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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die beantragten Stellen der einzelnen Bereiche werden entsprechend den Einzelbeschlüssen in den Stellenplan aufgenommen. (Anlage 1)
  2. Dem Stellenplan 2025 und dem voraussichtlichen Personalaufwand wird zugestimmt. Die dargestellten Stellenübersichten werden Bestandteil des Haushaltsplans 2025. (Anlage 2)
  3. Die Strukturdaten des Personalbestandes zum Stichtag 30.06.2024 werden zur Kenntnis genommen. (Anlage 3)

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Sachverhalt wurde bereits mit der Vorlage 2024/216 in die einzelnen Sitzungen eingebracht, aber faktisch nicht beraten. Vor diesem Hintergrund wurde die Zusammenstellung der Stellenbedarfsmeldungen der einzelnen Ämter nochmals überarbeitet und mit dieser Vorlage nochmals zur Beratung eingebracht.

 

Stellenplan:

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und damit die Grundlage für die Personalplanung und den Personaleinsatz des Haushaltsjahres 2025. Teil A stellt dar, wie viele Beamtenstellen vorhanden sind. Hierbei ist zu beachten, dass aus rechtlichen Gründen für alle Beamt*innen in Elternzeit bzw. mit voller oder teilweise befristet gewährter Beurlaubung sogenannte Leerstellen im Stellenplan ausgewiesen werden müssen. Dies resultiert aus dem im Beamtenrecht verankerten Rechtsanspruch aller Beamten auf eine Vollzeitstelle.

 

Teil A des vorliegenden Stellenplans enthält 6,30 solcher Leerstellen. Diese sind nicht besetzt. Personalkosten sind im Querbudget Personal nicht eingeplant, da für Leerstellen keine Personalkosten anfallen. Am Stichtag 30.06.2024 sind mit den drei Bürgermeister*innen 37 Beamtinnen und 18 Beamte im aktiven Dienst in Voll- oder Teilzeit. 19,05 Beamtenstellen sind mit Beschäftigten besetzt.

 

Teil B stellt die Beschäftigtenstellen untergliedert nach Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sowie Stellen im übrigen Bereich der Stadtverwaltung dar. Die hier vorliegende Vorlage bezieht sich ausschließlich auf den Personalbedarf und Personalbestand der Stadtverwaltung. Für die beiden Eigenbetriebe Stadthalle und Stadtwerke werden eigene Stellenpläne im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplans aufgestellt und die voraussichtlichen Personalkosten dargestellt. Auch die Berechnung der Altersteilzeitquote hat für Beschäftigte der Eigenbetriebe gesondert zu erfolgen.

 

Entwicklung der Personalkosten:

Grundlage der Hochrechnung der voraussichtlichen Personalkosten im Haushaltsjahr 2025 sind die für den aktuellen Personalbestand erforderlichen Mittel. Personalkosten für nicht besetzte Stellen und neu beantragte Stellen sind eingerechnet. Erfahrungsgemäß sind in jedem Jahr mehrere Stellen über einen längeren Zeitraum nicht besetzt. Auch dies wurde in der Planung für das Haushaltsjahr 2025 mit 7/12 berücksichtigt. Mit der Tarifrunde 2023 standen Tarifverhandlungen für den gesamten Bereich der Beschäftigten des TVöD an. Diese Tariferhöhung kommt auch im Bereich SuE zusätzlich zu der 2022 erfolgten Gewährung der monatlichen Zulagen hinzu. Die Eckpunkte der Einigung sind folgende:

 

  •           Monatliche Zahlung von 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024
  •           Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  •           Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  •           Inflationsausgleichsgeld für Auszubildende und Praktikanten von 620 Euro sowie 110 Euro netto monatlich von Juli 2023 bis Februar 2024.

 

Die Regierungskoalition des Landes hat sich darauf geeinigt, dass der Tarifabschluss einschließlich des Sockelbetrags von 200 Euro zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Im Einzelnen bedeutet dies:

 

  •           Eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.800 Euro und
  •           für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro monatlich (bei Vollbeschäftigung).
  •           Zum 01.11.2024 sollen die Grundgehälter in der Besoldung um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben werden.
  •           Zum 01.02.2025 sollen die Besoldung und die Versorgung um linear 5,5 Prozent angehoben werden.
  •           Die Anwärterbezüge erhöhen sich z um 01.11.2024 um 100 Euro und zum 01.02.2025 um weitere 50 Euro.

 

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst endet am 31.12.2024. Die Verhandlungen sind geplant bis März 2025.

 


Darstellung der Personalaufwendungen seit 2020:

Jahr

Personalaufwendungen

2020 Ergebnis

41.507.457,56 Euro

2021 Ergebnis (ab 2021 ohne Bäder)

40.518.582,30 Euro

2022 Plan

42.587.985,- Euro

2022 Ergebnis

41.414.924,66 Euro

2023 Ergebnis

43.167.912,55 Euro

2024 Plan

46.494.217,- Euro

2025 Plan

48.855.873,46 Euro

 

Personalgewinnung:

Der Arbeitsmarkt hat sich weiterhin zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Die Gewinnung von Beschäftigten, Fachkräften und Nachwuchskräften zur Sicherung der Aufgabenerfüllung innerhalb Stadtverwaltung ist herausfordernder denn je. Inzwischen ist es die Ausnahme, dass eine Stelle nach einmaliger Ausschreibung besetzt werden kann. Wiederholte Ausschreibungen und damit verbunden wiederholte Bewerbungsprozesse mit Vorstellungsgesprächen sowie die längeren Vakanzen der Stellen, sind eher die Regel. Die Kosten für Stellenausschreibungen steigen daher weiterhin stark an.

 

Mit 156 Ausbildungs- und Praktikantenstellen bleibt die Stadtverwaltung einer der Arbeitgeber mit den meisten Ausbildungsstellen in Leonberg. Die Stadtverwaltung Leonberg bildet in folgenden Ausbildungsberufen aus:

 

  •           Verwaltungsfachangestellte/r (19 Auszubildende).
  •           Veraltungspraktikanten – BA Public Management (2 Studentinnen).
  •           Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (1 Auszubildenden).
  •           Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in (28 Auszubildende).
  •           Praxisintegrierte Ausbildung sozialpädagogische Assistenz (10 Auszubildende).
  •           Anerkennungspraktikant Erzieher*in (1 Auszubildende).
  •           Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Kita, Schulkindbetreuung Ganztagsschule (12 FSJ´ler, ab Oktober 2024 sind weitere Einstellungen geplant).

 

Zum Stichtag hat die Stadtverwaltung 73 Auszubildende in den o. g. Ausbildungsverhältnissen beschäftigt. Immer häufiger bringen die Bewerber*innen die Einstellungsvoraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungszweige nicht mit. Aus diesem Grund konnten nicht alle Ausbildungsstellen besetzt werden. Das Niveau und die Qualität der Ausbildungsberufe möchten wir nicht senken, nur um die Stellen zu besetzen.

 

Um die Schüler*innen anzusprechen geht die Stadtverwaltung bereits folgende Wege:

 

  •           Verschiedene Ausbildungsmessen u. a. Berufsschule BSZ Leonberg, Interkom, GHR Berufsorientierungsmesse, Marie-Curie-Berufsinformationstag, Schulferien Firmen Tag
  •           Ausbildungsbroschüren liegen an alle Schulen in Leonberg aus,
  •           Homepage, Internetauftritt

 

Außerdem bietet die Stadt das BOGY und BORS Schulpraktika an. Die Qualifizierung der Mitarbeiter*innen für höherwertige Aufgaben hat nach wie vor einen hohen Stellenwert bei der Personalentwicklung.

 

Zum Stichtag befanden sich 34 Mitarbeiterinnen in Elternzeit und 3 Mitarbeiterinnen im Sonderurlaub. Das entspricht einer Quote von 3,9 Prozent.

 

Im Bereich der Kinderbetreuung wird verstärkt von der Möglichkeit des Einsatzes von Aushilfen Gebrauch gemacht, um die vorhandenen Fachkräfte zu unterstützen. Zusatzkräfte im Sinne von § 1a KiTaVO sind Personen, die auf Grund ihrer Qualifikation in anderen Feldern die pädagogische Arbeit in einer Einrichtung bereichern. In 12 von 13 Kindertageseinrichtungen unterstützen Aushilfen (m/w/d) die pädagogischen Fachkräfte (m/w/d). Insgesamt sind ca. 30 Aushilfen (m/w/d) und ca. 10 Werkstudenten (m/w/d) im Kita-Bereich beschäftigt.

 

Zum Stichtag waren bei der Stadtverwaltung 46 Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung beschäftigt (26 Frauen, 20 Männer). Das entspricht einer Quote von 4,96 Prozent.

 

Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder in der Summe insgesamt mehr als sechs Wochen krank, ist gemäß §167 Absatz 2 SGB IX den Betroffenen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Personalabteilung wertet die Krankheitsdaten vierteljährlich aus und schreibt die Beschäftigten an. Pro Quartal erhalten etwa 125 Beschäftigte (das entspricht 13,48 Prozent) ein BEM-Anschreiben und somit das Angebot für ein Erstgespräch.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Querbudget Personal

2025

47.889.043,65 €

48.855.873,46 €

 

 

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Anlagen

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