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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/251
Grunddaten
- Betreff:
-
Ostertag-Realschule - Sporthalle - Generalsanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule; Amt für Kultur und Sport; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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21.01.2026
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.01.2026
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Beschlussvorschlag
- Der Fortführung der Planung sowie dem Beginn der Entwurfsphase für die Generalsanierung der Halle und der Errichtung eines neuen Eingangsbereichs mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit, u. a. Einbau eines Aufzugs, wird zugestimmt (Variante 2).
- Die im Rahmen der Vorstellung dargestellten Einsparpotenziale werden zur Kenntnis genommen und im Einzelnen beschlossen. Die beschlossenen Einsparungen werden in einer geänderte Beschlusslage formuliert.
- Die Teilnahme am Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Beteiligung am Projektaufruf „Kommunaler Sportstättenförderung“ des Landes Baden-Württemberg werden gebilligt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Sporthalle der Ostertag-Realschule, Ostertagstraße 22/1 in 71229 Leonberg, wurde gemeinsam mit der Georg-Haldenwang-Schule im Jahr 1984 als „Sonderschule Leonberg“ errichtet. Es handelt sich um eine 3-Feld-Sporthalle, die ausschließlich für den schulischen Sportunterricht sowie den Vereinssport genutzt wird. Die Stadt Leonberg wurde im Jahr 2011 grundberechtigte Eigentümerin der Sporthalle und übernahm in diesem Zuge vom Landkreis Böblingen deren Unterhaltung.
Mit der Sitzungsvorlage 2023/287 wurden die seit Jahren erkennbaren altersbedingten Mängel dargestellt und auf die gefährdete Aufrechterhaltung des Betriebs hingewiesen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 die Durchführung der Planerauswahl sowie die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen unter Beachtung der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften gebilligt.
Zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und Durchführung der VgV-Verfahren wurde ein Projektsteuerungsbüro beauftragt. Im Hinblick auf eine umfassende Generalsanierung sowie die Verbesserung der Eingangssituation wurden VgV-Verfahren für die Objektplanung Gebäude, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie für die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik und HLS) durchgeführt.
Mit der Bestandsaufnahme und Planung der Maßnahmen wurde zu Beginn des dritten Quartals 2025 begonnen. Die Planungsleistungen wurden bislang bis zum Abschluss der Vorentwurfsphase erbracht.
Der dringende Handlungsbedarf in der Sportinfrastruktur der Stadt Leonberg wird durch das „Sportstättenkonzept Leonberg“ (IKPS, 2025) deutlich. Die Sporthalle der Ostertag-Realschule nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein, da sie im Kerngebiet liegt, in dem laut Bericht bereits ein Versorgungsdefizit für den schulischen Bedarf besteht. Unter Berücksichtigung des prognostizierten Anstiegs der Schülerzahlen im Schuljahr 2028/2029 lastet auf dem Projekt ein erhöhter zeitlicher Druck.
Auch aus Sicht des Amtes für Kultur und Sport ist die Sanierung der Ostertag-Sporthalle dringend erforderlich, um die kommunale Sportinfrastruktur Leonbergs langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Die zentral gelegene Halle ist mit rund 85 Wochenstunden stark ausgelastet und ein wichtiger, fußläufig erreichbarer Standort für Schul- und Vereinssport. Angesichts der hohen Bedeutung des Vereinssports in Leonberg sowie der Pflicht des Schulsports sind ausreichende und qualitativ hochwertige Hallenkapazitäten unerlässlich. Der bauliche Zustand der rund 40 Jahre alten Mehrfeldhalle schränkt den Sportbetrieb seit Jahren erheblich ein und wird von Nutzenden überwiegend negativ bewertet. Eine reine Bestandssicherung reicht daher nicht aus. Vielmehr bietet die Sanierung die Chance, die Halle modern, flexibel und zukunftsfähig auszustatten, um einen attraktiven, sicheren, inklusiven und qualitativ hochwertigen Sportbetrieb im Schul- und Vereinssport langfristig zu gewährleisten.
Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung
Bereits im Jahr 2023 wurde aufgrund zahlreicher altersbedingter Mängel der erste Sanierungsplan erarbeitet. Mit Beginn der Planung erfolgte eine vertiefte Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung auf technischer und fachlicher Ebene durch umfassende Bauteilöffnungen und Untersuchungen der Planer sowie auf Mikroebene im Rahmen der Einbindung verschiedener Nutzergruppen in den Planungsprozess.
Neben den aus den vergangenen Jahren bekannten Problemen in den Bereichen Hallenboden, Geräteraumtore, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Elektroinstallation, Lüftung, Sanitär- und Wassertechnik traten im Zuge der vertieften Untersuchung weitere erhebliche Mängel und Probleme zutage:
- Die Hallenwände besitzen keine lastabtragende Funktion und können nicht als Prallwände betrachtet werden.
- Verschiedene altersbedingte Gefahrstoffe sollen im Rahmen der Sanierung beseitigt werden.
- Die bestehenden Abwasserleitungen müssen erneuert bzw. saniert werden.
- Brandschutztechnische Ertüchtigungen sind erforderlich, u. a. der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWAs) in den Oberlichtern der Halle sowie die Installation von Warnsystemen in den Umkleidebereichen.
- Die Sportgeräte müssen aufgrund ihrer Nutzungsdauer ersetzt werden.
- Notwendige Anpassungen und Umbaumaßnahmen an den Bodenhülsen sind erforderlich.
- Eine Modernisierung der bestehenden Lüftungsanlage der 3-Feldhalle konnte von der Fachplanung nicht empfohlen werden, da die engen Platzverhältnisse eine zukunftssichere und fachgerechte Umsetzung verhindern. Die Lüftungsanlage der Umkleiden wird hingegen beibehalten und modernisiert.
- Die Platzverhältnisse in den Nebenräumen entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen.
- Die Dachoberlichter haben einen wesentlichen Einfluss auf die hohen sommerlichen Temperaturen.
- Eine vollständige, altersbedingte Dachsanierung ist unverzichtbar; für die Fassade hingegen wurde keine zwingende Handlungsnotwendigkeit festgestellt.
Lösungsansätze
Nebenräume
Unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens sowie der aktuellen Normen und Vorschriften wurden die Nebenräume neu geplant und optimiert. Die Schülerumkleiden (w/m) wurden voneinander getrennt, und auch die Trennung sowie Erweiterung der Lehrerumkleiden wurde berücksichtigt. Die Technikbereiche wurden von den übrigen Nutzungen separiert. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse erfolgte eine Neubewertung der einzelnen Räume.
Sommerlicher Wärmeschutz
Da die sommerlichen Temperaturen in der Halle teilweise bis zu 40 °C erreichen und damit untragbar sind, wurde der sommerliche Wärmeschutz in Zusammenarbeit mit der Bauphysik grundlegend untersucht. Auf Basis der Raumsimulationen wurde ein Konzept entwickelt, das folgende Maßnahmen vorsieht:
- Reduzierung der Gesamtfläche der Lichtbänder, um den Wärmeeintrag zu verringern, bei gleichzeitiger Sicherstellung der ausreichenden Tageslichtversorgung.
- Natürliche Nachtauskühlung über öffenbare Lichtbänder in der Dachfläche.
- Einsatz neuer Lichtbänder mit geringem g-Wert und effektiver Verschattung zur weiteren Reduzierung des Wärmeeintrags.
- Die geplante Lüftungsanlage der Halle soll über hocheffiziente Wärmerückgewinnung und eine By-Pass-Funktion zur Nachtauskühlung verfügen.
Dachsanierung
Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass die Dachsanierung im Projekt berücksichtigt werden muss. Gründe hierfür sind unter anderem der Zustand der Dachhaut, fehlende Notentwässerungen und veraltete Berechnungen für die Schneelast, die eine Aufschiebung der Maßnahme unumgänglich machen. Die Kosten hierfür, einschließlich der Beseitigung der Gefahrstoffe (Asbest) in Höhe von ca. 670.000 € (inkl. MwSt. und Baunebenkosten), sind bereits in die Kostenschätzung eingeflossen.
Sanierung der Fassade
Die Fassade (WDVS-Fassade sowie die Fenster auf der Nord- und Südseite) könnte gemäß Bestandserkundung grundsätzlich noch geduldet werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen in einem zeitlich unabhängigen zweiten Bauabschnitt würde jedoch Mehrkosten sowie funktionale und organisatorische Einschränkungen nach sich ziehen.
Aus heutiger Sicht sind insbesondere folgende Risiken zu berücksichtigen:
- Erhebliche organisatorische Einschränkungen des Schulbetriebs durch erneute Baustellenlogistik, eingeschränkte Wegeführungen sowie Zu- und Abfahrten im Schulumfeld.
- Doppelte Baustelleneinrichtungs- und Rückbaukosten, einschließlich Bauzäunen, Absperrungen, Containern, Baustrom und -wasser sowie Außen- und Innengerüsten.
- Zusätzliche Baukosten im Fassadenbereich, z. B. durch erneut erforderliche Attika-Abschlussbleche in angepasster Breite, erneute Erdarbeiten im Eingangsbereich sowie aufwendige Anschlussarbeiten an Fassade und Innenbekleidungen.
- Erhöhter Aufwand für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Gebäudeinneren, z. B. Bodenabdeckungen, Objektschutz, Flur- und Zugangsabsicherungen.
- Technische und bauliche Schnittstellenrisiken, insbesondere bei nachträglichen Anschlüssen der Anlagentechnik und Elektrotechnik sowie bei bereits ausgeführten Leitungen (z. B. Sonnenschutz, Oberlichter, Nachspülungen).
- Erschwerte Bauausführung aufgrund beengter Verhältnisse, insbesondere im Bereich der WDVS-Ausführung hinter den RLT-Aufstellflächen.
- Energetische Nachteile und erhöhte Betriebskosten durch die verzögerte Fassadensanierung sowie potenzielle Folgeschäden am Bestand.
- Kosten- und Terminrisiken durch geänderte Rahmenbedingungen, z. B. neue Schadstoffvorgaben, veränderte Bauzustände oder aktualisierte technische Anforderungen.
- Erneute Förder- und Planungserfordernisse, einschließlich eines neuen Förderantrags nach dann gültigen Förderbedingungen sowie zusätzlicher Planungsleistungen auf Basis höherer anrechenbarer Baukosten.
- Deutlich erhöhte Baukosten infolge der zu erwartenden Baupreissteigerungen (derzeit ca. 3–5 % pro Jahr gemäß Baupreisindex).
- Zeitliche Einschränkungen bei der Ausführung, voraussichtlich begrenzt auf die Sommerferien (ca. 6 Wochen für Fassade und Innenarbeiten) zuzüglich nachlaufender Arbeiten an den Außenanlagen.
Gestaltung des neuen Eingangs – Vorentwurfsvarianten
Ein Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Neugestaltung der Eingangssituation. Die Notwendigkeit für eine adäquate Lösung wurde sowohl von den Nutzer*innen als auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen, insbesondere der Entfluchtung, bestätigt.
Der neue Eingang wurde in zwei Varianten untersucht. Dabei wurde auf eine gute Einsehbarkeit bei der Abendnutzung besonderer Wert gelegt. Beide Varianten sehen eine präsente Eingangssituation mit hohem Glasanteil vor und beinhalten eine einläufige Treppe mit Zwischenpodest, die auch die Einbringung größerer Objekte ermöglicht.
Variante 1
Bei Variante 1 wird davon ausgegangen, dass die Sporthalle über die Haldenwangschule bzw. über deren Aufzug zumindest während des Schulbetriebes der Haldenwangschule barrierefrei erreichbar ist. Eine Mitbenutzung des Aufzugs wäre in Abstimmung sowie in Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Haldenwangschule bzw. mit dem Landkreis Böblingen möglich.
Außerhalb des Schulbetriebes der Haldenwangschule kann derzeit nicht von der Benutzung des Aufzuges ausgegangen werden. Eine offizielle Vereinbarung zur Mitnutzung des Aufzuges wurde bislang nicht abgeschlossen.
In dieser Variante ist eine der beiden Lehrer- bzw. Kursleiterumkleiden einschließlich Sanitärbereich barrierefrei gestaltet. Aufgrund der derzeitigen Platzverhältnisse erfüllt das bestehende Behinderten-WC die Anforderungen für die Körperpflege geistig behinderter Kinder, ist jedoch für die Nutzung mit einem Rollstuhl nicht geeignet.
Variante 1 sieht eine kleinere Eingangssituation vor: neben dem Empfangsbereich wird lediglich ein Putz- und Lagerraum im Untergeschoss des Eingangs errichtet.
Variante 2
Variante 2 sieht die Umsetzung eines barrierefreien Haupteingangs vor, der von der breiten Öffentlichkeit genutzt werden kann. In dieser Variante wird ein Aufzug im Eingangsbereich installiert, und im Untergeschoss werden ein normgerechter, barrierefreier Umkleide- und Sanitärbereich eingerichtet. Aufgrund des Prinzips der inklusiven Teilhabe wird diese Maßnahme von den Leonberger Schulen priorisiert.
Variante 2 stellt insgesamt die umfassendere Lösung dar. Die Mehrkosten zu der Variante 1 betragen laut Kostenschätzung vom November 2025 ca. 175.000 € (inklusive MwSt. und Baunebenkosten). Zusätzlich fallen jährliche Unterhalts- und Wartungskosten für den Personenaufzug in Höhe von ca. 2.500 € an.
Aufgrund der dargestellten Gemengelage empfiehlt die Verwaltung, die Variante 2 bei der Neugestaltung des Einganges weiterzuverfolgen.
Kosten
Die ersten groben Kostenannahmen aus dem Jahr 2023 bezogen sich auf die einzelnen Maßnahmen und fokussierten sich auf die zu diesem Zeitpunkt bekannten Mängelbeseitigungen.
Nach der grundlegenden Bestandsaufnahme und der Fortsetzung der Vorentwurfsplanung wurde die aktuelle Kostenschätzung erarbeitet.
Die voraussichtlichen Projektkosten liegen gemäß Kostenschätzung (11/2025) der abgeschlossenen Vorentwurfsphase bei :
- Variante 1 (ohne Aufzug), ca. 6.925.000 € (inkl. MwSt. und Baunebenkosten)
- Variante 2 (mit Aufzug), ca. 7.100.000 € (inkl. MwSt. und Baunebenkosten)
Die Projektkosten umfassen die umfassende Generalsanierung der Sporthalle mit dem Ziel, die sichere, normgerechte und nachhaltige Nutzung für Schul-, Vereins- und Breitensport langfristig sicherzustellen.
Die Kostenschätzung beinhaltet bei beiden Varianten die Sanierung der Gebäudehülle in einem Bauabschnitt sowie die Erneuerung bestehender alters- und sicherheitsbedingter Mängel in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Elektroinstallation, Lüftung, Sanitär- und Wassertechnik. Ebenfalls berücksichtigt werden Arbeiten an Bauteilen wie Hallenboden, Prallwänden und Geräteraumtore, die Beseitigung gebäudespezifischer Gefahrstoffbelastungen sowie die Erneuerung und Ergänzung der Sportgeräte. Die Maßnahme umfasst zudem die Beseitigung brandschutztechnischer Risiken, die Optimierung der technischen Räume, Nebenräume und Wegebeziehungen sowie eine nutzungs- und sicherheitsgerechte Erneuerung des Hallenzugangs.
Die Kosten für Ausweichflächen und Interimslösungen während der Bauzeit sind hierbei nicht berücksichtigt.
Trotz sorgfältigen Einarbeitung im Bestand konnten nicht alle Risikopositionen ausgeschlossen werden. Diese sind dem Anhang 2 zu entnehmen. Diese Risikopositionen können aktuell finanztechnisch nicht belegt werden.
Einsparpotenziale
- Blendeschutz anstatt außenliegender Jalousie – Einsparung ca. 20.000 €
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Ausrichtung der verglasten Flächen ist der feststehende Blendeschutz (ähnliche Konstruktion wie im Bestand) der Jalousie bauphysikalisch gleichzusetzen.
- Entfall zusätzlicher Schallabsorptionsfläche in der Unterdecke – Einsparung ca. 15.000 €
Mit Beibehaltung der bestehenden Holzverkleidung über die geforderte Höhe der Prallwand wären die Mindestanforderungen an den Schallschutz bereits erfüllt. Durch diese Einsparung entfallen zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes.
- Entfall zusätzlicher Einbaumöbel – Einsparung ca. 15.000 €
Die Einbaumöbel, wie abschließbare Fächer für Wertsachen und Ablageflächen für Trinkflaschen, tragen zwar zur Ordnungshaltung bei, sind für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs jedoch nicht wesentlich.
- Aufarbeitung der Deckenstrahlplatten statt Austausch – Einsparung ca. 15.000 €
Die oberflächlichen Roststellen werden entfernt und die Fläche anschließend neu lackiert. Risiko: Beim Entfernen der oberen Rostschicht kann sich herausstellen, dass die gesamte Deckenstrahlplatte durchgerostet ist, sodass ein Austausch unumgänglich wird. Leichte Farbunterschiede an den aufgearbeiteten Stellen können auftreten.
- Beschränkung der Erneuerung der Sportausstattung auf das erforderliche Mindestmaß des Grundbetriebs - Einsparung ca. 115.000 €
Bei einer Entscheidung für diese Einsparungsmaßnahme würde das Sportangebot auf die Sicherstellung des zwingend erforderlichen Grundbetriebs beschränken. Erneuert würden ausschließlich sanierungsbedürftige sowie nicht mehr normgerechte Sportgeräte; der bestehende Angebotsumfang bliebe damit formal erhalten. Eine qualitative Weiterentwicklung des Sportangebots wäre jedoch nicht möglich.
Aus Nutzersicht – einschließlich der sonderpädagogischen Nutzung – kommt der Erweiterung und zeitgemäßen Ausgestaltung des Sportangebots eine hohe Bedeutung zu. Insbesondere ergänzende Angebote, etwa Klettermöglichkeiten in Form eines Actioncenters, würden einen wesentlichen Beitrag zur gezielten Förderung der motorischen, sozialen und inklusiven Entwicklung von Kindern mit und ohne Behinderung leisten (vgl. Stellungnahme der Schulen). Die Einsparungsmaßnahme würde diesen Bedarf nicht berücksichtigen.
- Fassadensanierung – in einem zweiten Bauabschnitt
Die Verschiebung der Fassadensaierung auf einen späteren Zeitpunkt reduziert zwar die aktuell geplanten Ausgaben, erhöht jedoch die finalen Gesamtkosten (siehe Punkt “Fassadensanierung”). Die Empfehlung der Verwaltung lautet daher, sämtliche Sanierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich in einem einzigen Bauabschnitt umzusetzen, um Synergieeffekte zu nutzen, Kostenrisiken zu minimieren und Mehrfachbelastungen für den Betrieb zu vermeiden. Die ermittelten Kosten für die Sanierung der gesamten Fassade zusammen mit den anderen Sanierungsmaßnahmen in einem Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 900.000 € (inkl. MwSt. und Baunebenkosten).
Seitens Verwaltung werden die Einsparungen aus den Punkten 5 und 6 nicht empfohlen.
Förderprogramme
„Sanierung kommunaler Sportstätten“ vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Die Stadt beabsichtigt sich am Projektaufruf „Sanierung Kommunaler Sportstätten“ vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zu beteiligen. Die entsprechenden Unterlagen wurden hierfür bereits vorbereitet. Für die Teilnahme ist die Beschlussfassung zu Punkt 3 vorausgesetzt.
Die vorläufige Antragstellung in Form der Einreichung einer Projektskizze erfolgt im Januar 2026.
Zu Erfüllung der Förderkriterien ist die Mitsanierung der Fassade erforderlich.
Das Förderprogramm bietet eine Förderquote von bis zu 45% der förderfähigen Kosten.
„Kommunaler Sportstättenförderung“ des Landes Baden-Württemberg
Im Januar 2026 wird der Antrag zum Förderprogramm „Kommunaler Sportstättenförderung“ des Landes gestellt. Hier ist eine Zuwendung in Höhe von 600.000 € möglich.
Kumulierung mit anderen Förderungen
Eine Kumulierung der Förderung von „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nach der Richtlinie für die Bundesförderung für Effizienzgebäude – Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen.
Termine
Laut aktuellem Terminplan ist die Bauzeit von Frühjahr 2027 bis Ende November 2028 vorgesehen. Anschließend erfolgen die Mängelbeseitigungen sowie die Bearbeitung der Schlussrechnungen und der Dokumentationsunterlagen bis ca. März 2029.
Schlusswort
Die geplante Sanierung der Sporthalle der Ostertag-Realschule stellt ein zentrales strategisches Projekt für die Stadt Leonberg dar. Sie dient nicht nur der Wiederherstellung der baulichen und technischen Funktionsfähigkeit, sondern trägt auch maßgeblich zur Verbesserung der sportlichen Bildungs- und Freizeitangebote bei. Durch die Modernisierung wird die Halle den steigenden Anforderungen der kommenden Jahre gerecht, gewährleistet den sicheren und nachhaltigen Betrieb und unterstützt das breite Spektrum an Nutzergruppen von inklusiven Schulen bis zu örtlichen Vereinen. Damit leistet das Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der Lebensqualität, der Gesundheitsförderung und des sozialen Zusammenhalts in Leonberg.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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742410057001 – Ostertag – Realschule Sporthalle Generalsanierung |
2024 |
100.000 |
0 |
Der geringe Finanzbedarf resultiert aus der Anpassung des Projektablaufs |
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2025 |
100.000 |
159.000 |
Überplanmäßige Ausgabe Der Finanzbedarf entspricht den aktuellen Auszahlungen. |
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2026 |
500.000 |
500.000 |
Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen. |
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2027 |
2.500.000 |
2.500.000 |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2027 vorgeschlagen und enspricht den geplanten Auszahlungen |
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2028
|
0 |
3.200.000 |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2027 vorgeschlagen und enspricht den geplanten Auszahlungen |
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2029
|
0 |
741.000 |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2027 vorgeschlagen und enspricht den geplanten Auszahlungen |
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721100157201 Energetische Sanierung |
2025 |
2.520.000 |
59.000 |
Deckungsvorschlag für überplanmäßige Ausgabe Generalsanierung |
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742410053003 Zuwendung von Dritten |
2026 |
-55.600 |
-55.600
|
Zuschuss Landkreis Böblingen |
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2027 |
-369.000 |
-369.000 |
Zuschuss Landkreis Böblingen |
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2028 |
-350.400 |
-350.400 |
Zuschuss Landkreis Böblingen |
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2029 |
-802.620 |
-802.620 |
Zuschuss Landkreis Böblingen |
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721100313002 Bundesmittel |
2029 |
-2.215.071 |
-2.215.071 |
Voraussichtliche Höhe des Zuschusses vom Bundesprogamm “Sanierung kommunaler Sportstätten” |
|
721100313001 Landesmittel |
2029 |
-600.000 |
-600.000 |
Voraussichtliche Höhe des Zuschusses vom Landesprogamm “Sportstättenbauförderung” |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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397,9 kB
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