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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2026/001
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV-Zuschuss für Beschäftigte der Stadtverwaltung Leonberg
- Konkretisierung der Zuschusstatbestände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.01.2026
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
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Beschäftigte, Beamte und Auszubildende der Stadt Leonberg und der Eigenbetriebe erhalten einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 75% der nachgewiesenen Aufwendungen für Monats- oder Jahreskarten, wenn sie zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle den öffentlichen Nahverkehr nutzen und soweit ihnen keine anderen Fahrtkostenzuschüsse zustehen.
Der freiwillige Zuschuss wird auf maximal 80,- Euro monatlich gedeckelt.
Als freiwillige Leistung ist der Zuschuss stets widerruflich. Ein dauerhafter Rechtsanspruch entsteht nicht.
- Einen Zuschuss erhält nicht, wer gleichzeitig eine Parkberechtigung für einen bewirtschafteten Parkplatz an einer Dienststelle oder städtischen Einrichtung besitzt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Um mehr Beschäftigte zum Umstieg auf ÖPNV und Fahrrad zu motivieren, hat die Verwaltung im Jahr 2018 vorgeschlagen, künftig einen ÖPNV-Zuschuss als freiwillige Leistung zu gewähren. Als Ziele wurde damals der Beitrag zur Luftreinhaltung, Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens sowie die Steigerung der Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber benannt.
In der Vorlage 2018/076 war zudem im Sachvortrag ausgeführt worden, dass mit dem ÖPNV-Zuschuss „ein Anreiz zum kompletten Verzicht auf das Auto geschaffen werden soll“. Allerdings wurde dies so nicht explizit im Beschluss formuliert.
Im Herbst des vergangenen Jahres ist aufgefallen, dass wenige Mitarbeiter/innen sowohl einen ÖPNV-Zuschuss erhalten als auch eine (kostenpflichtige) Parkberechtigung für einen bewirtschafteten Parkplatz an einer Dienststelle besitzen. Auf Nachfragen erklärten die Mitarbeiter/innen, dass sie gelegentlich den ÖPNV für Fahrten zur Arbeitsstelle nutzen, meist jedoch den Pkw. Darüber hinaus benutzen sie den ÖPNV für private Fahrten.
Dies entspricht nur bedingt den Zielen des ÖPNV-Zuschusses. Insbesondere die Ziele der Luftreinhaltung und Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens werden damit nicht erreicht.
Vor diesem Hintergrund wird nun vorgeschlagen, die Gewährung des ÖPNV-Zuschusses daran zu koppeln, dass nicht gleichzeitig eine Parkberechtigung für einen bewirtschafteten Parkplatz an einer Dienststelle oder städtischen Einrichtung ausgegeben ist. Nur so kann auf einfache Art und Weise gewährleistet werden, dass die Ziele des ÖPNV-Zuschusses umfänglich erreicht werden.
Den ÖPNV-Zuschuss von der tatsächlichen Nutzung des ÖPNV oder der tatsächliche Nichtnutzung des Pkw abhängig zu machen, ist nicht praktikabel, weil nicht zu kontrollieren.
Alternativen:
Alternativ kann der ÖPNV-Zuschuss gewährt werden, auch wenn eine Parkberechtigung für einen Parkplatz an eine Dienststelle oder städtischen Einrichtung ausgegeben wurde.
