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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2026/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und Geldern von Sponsoren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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13.05.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden liegt gemäß § 78 Absatz 4 Satz 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beim Gemeinderat.
Berücksichtigt sind alle bis 31.03.2026 der Stadtkasse vorliegenden Mitteilungen aus den Ämtern und Zahlungseingänge.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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2
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öffentlich
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282 kB
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