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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/277
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des Vertrages mit dem Jugendhilfeträger Waldhaus gGmbH um eine zweite DHBW-Studierendenstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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04.12.2024
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Jugendhilfeträger Waldhaus gGmbH ist im Sozialraum der Kernstadt Leonberg in den Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit an Schulen, der Mobilen Jugendarbeit und der Offenen Jugendarbeit von der Stadtverwaltung Leonberg beauftragt. Gemeinsam mit den anderen beiden Jugendhilfeträgern, dem Jugendhaus Leonberg e. V. und mevesta e. V., setzt er die kommunale Kinder- und Jugendarbeit in Leonberg um.
Bereits seit einigen Jahren ist auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der Mangel an sozialpädagogischen Fachkräften deutlich spürbar. So blieben vakante Stellen in der Vergangenheit auf Grund fehlender oder mangelhafter Bewerbungen bereits längere Zeit unbesetzt. Um dieser Entwicklung entgegen treten zu können, ist die Ausbildung von jungen Fachkräften ein wichtiger Baustein.
In diesem Zusammenhang soll der Jugendhilfeträger der Waldhaus gGmbH angleichend an die bestehenden Verträge mit dem Jugendhaus Leonberg e. V. und mevesta e. V. eine zweite DHBW-Studierendenstelle erhalten. Die Angleichung des Vertrages stellt in diesem Zusammenhang folglich auch eine Maßnahme hinsichtlich der Trägergerechtigkeit dar.
Neben dem Aspekt der Entwicklung von weiteren Fachkräften bedeutet die Schaffung einer zweiten Studierenden-Stelle auch einen Zugewinn für das Team der Jugendsozialarbeit Kernstadt / Waldhaus gGmbH. Die bereits aktiven Studierenden stellen während ihrer Praxisphase eine wichtige Unterstützung im Alltagsgeschäft der Fachkräfte dar. Über eine zweite Studierendenstelle kann diese Unterstützung lückenloser erfolgen, da die Studierenden im dreimonatigen Zyklus wieder in die Theoriephase an die Duale Hochschule wechseln. Somit kann, wie bei den anderen beiden Trägern auch, gewährleistet werden, dass sich die entsprechenden Studierenden in ihrem Praxisphasen abwechseln und zu jeder Phase eine der beiden Personen im Team der Kernstadt aktiv ist.
Für die Studierenden selber stellt die Verortung im Team der Kernstadt eine attraktive Lernmöglichkeit dar, da in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Einblicke gewährleistet werden können. Die Personen können somit bereits während ihrem Studium vielfältige Erfahrungen in der Praxis der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit sammeln und in ihrem späteren Berufsleben einbringen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Sachkonto 43170000 Zuschüsse an private Unternehmen Kostenstelle 36200000 Jugendsozialarbeit |
2025 |
172.500 |
172.500 |
Vertraglich vereinbart können 1,5 VZÄ in der Jugendsozialarbeit seitens des Trägers abgerechnet werden. Eine zusätzliche Studierendenstelle kostet rund 16.000 Euro im Jahr. Die voraussichtlichen Gesamtkosten sind im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt. |
