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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/269-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur voranzubringen.
    1.       Der vorgeschlagene Standort 01 „Mörikestr. 34“ wird abgelehnt.

Als Alternative wird der Standort „Nähe Strohgäuhalle“ zur Überprüfung vorgeschlagen.

  1. Der beigefügten Richtlinie (Anlage 1) zum Errichten weiterer E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der Richtlinie (Ziffer 2) ein Interessenbekundungsverfahren für weitere Standorte durchzuführen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortschaftsrat schließt sich dem Beschluss der Verwaltung in Teilen an. In der Sitzung des Höfinger Ortschaftsrates am 27.11.2024 wurde der Standort 01 „Mörikestr. 34“ gemäß der ursprünglichen Vorlage 2024/269 abgelehnt. Zusätzlich wurde Punkt 1a) ergänzt.

 

Begründung:

 

1a) In der Mörikestraße besteht ein erheblicher Mangel an Parkplätzen. Aus diesem Grund ist es nicht hinnehmbar, dass in diesem Bereich öffentliche Parkmöglichkeiten entfallen. Zudem verfügen viele Anwohner in dieser Gegend, die Elektrofahrzeuge besitzen, bereits über eigene Wallboxen. Daher hat sich der Ortschaftsrat für die Prüfung des Standortes in der Nähe der Strohgäuhalle ausgesprochen. Hierfür kommen die bereits vorhandenen Parkplätze in der Sonnenstraße vor der Sportanlage gut in Frage. Außerdem sind in diesem Bereich ausreichend Stellplätze für die Anwohner vorhanden.

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