68, 69 70, 71, 72/1, 72/2, 73/1, 73/2, 74/1, 74/2, 75/1, 75/2, 76/1, 76/2, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 79, 79/1, 79/2 und 80 sowie teilumfänglich die Flurstücke 59, 59/1, 81 und 82.

 

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Planteil des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 10.04.2026.

 

  1.                                                                                                                                                   Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 im westlichen Teilbereich als „geplante Wohnbaufläche“, im östlichen Teilebereich als Landwirtschaftsfläche dargestellt.

Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht vollumfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

  1.                                                                                                                                                   Ergebnisse aus den Beteiligungen und Auswirkungen auf die Bebauungsplanung

Wesentliche Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt. Die Stellungnahmen sind tabellarisch im Originaltext aufgelistet und den Stellungnahmen der Verwaltung für den Gemeinderat jeweils gegenübergestellt (Bewertungstabellen). Im Detail wird auf die Anlagen 2, 3, 4 und 5 verwiesen.

 

Frühzeitige Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 20.01.2020 bis einschließlich dem 18.02.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 16.01.2020 gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Ebenso wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über die Homepage der Stadt Leonberg digital zur Verfügung gestellt (Zeitraum 20.01.2020 bis einschließlich dem 18.02.2020).

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit fand gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang der Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Rathaus statt. Parallel hierzu wurden die Planunterlagen der Öffentlichkeit über das städtische Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt. Es bestand die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 29.06.2023 bis 02.08.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 28.06.2023 gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Ebenso wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über das Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt (Zeitraum 29.06.2023 bis einschließlich 02.08.2023).

 

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die erneute formelle Beteiligung der Öffentlichkeit wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf der Öffentlichkeit über das Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt. Parallel hierzu wurden die Planunterlagen als Aushang im Rathaus öffentlich ausgelegt. Es bestand die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 01.08.2025 gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Ebenso wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über das Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt (Zeitraum 04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025).

 

4.1 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen 4 Stellungnahmen zu folgenden Themenschwerpunkten ein:

 

  • Betreutes Wohnen und Pflege
  • Vergabemodell bei Grundstücksverkäufen
  • Wohndichte
  • Gestaltung des Baugebietes und des zukünftigen Ortsrandes
  • Nachweis zusätzlicher Wohnraumbedarf
  • Hinweis auf Starkregen, Überschwemmungen und historisches Regeneinzugsgebiet
  • Steigender Bedarf der Infrastruktureinrichtungen (Kindergarten, Schule)
  • Individualverkehr
  • Parkraumsituation
  • Mangelhafter ÖPNV
  • Preiswerter Wohnraum (Baukosten, Grundstückspreise)

 

4.2   Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden

Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gingen 31 Stellungnahmen zu folgenden Themenschwerpunkten ein:

 

  • Bruttowohndichte
  • Klima
  • Raumordnung
  • Umwelt – Industrie
  • Immissionsschutz
  • Naturschutz
  • Landwirtschaft/ Landwirtschaftsfläche
  • Abwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung/ Starkregen
  • Boden/ Bodenschutz
  • Altlasten
  • Grundwasserschutz
  • oberirdische Gewässer
  • Straßenbau
  • Vermessung und Flurneuordnung
  • Plangebietsgröße
  • Artenschutz
  • Verkehrsaufkommen
  • Stromversorgung
  • Gasversorgung
  • Telekommunikation/ Glasfaser/ Internet/ Kabelinfrastruktur
  • Geotechnik
  • Grundwasser

4.3   Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen 16 Stellungnahmen ein. Die Anregungen und Bedenken betreffen dabei insbesondere folgende Themenschwerpunkte:

  1.              
  • Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Wohnbauflächenbedarf in Warmbronn
  • Beweissicherungsverfahren/ Grundwasserabsenkung
  • Veränderung Orts- und Landschaftsbild
  • Starkregensituation vor Ort
  • PKW-Stellplätze vorhalten/ Verkehrssituation/ Parkplatzsituation
  • Ökologischer Wert der Flächen
  • Bezahlbarer Wohnraum
  • Betreuung von Vorschulkindern/ Schulkindern in Warmbronn

 

4.4   Ergebnis der Beteiligung der Behörden

Im Rahmen der Beteiligung gingen 16 Stellungnahmen ein. Diese führten teilweise zu Ergänzungen. Nach Bedarf wurden Sachverhalte tiefergehend ermittelt (u.a. durch Gutachten), so dass die Ergebnisse für die förmliche Auslegung in den Planentwurf eingearbeitet werden konnten. Folgende, wesentliche Themen wurden aus den Stellungnahmen herausgearbeitet, näher untersucht und teilweise in die Bauleitpläne übernommen:

 

  • Festsetzung von nicht störenden Handwerksbetrieben als ausnahmsweise zulässige Nutzung
  • Fortführung Bebauungsplanverfahren im Regelverfahren
  • Ergänzung Hinweise zu Baustelleneinrichtungen
  • Erarbeitung Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  • Grundwasser/ Grundwasserschutz
  • Freihaltung Gewässerrandstreifen von Bebauung
  • Untersuchung Starkregengefahr
  • Verortung zweier Standorte für Trafostationen
  • Freihaltung Sichtfeld an Grundstücksausfahrten
  • Hinweis auf mechanische Sicherungsmaßnahmen
  • Ergänzung Hinweise zur Geotechnik
  • Erarbeitung Bodenschutzkonzept
  • Nachrichtliche Übernahme Heilquellschutzgebiet
  • Erarbeitung Bauflächenbedarfsnachweis/ Ergänzung Begründung
  • Anpassung Begründung bei Ausführungen zum Regionalplan
  • Erweiterung Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
  • Überarbeitung Höhenfestsetzungen Gebäude
  • Anpassung Überschreitungsmöglichkeit Grundflächenzahl (GRZ)
  • Überarbeitung Zweckbestimmungen von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
  • Untersuchung der lokalklimatischen Situation

 

4.5   Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen 19 Stellungnahmen ein, sowie 2 Stellungnahme nach der Beteiligung. Die Anregungen und Bedenken betreffen dabei insbesondere folgende Themenschwerpunkte:

 

  • Starkregen
  • Grundwasser
  • Baugrund
  • Beweissicherungsverfahren
  • Deckung Eigenbedarf Warmbronn/Bedarfsberechnung Wohnbauflächen/ErforderlichkeitErschließung
  • Realisierung bezahlbaren Wohnraums
  • Betreutes Wohnen/Pflege
  • Städtebauliche Struktur/Städtebauliche Gestalt/ Orts- und Landschaftsbild
  • Nachhaltige/ressourcenschonende Bauformen
  • Erholungs- und Naturraum
  • Zweifel am Verfahren (§13b BauGB)
  • Ökologische Auswirkungen: Belastung Verkehr, Lärm, Versieglung, lokales Mikroklima
  • Standortwahl
  • Soziale Infrastruktur
  • Ruhender Verkehr
  • Verkehrliche Belastung
  • Haushaltslage Stadt Leonberg/ökonomische Folgen
  • Haftungsfragen
  • Artenschutz
  • Öffentlichkeitsbeteiligung

4.6   Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden

Während der Beteiligung der Behörden gingen 19 Stellungnahmen ein. Die Anregungen und Bedenken betreffen dabei insbesondere folgende Themenschwerpunkte:

 

  • Anpassung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • Bodenschutz/ Altlasten
  • Grundwassermessstellen
  • Ingenieurgeologische Einzelgutachten zu Bauvorhaben
  • Entwässerungsplanung
  • Notwasserweg Richtung Hirschgraben
  • Straßenbau und Radfahren/ Verkehrsflächen
  • ÖPNV/ Nachhaltige Mobilität
  • Bauausführung
  • Abfallwirtschaft
  • Nahrungshabitate
  • Realisierung Baugebiet
  • Nachverdichtung
  • Grunddienstbarkeiten
  • Umspannstationen
  • Kriminalprävention/ Einbruchschutz
  • Geologie/ Geochemie/ Bodenkunde/ Angewandte Geologie/ Ingenieurgeologie/ Hydrologie/ Geothermie/ Rohstoffgeologie (mineralische Rohstoffe)/ Bergbau/ Geologiedatengesetz (GeoIDG)
  • Ziele der Raumordnung
  • Bundesraumordnungsplan Hochwasser (BRPH)
  • großflächiger Einzelhandel
  • Wohnbauflächenbedarfsnachweis
  • Archäologische Denkmalpflege
  • Trinkwasserversorgungsleitungen/ Hausanschlüsse/ Leitungsauskunft
  • Kaltluftproduktion
  • Urteil Bundesverwaltungsgericht zu § 13b BauGB

 

  1.                                                                                                                                      Änderungen

Folgende Änderungen wurden am Bebauungsplan gegenüber dem Stand der öffentlichen Auslegung vorgenommen:

 

Textteil:

  •                                                                                                                                         A.2.2 Höhe baulicher Anlagen: Ergänzung zu Überschreitungen der GH. max., dass diese nur ausnahmsweise zulässig sind
  •                                                                                                                                         A.4 Flächen für Nebenanlagen: Nebenanlagen können auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zugelassen werden
  •                                                                                                                                         A.9.1 Rückhalteflächen: textliche Ergänzung zur näheren Erläuterung entsprechend zu B7: Der Abfluss darf dabei den mit der Drosselabflussspende (qDr,R,u) von 10 l/(s*ha) ermittelten Wert nicht übersteigen.
  •                                                                                                                                         A.15.1 Bauliche und technische Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen: Klarstellung, dass Innerhalb der in der Planzeichnung eingetragenen Flächen Aufschüttungen und Auffüllungen als unzulässig festgesetzt werden.
  •                                                                                                                                         A 17.1 Plangebietsexterner Ausgleich / Maßnahme vom Ökokonto: Klarstellende Formulierung, dass die Zuordnung dem Bebauungsplangebiet dient. Das Ökopunktedefizit wurden korrigiert und an den Umweltbericht angepasst.

 

Örtliche Bauvorschriften:

B.5 Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen: Eine Ergänzung die die nachhaltige Nutzung von regenerativen Energien ermöglicht: Abweichend von den Nummer 1. bis 3. sind Einfriedungen aus anderen Materialen zulässig, wenn sie unmittelbarer Bestandteil einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien sind oder deren Betrieb, Sicherheit oder technischer Funktion dienen. Die Einfriedung ist in diesem Fall so auszuführen, dass keine Blendwirkung auf den öffentlichen Raum entstehen und die Höhe nur so weit überschritten wird, wie es für die technische Funktion zwingend notwendig ist. Einfriedungen zur Nutzung erneuerbarer Energien dürfen auch ohne Hinterpflanzung errichtet werden.

 

Hinweise

Weitere Ergänzungen in den Hinweisen wurden aus den Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden zur Klarstellung übernommen, siehe hierzu: D.3, D.6, D.7, D.8, D.10, D13.1 (Konkretisierung der Standorte für die Nistkästen), D.15., D.16 sowie D.17.

 

Planteil

  •                                                                                                                                         Anpassung 1: Geringfügige Anpassung Winkel Straßenverkehrsfläche beim nördlichen Baugebiet WA9
  •                                                                                                                                         Anpassung 2: Geringfügige Begradigung öGr2, westlich des Baugebiets WA1
  •                                                                                                                                         Anpassung 3: Redaktionelle Anpassung Bezugshöhe im WA1
  •                                                                                                                                         Anpassung 4: Festsetzung Fläche für private Stellplätze

 

Begründung

Wesentliche, textliche Anpassungen sind in der Begründung farblich markiert.

 

Umweltbericht

Wesentliche, textliche Anpassungen sind im Umnweltbericht farblich markiert.

  •                                                                                                                                         Kapitel 4.2: Erweiterung Ausführungen zum Schutzgut Mensch
  •                                                                                                                                         Kapitel 4.5: Redaktionelle Anpassungen der Ausführungen zum Schutzgut Wasser (Oberflächen- und Grundwasser)
  •                                                                                                                                         Kapitel 4.7: Anpassung Bewertung Landschaftsbild/Erholung
  •                                                                                                                                         Kapitel 5.2.2: Erweiterung Ausführungen Prognose zum Schutzgut Mensch
  •                                                                                                                                         Kapitel 5.2.7. Anpassung Ausführungen Prognose zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
  •                                                                                                                                         Kapitel 8: Redaktionelle Anpassungen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  •                                                                                                                                         Kapitel 8.7: Ergänzung Kapitel 8.7 mit Ausführungen zum Oberbodenauftrag
  •                                                                                                                                         Kapitel 9.4: Redaktionelle Anpassung der allgemein verständlichen Zusammenfassung

 

Gutachten

  •                                                                                                                                              Verkehrsgutachten mit Aktualisierung, Leonberg, 03.02.2026: Aktualisierung der Zahlen zu 2. ÖPNV
  •                                                                                                                                              Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ Schalltechnische Immissionsprognose (überschlägige Berechnung), 02.03.2026, BIT Stadt + Umwelt GmbH
  •                                                                                                                                              Aktualisierung Bauflächenbedarfsnachweis vom 10.04.2026

 

 

Die Änderungen führen offensichtlich nicht zu einer stärkeren Berührung von Belangen. Die Grundzüge der Planung sind nicht tangiert. Eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

 

6. Weiteres Vorgehen

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplans tritt dieser in Kraft.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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