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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2024/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Verbrauchsgebühr/ Wasserpreis (Grundgebühr und verbrauchsabhängiger Leistungspreis) ab dem 01.01.2025 auf Grund der Erhöhung der Umlage der Bodenseewasserversorgung (BWV) für 2025, sowie der Lohn- und Preisentwicklungen bei Material und Dienstleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Stadtwerke Leonberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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17.12.2024
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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11.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Kalkulation zur Anpassung des Wasserpreises durch den Partner für kommunale Beratung, Heyder + Partner in Tübingen wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der vorliegenden Kalkulation stimmt der Gemeinderat den Anpassungen der Verbrauchsgebühren unter einer Berücksichtigung eines Deckungsanteils der Fixkosten von 25 % durch die Grundgebühren zu und beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS - der Stadt Leonberg)
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen:
§ 1 Änderung
§ 41 (1) Verbrauchsgebühren – erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Verbrauchsgebühr setzt sich aus einem Grundpreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Leistungspreis wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 42 WVS) berechnet.
Der verbrauchsabhängige Leistungspreis beträgt pro Kubikmeter 2,31 EUR netto.
§ 41 (2) Verbrauchsgebühren – enthält folgende neue Fassung:
(2) Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr richtet sich nach der installierten Bereitstellungsleistung (Zählergröße im Querschnitt/ Dimension). Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
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Wasserzählerbezeichnung |
Euro netto/ Monat |
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Flügelradzähler Q3 4m3 Dn 20 |
6,71 |
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Steigrohrzähler Q3 4m3 Dn 20 |
6,71 |
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Funkzähler Q3 4m3 Dn 20 |
6,71 |
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Funkzähler Q3 10m3 Dn 25 |
16,10 |
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Flügelradzähler Q3 10m3 Dn 40 |
16,10 |
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Flügelradzähler Q3 16m3 Dn 40 |
26,84 |
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Großzähler Q3 25m3 Dn 50 |
40,25 |
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Verbundzähler Q3 25m3 Dn 50 |
40,25 |
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Großzähler Q3 63m3 Dn 80 |
107,34 |
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Verbundzähler Q3 63m3 Dn 80 |
107,34 |
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Großzähler Q3 100m3 Dn 100 |
161,02 |
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Verbundzähler Q3 100m3 Dn 100 |
161,02 |
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Großzähler Q3 250m3 Dn 150 |
402,54 |
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Verbundzähler Q3 250m3 Dn 150 |
402,54 |
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§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. |
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im November 2024 beschloss die Bodenseewasserversorgung, die Umlage von 0,880 EUR/m³ netto ab 01.01.2024 auf 0,899 EUR/m³ netto ab dem 01.01.2025 zu erhöhen.
Aufgrund der neuen Datenlage zur Auswertung der Fixkosten, die die Grundlage der Wasserpreiskalkulation bilden, ergab sich nach Analyse der Werte, dass eine Anpassung der Grundgebühr in der Preiskalkulation in Betracht gezogen werden muss.
Heyder+Partner in Tübingen erstellte eine Wasserpreiskalkulation für die Stadtwerke Leonberg. Diese Kalkulation ist in der Anlage dargestellt. Alle Preisangaben in den Anlagen sind netto dargestellt.
Hinsichtlich des Beschlusses des neuen Wasserpreises ist betriebswirtschaftlich darauf zu achten, dass die gestiegenen Fixkosten in der Sparte <Wasser> am Ehesten über die Grundgebühr umgelegt werden und der verbrauchsabhängige Leistungspreis nach unten angepasst wird. Die künftige Entwicklung der Wasserabnahme, nach welcher sich der Leistungspreis bestimmt, wird rückläufig sein, da die Endabnehmer zum Wassersparen aufgrund des Klimawandels angehalten sind. Somit ist der Anstieg der Fixkosten über den Leistungspreis nicht auszugleichen bzw. nicht darstellbar.
Aufgrund der in der Anlage beigefügten Kalkulation ergeben sich zusammengefasst folgende Alternativen:
1. bei unveränderter Grundgebühr von 42 EUR ergibt sich ein Leistungspreis von 2,49 EUR netto
2. bei Grundgebühr von 48,31 EUR (15 % Fixkostendeckung) ergibt sich der Leistungspreis mit 2,46 EUR netto
3. bei Grundgebühr von 64,41 EUR (20 % Fixkostendeckung) ergibt sich der Leistungspreis mit 2,38 EUR netto
4. bei Grundgebühr von 80,51 EUR (25 % Fixkostendeckung) ergibt sich der Leistungspreis mit 2,31 EUR netto
Aufgrund der Preisentwicklungen sowohl bei den variablen Kosten als auch bei den Fixkosten sind Anpassungen sowohl beim verbrauchsabhängigen Leistungspreis als auch beim Grundpreis vorzunehmen. Dabei ist bei den variablen Kosten vor allem die Erhöhung des Wasserbezugspreises ausschlaggebend. Mit einer entsprechenden Erhöhung des Grundpreises werden nicht nur die gestiegenen Kosten berücksichtigt sondern auch der Deckungsgrad der Fixkosten angepasst.
Die Anpassung der Umlage durch die Bodenseewasserversorgung ab 01.01.2025 wurde eingepreist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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344,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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596 kB
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