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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2025/261
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Schellingschule im Zuge des Ganztagsbetriebs - Beauftragung Fachplanungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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21.01.2026
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.01.2026
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt von nachstehendem Sachverhalt Kenntnis.
- Von der Beauftragung der Objektplanungsleistung „Gebäude“ an das Büro Freivogel Mayer Architekten GmbH, Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg, wird Kenntnis genommen.
- Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an folgend aufgeführte Ingenieurbüros auf Basis der jeweiligen Honorarangebote gemäß den Leistungen der HOAI wird zugestimmt:
- Fachplanung ‚Tragwerkplanung‘
Helber+Ruff Beratende Ingenieure PartG mbB, Mömpelgardstr. 16, 71640 Ludwigsburg
- Fachplanung ‚Technische Ausrüstung‘ für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen
Ingenieurgesellschaft H+H GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 4/2, 71229 Leonberg
- Fachplanung ‚Technische Ausrüstung‘ Elektro
Ingenieurgesellschaft für Haustechnik Wetzstein mbH, Benzstraße 33, 71083 Herrenberg
- Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen (z.B. Bauphysik, Brandschutz, Vermessung, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzungsvorlage 2024/087 wurde dargestellt, dass an der Schellingschule Mehrbedarf an Räumlichkeiten, um eine neue Mensa inkl. 6 Betreuungs- bzw. Klassenzimmer für die
Aufrechterhaltung des Ganztagsbetriebs nach §4a SchG, notwendig ist.
Mit der Sitzungsvorlage 2024/234 wurde die Verwaltung beauftragt ein VgV-Verfahren auf der Grundlage eines Neubaus einer Mensa inkl. Betreuungsräumen durchzuführen und auf den ursprünglich beauftragten Teilabreiss des Nebengebäudes zu verzichten und so diese Räume auch weiterhin nutzen zu können.
Mit der Sitzungsvorlage 2025/121 wurde die Verwaltung ermächtigt, nach Beendigung der 2. Stufe des VGV-Verfahrens für die Objeketplanungsleistung ‘Gebäude’, das geeignetste Büro unmittelbar zu beauftragen.
Das Büro Freivogel Mayer Architekten GmbH, Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg ging als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus und wurde zwischenzeitlich auch bereits beauftragt.
Die vorgestellten ersten Ideenskizzen sind als Anlage 4 beigefügt.
Ebenfalls mit Sitzungsvorlage 2025/121 wurde auf die Durchführung weiterer VgV-Verfahren zur Fachplanerauswahl hingewiesen.
Die Verfahren für die Fachplanungsleistungen ‚Tragwerksplanung‘, Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen‘ und Technsiche Ausrüstung ‚Elektro‘ wurden inzwischen durchgeführt.
Nach Auswertung der Auftragskriterien ging für die Tragwerksplanung das Büro Helber+Ruff Beratende Ingenieure PartG mbB, Mömpelgardstr. 16, 71640 Ludwigsburg, für die Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen das Büro Ingenieurgesellschaft H+H GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 4/2, 71229 Leonberg, und für die Technische Ausrüstung Elektro das Büro Ingenieurgesellschaft für Haustechnik Wetzstein mbH, Benzstraße 33, 71083 Herrenberg, als geeignetste Büros hervor.
Um den weiteren zügigen Planungsfortgang sicherzustellen, soll die Verwaltung ermächtigt werden, die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen (z.B. Bauphysik, Brandschutz, Vermessung, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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721100207009 Schellingschule Erweiterung Ganztagsbetreuung |
2025 |
100.000 |
3.253 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen. |
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2026 |
350.000 |
350.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Der weitere Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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4
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(wie Dokument)
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12,9 MB
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