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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/269-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur voranzubringen.
    a) Der vorgeschlagene Standort „Am Schlauchengraben“ wird abgelehnt.
    Zur Überprüfung vorgeschlagen werden die Standorte „Parkplatz Friedhof“
    und „Parkplatz Käppelhütte“.
    b) Es ist zu prüfen, ob die Errichtung einer Schnellladestation möglich ist.
  2. Der beigefügten Richtlinie (Anlage 1) zum Errichten weiterer E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der Richtlinie (Ziffer 2) ein Interessenbekundungsverfahren für weitere Standorte durchzuführen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortschaftsrat schließt sich dem Beschluss der Verwaltung in Teilen an. In der Sitzung des Gebersheimer Ortschaftsrates vom 26.11.2024 wird Punkt 1 in der ursprünglichen Vorlage 2024/269 abgelehnt. Ergänzt wurden die Punkte 1a) und 1b). Die Abstimmung erfolgte einstimmig, mit 8 Ja-Stimmen. Den Punkten 2 und 3 wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Begründung:
 

  1. In der Straße „Am Schlauchengraben“ herrscht ein akuter Parkplatzmangel.
    Die Entfernung von drei öffentlichen Parkplätzen sei in diesem Bereich nicht tragbar.
    Um Überprüfung der Standorte „Parkplatz Friedhof“ und „Parkplatz Käppelhütte“ werde gebeten. In beiden Fällen seien genügend Parkplätze vorhanden. Durch die lokalen Gegebenheiten würden alle Gebersheimer profitieren und nicht nur die direkten Anwohner. Favorisiert werde der Standort „Parkplatz Friedhof“.
     

1b) Des Weiteren werde um Überprüfung zur Errichtung einer Schnellladestation
      gebeten. Es ist davon auszugehen, dass ein größerer Personenkreis das Angebot
      des Schnellladens in Anspruch nehme. Die Auslastung der Schnellladestation falle
      somit höher aus.

 

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