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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2026/005

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zuletzt wurde mit der Vorlage 2025/005 im Ortschaftsrat Höfingen am 02.04.2025 über die Entwicklung und Verwendung der Erbschaft informiert.

 

Im Jahr 2025 ergaben sich folgende Änderungen beim Stand der Erbschaft Beck.

 

Stand zum 31.12.2024 13.995,83 EUR

Entnahme 2025 7.995,83 EUR

Einzahlung 2025                 0,00 EUR

Stand zum 31.12.2025 6.000,00 EUR

 

Im Jahr 2025 wurden die restlichen 7.995,83 Euro welche für die Sichere Straßenquerung Höfingen vorgesehen waren aus der Erbschaft Beck finanziert.

Ab dem Jahr 2026 stehen jetzt noch 6.000 Euro zur Verfügung, welche zur Finanzierung einer oder mehrerer Mitfahrbänken genutzt werden soll.

 

Weiteres Vorgehen

 

Mit dem Antrag ORH 05 zum Haushaltsplanentwurf 2022 wurde beschlossen, dass das Restvermögen aus der Erbschaft Erwin und Marianne Beck wie folgt verwendet werden soll:

 

6.000 EUR für das Aufstellen einer Mitfahrbank in Höfingen und 80.000 EUR für sichere Straßenquerungen im Teilort Höfingen.

 

Das zur Verfügung stehende Erbschaftsvermögen ist aktuell auf einem Anlagen im Bau Sonderposten (AiB-Sonderposten) gebucht. Für die Maßnahmen „Mitfahrbank in Höfingen“ und „Sichere Straßenquerung Höfingen“ wird jeweils ein neuer AiB-Sonderposten gebildet. Vom AiB-Sonderposten der Erbschaft werden die Beträge analog zu den Rechnungen der Maßnahmen auf den jeweiligen Sonderposten umgebucht. Sobald die Maßnahmen „Mitfahrbank in Höfingen“ und „Sichere Straßenquerung Höfingen“ abgeschlossen und in der Anlagebuchhaltung aktiviert sind, werden die AiB-Sonderposten ebenfalls aktiviert. Die Auflösungsdauer entspricht der Nutzungsdauer der Anlage.

 

 

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