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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das Ferienangebot „Stadtranderholung“ wird im Jahr 2025 ganzheitlich vom Verein Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Böblingen-Tübingen e. V. durchgeführt.

2. Für die Durchführung der Stadtranderholung im Jahr 2025 erhält der Verein einen städtischen Zuschuss in Höhe des Abmangels von bis zu 15.000 Euro.

3. Die Gebühr für die Stadtranderholung wird auf 150 Euro pro Kind und Woche/Abschnitt festgesetzt.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Jahr 2022 wurde per Beschluss des Gemeinderates die Entscheidung getroffen, dass der Verein Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Böblingen-Tübingen e. V. die ganzheitliche Umsetzung der Stadtranderholung in Leonberg übernimmt (siehe Vorlage 2022/440). Dies schloss auch die organisatorischen Aufgaben im Rahmen der Ferienmaßnahme mit ein. Der Kooperationsvertrag wurde mit dem Träger für die Jahre 2023 und 2024 geschlossen.

 

Die Bewertung der Kooperation hat von Seiten des Amtes für Jugend, Familie und Schule ergeben, dass die Zusammenarbeit im Hinblick auf eine ganzheitliche Umsetzung über die AWO e. V. in vielerlei Hinsicht sinnvoll und gewinnbringend ist. Dementsprechend wird angestrebt, die Kooperation mit der AWO auch für das Jahr 2025 fortzuführen.

Hinsichtlich einer mehrjährigen Beauftragung wird im Frühjahr 2025 eine entsprechende Ausschreibung aufgesetzt, welche eine längerfristige Kooperation mit einem freien Träger ab dem Jahr 2026 ermöglicht.

 

Die Durchführung der Stadtranderholung sieht im Jahr 2025 sieht folgende Eckpunkte vor:

 

Pädagogisches Konzept

 

Die Stadtranderholung bietet Kindern die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu machen und ihren Horizont zu erweitern. Es fördert Gemeinschaftlichkeit, Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Toleranz und setzt auf einen koedukativen Ansatz, bei dem auch rollenuntypische Erfahrungsräume eröffnet werden. Weiterhin wird angestrebt, eine inklusive Atmosphäre für Kinder mit Behinderungen oder aus Zuwandererfamilien zu schaffen. Diesbezüglich wurde im vergangenen Jahr bereits die Kooperation mit dem Lebenshilfe Leonberg e. V. gesucht, sowie das Ferienangebot verstärkt bei Familien, welche Unterstützung über den städtischen sozialen Dienst, sowie die Integrationsmanager*innen erhalten, beworben. Kreative Angebote, Sportaktivitäten, Naturerfahrungen und erlebnispädagogische Aktionen sollen den Kindern einen Kontrapunkt zu ihrem sonst von Schul- und Pflichtstrukturen geprägten Alltag bieten. Elektronisches Spielzeug und Smartphones bleiben bei der AWO- Ferienfreizeit bewusst außen vor.

 

Personelle Ausstattung

 

Die organisatorischen Vorarbeiten, die Betreuerwerbung, das Anmeldeverfahren, die Erhebung der Teilnehmerbeiträge und das Beantragen und Nachweisen von Zuschüssen werden von der AWO-Geschäftsstelle Böblingen übernommen. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer*innen, die Programmvorbereitung und die pädagogische Leitung während der Freizeit werden von einer pädagogischen Gesamtleitung mit der entsprechenden Qualifikation und einer geeigneten Co-Leitung umgesetzt.

Während der Freizeit steht ein*e Fahrer*in mit einem Fahrzeug der AWO für Fahrdienste und Einkäufe "stand-by" zur Verfügung.

Für die Ausgabe der Mahlzeiten (Catering) und die Versorgung des erforderlichen Geschirrs sind 3 bis 4 Küchenkräfte (Aushilfen auf Stundenbasis) verfügbar.

Eine ausgebildete Ersthelferin oder ein Ersthelfer ist vor Ort, um kleinere Verletzungen und Unfälle zu behandeln.

Ehrenamtliche Betreuer*innen mit einem Mindestalter von 16 Jahren werden eingesetzt, um die Gruppen zu betreuen und das Aktivitätenprogramm durchzuführen. Sie sind verpflichtet, die vorherige Gruppenleiterqualifizierung im Rahmen einer JuLeiCa-Schulung abzuschließen und erhalten eine Ehrenamtsentschädigung/ein "Betreuer-Taschengeld" im bisherigen Rahmen.

Wie bereits im vergangenen Jahr soll auch 2025 das Konzept der Mini-Betreuer*innen in Leonberg umgesetzt werden. Dieses sieht den Einbezug von Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren vor, welche jeweils zwei erfahrene Betreuer*innen bei der Begleitung einer Gruppe unterstützen dürfen. Die Mini-Betreuer*innen haben keine Aufsichtspflicht und auch keine Weisungsbefugnis gegenüber den teilnehmenden Kindern.

 

Räumliche Voraussetzungen

 

Die Stadtranderholung bietet wie bisher die Staigwaldhalle Warmbronn mit Nebenräumen, Küche und Inventar/Geschirr sowie das Zeltplatzgelände und den Sportplatz während der Freizeit an.

Die Stadt Leonberg stellt die erforderlichen Gruppenzelte (Aufbau durch die Stara- Betreuer*innen) und den Bürowagen für die pädagogische Leitung zur Verfügung. Im Jahr 2024 wurde auch erstmals wieder über einen externen Anbieter ein Zirkuszelt auf der Wiese an der Staigwaldhalle aufgebaut. Da das große Zelt weitere räumliche Möglichkeiten, sowie eine allgemeine Aufwertung des Durchführungssettings darstellt, soll der Aufbau des Zirkuszeltes über den externen Anbieter für die kommenden Jahre weiter beibehalten werden.

 

Zeitraum und Umfang

 

Die Stadtranderholung 2023 und 2024 fanden in zwei Abschnitten in der 2. und 3. Sommerferienwoche statt.

Um der AWO, sowie der pädagogischen Leitung vorerst eine verlässliche Planungssicherheit zu gewährleisten, soll die Stadtranderholung 2025 wieder im gleichen Umfang wie in den beiden vorigen Jahren stattfinden.

 

Finanzierungsplan

 

Bezüglich des Finanzierungsplanes 2025 wird von einer zweiwöchigen Freizeit mit einer Dauer von jeweils 2 x 5 Tagen ausgegangen.

Der AWO e. V. wird die erforderlichen Ausgaben tätigen und benötigt auf der Einnahmeseite die Teilnehmerentgelte inkl. Individualzuschüsse bzw. Zuschüsse über den Leonberger Teilhabepass, die Zuschüsse des Kreisjugendrings und des Landesjugendplans sowie einen Zuschuss der Stadt Leonberg zur Deckung offener Restkosten (Abmangel). Der Abmangel im Jahr 2023 war durch erhöhte Zuschüsse und zusätzlich beantragte Fördermittel deutlich geringer als vertraglich vereinbart und betrug 9.061 Euro. Die endgültige Abrechnung für das Jahr 2024 steht noch aus, doch auch hier ist nur mit einem Abmangel in Höhe von 10.000 Euro zu rechnen.

 

Voraussichtlicher Abmangel 2025

 

Die Stadtranderholung wird im Jahr 2025 im Rahmen einer Abmangelfinanzierung mit max. 15.000 Euro bezuschusst. Die Aufwendungen fußen auf den Abrechnungen der vergangenen beiden Durchführungsjahre. Die Spitzabrechnung der Maßnahme erfolgt nach Abschluss im jeweils laufenden Haushaltsjahr.

Die Miete für die Staigwaldhalle (ca. 85.000 Euro) sowie die Bauhofleistungen (ca. 20.000 Euro) erfolgen als innere Verrechnungen zwischen dem Amt Gebäudemanagement bzw. dem Tiefbauamt und dem Amt für Jugend, Familie und Schule.

 

Gebührenfestsetzung 2025

 

Die Gebühren werden wie in den beiden vergangenen Jahr mit 150 Euro pro Kind pro Woche/Abschnitt festgesetzt. Familien mit dem Teilhabepass der Stadt Leonberg können einen Nachlass von 50 % erhalten. Darüber hinaus haben diese Familien die Möglichkeit, die Gebühr mit bis zu 100 % über einen Bildungs- und Teilhabegutschein erstattet zu bekommen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto 43180000

Zuschüsse an übrige Bereiche

Kostenstelle 36200001

Stadtranderholung

2025

15.000

15.000

Die Kosten für die externe Durchführung der Stadtranderholung sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bereits berücksichtigt.

 

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