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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Beschäftigten der Stadtverwaltung Leonberg erhalten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung eine Ermäßigung von 50% auf die Jahreskarte der Leonberger Bäder.
  2. Die Umsetzung erfolgt ab dem Tag nach dem Beschluss.
  3. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Budget der betrieblichen Gesundheitsförderung.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Vorlage Nr. 2025/194 zur Nutzung der Leonberger Bäder durch Beschäftigte der Stadtverwaltung wurde dem Finanz- und Verwaltungsausschuss am 13.11.2025 zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Beratung wurde angeregt, anstelle einer vollständigen Kostenübernahme einzelner Badeintritte eine dauerhafte und transparente Lösung über eine Rabattierung der Jahreskarte zu schaffen.

Die Jahreskarte für Erwachsene kostet für Erwachsene derzeit 300 Euro. Bei einer hälftigen Kostenübernahme durch die Stadt Leonberg ergibt sich ein Anteil von 150 Euro je Jahreskarte für die Stadt sowie ein gleich hoher Eigenanteil für die teilnehmenden Beschäftigten.

Diese Vorgehensweise stellt eine praktikable und budgetär gut steuerbare Alternative zur bisherigen Eintrittskostenübernahme dar. Sie stärkt die Eigenverantwortung der Beschäftigten, fördert gleichzeitig die regelmäßige Nutzung der Bäder und leistet einen Beitrag zur körperlichen Gesundheit, Entspannung und Regeneration im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Das Vorhaben soll ab Beschlussfassung umgesetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Budget für die betriebliche Gesundheitsförderung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 2025/194 verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die Kosten entstehen abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Beschäftigten.

Pro in Anspruch genommener Jahreskarte beträgt der Kostenanteil der Stadt Leonberg für Erwachsene 150 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem bestehenden Budget für betriebliche Gesundheitsförderung; zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.

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