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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2026/003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Jugendhilfeträger (Jugendhaus Leonberg e. V., Waldhaus gGmbH und mevesta e. V.) setzen im Stadtgebiet Leonberg das ganzheitliche Konzept der sozialräumlichen Kinder- und Jugendarbeit um. In diesem Zusammenhang sind auch die Träger angehalten im Sinne des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (2021) ihre Angebote inklusiv zu öffnen. Speziell bei der Jugendarbeit nach § 11 Abs. 1 SGB VIII ist gesetzlich bestimmt, dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sicherzustellen sind.

 

Trotz der zunehmenden gesellschaftlichen und politischen Forderung nach Inklusion bleibt die tatsächliche Umsetzung in der Praxis bislang hinter den Erwartungen zurück. Obwohl alle Akteure (Fachkräfte und Institutionen) die Inklusion als wichtiges Ziel anerkennen, gibt es in der praktischen Arbeit zahlreiche Hindernisse, die eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der Eingliederungshilfe erschweren. Diese führen dazu, dass Inklusionsprojekte zwar gewünscht und teils initiiert werden, jedoch oft nicht nachhaltig umgesetzt werden oder sogar scheitern.

 

In diesem Zusammenhang sind das Amt für Jugend, Familie und Schule, sowie die Jugendhilfeträger Ende 2024 auf das Förderprogramm „Impulse Inklusion“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration aufmerksam geworden. Über das Förderprogramm konnten Projektvorhaben unterstützt werden, welche die Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln. Die Förderung bezog sich auf das Kalenderjahr 2025 und konnte eine Bezuschussung von bis zu 16.740,00 € umfassen. Die Gesamtkosten durften hierbei nicht 18.600,00 € überschreiten, von Seiten des Antragsstellers sollte ein Eigenanteil von 10 % erbracht werden.

 

In Kooperation zwischen den drei Jugendhilfeträgern, als auch in Rücksprache mit der Lebenshilfe Leonberg e. V. wurde eine Projektidee entwickelt, welche die verstärkte Inklusion im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zum Ziel hatte: Über eine Fachkraft sollten bestehende Angebote in den Jugendhäusern und der Jugendsozialarbeit nach dem Aspekt der Inklusion evaluiert und weitere, inklusiv konzipierte Angebote in den Einrichtungen erprobt werden. Die entsprechende Fachkraft diente als personelle Ressource, um die Zugänglichkeit von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu fördern, Bedarfe bei jungen Menschen mit Behinderung zu erfragen, sowie unterschiedliche Akteur*innen in den Leonberger Sozialräumen hinsichtlich der Inklusion zu vernetzen. Die Bewilligung zur Projektidee erfolgte Ende Dezember 2024 von Seiten des Sozialministeriums und umfasste die maximale Fördersumme für das Leonberger Projekt. Der Eigenanteil der Stadtverwaltung belief sich folglich auf 1.860,00 €. Die entsprechende Projektverantwortliche, war von April 2025 bis einschließlich Dezember 2025 mit einem Stellenanteil von 30 % in diesem Projekt aktiv. Die Umsetzung erfolgte in einer Personalgestellung von Seiten des mevesta e. V., so dass sie neben ihrer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit Höfingen die Projektanteile umsetzen konnte.

 

Über die Monate der Durchführung hinweg konnte über die Projektstelle eine erste Evaluation der Angebote der Einrichtungen der Jugendarbeit und ein Arbeitskreis zum Thema „Inklusion in der Jugendarbeit“ etabliert werden. Mit einer Gruppe der Berufsschulstufe der Karl-Georg-Haldenwangschule wurde eine Kooperation eingegangen, welche den Einbezug in den Gallery Walk des Jugendforums, eine Bedarfsabfrage zur Jugendarbeit über das Stadtjugendreferat, sowie eine direkte Beteiligung in das Projekt „Karaoke-Disconight“ der Events & Freizeit-Gruppe des Jugendausschusses ermöglichte. Besagtes Event stellte auch eines der benannten Erprobungsprojekte dar. Weitere Projekte, welche inklusiv verstärkt im Rahmen der Förderung geöffnet werden sollten, war eine Kooperation im Rahmen des Mehrgenerationenkinos mit der städtischen Integrationsbeauftragten, die Erweiterung des Adressatenkreises der Treffen der schulübergreifenden SMV, sowie ein Kochnachmittag im Jugendhaus Höfingen. Die konkrete Dokumentation der Projekte, sowie entsprechende Rückschlüsse aus den Durchführungen sind Teil des Projektberichtes, sowie der Präsentation im Sozial- und Kultusausschuss.

 

Um dem gesetzlichen Anspruch gerecht werden zu können wäre es vonnöten, das Projektvorhaben über die kommende Zeit weiter aufrecht zu halten und sorgsam zu evaluieren, welche konzeptionellen Anpassungen es im Bereich der Jugendarbeit bedarf, um verstärkt inklusiv zu arbeiten.

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Anlagen

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