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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Neufassung der Gebührensatzung für die Jugendmusikschule Leonberg ab 01.09.2025 wird in der vorliegenden Fassung der Anlage 5 beschlossen.
  2. Der durchschnittlichen Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 3,5 % wird zugestimmt.
  3. Zukünftig sind Gebührenanpassungen in regelmäßigen, mindestens zweijährigen Abständen zu überprüfen.

     
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Sachverhalt

 


Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrades der Jugendmusikschule und aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird zum 01.09.2025 eine mit 3,5 % moderate Gebührenerhöhung vorgeschlagen, die im Marktvergleich mit anderen Musikschulen der Region vertretbar ist (siehe Anlage 2).

Ausgenommen von der Gebührenerhöhung wurden lediglich die Instrumentalklassen, da hierfür aufgrund laufender Instrumentalklassen und entsprechender Verträge die vorherige Erhöhung erst zum 01.09.2024 umgesetzt werden konnte.

Zur Verbesserung des Kostendeckungsgrads der Jugendmusikschule war bereits zum 01.09.2024 eine moderate Gebührenanpassung um durchschnittlich 2,55 % durchgeführt worden. Die letzten Gebührenerhöhungen erfolgten zuvor zum 01.09.2021 (durchschnittlich 5 %) sowie zum 01.09.2017 (durchschnittlich 2,13 %). Für 2025 sinkt der Kostendeckungsgrad planmäßig um 3,54 % auf 36,9 % sowie der Anteil der Elternbeiträge auf 29,46 %. Daher und aufgrund der stetig steigenden Kosten wird für 2025 eine moderate Erhöhung um durchschnittlich ca. 3,5% vorgeschlagen, die im Marktvergleich mit anderen Musikschulen der Umgebung vertretbar ist. So wird weiterhin ein breiter Zugang zur Jugendmusikschule und damit die Erfüllung ihres Auftrags ermöglicht. Gleichzeitig kann 2026, im 60. Jubiläumsjahr der Jugendmusikschule, eine Gebührenerhöhung voraussichtlich vermieden werden.

Mit Blick auf einen breitestmöglichen Zugang zum Jugendmusikschulunterricht zur Verwirklichung des Bildungsauftrags der Jugendmusikschule wird momentan von einer stärkeren Erhöhung abgesehen. Die Zahlungspflichtigen werden bis Mitte Mai 2025 über die Änderungen informiert und haben daher ausreichend Zeit, über ein Ausscheiden zum Ende des Sommersemesters 2025 bzw. über ein Verbleiben zu entscheiden.

Die Gebührenerträge steigen 2025 um 9.600 EUR (September bis Dezember) und 2026 sowie in den Folgejahren nochmals um 28.850 EUR. Bewährt haben sich regelmäßige moderate Gebührenanpassungen zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrads der Jugendmusikschule angesichts steigender Kosten, z. B. entsprechender Tarifabschlüsse. Mehrere öffentliche Musikschulen der Region passen ihre Gebühren ebenfalls im Jahres- oder meist Zweijahresrhythmus an.

Zukünftig werden daher Gebührenanpassungen in regelmäßigen, mindestens zweijährigen Abständen zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrads geprüft.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

Gebührenerträge ohne Gebührenerhöhung

 

Gebührener-träge mit Gebührener-höhung

Steigerung der Erträge durch Gebührenerhöhung

33210000 - 26300000

2025

825.000 EUR

834.600 EUR

+ 9.600 EUR
durchschnittliche Erhöhung um ca.
3,5 % ab September bis Dezember
 

33210000 - 26300000

2026

 ff.

834.600 EUR

863.450 EUR

28.850 EUR
durchschnittliche Erhöhung um ca.
3,5 %

Für das Haushaltsjahr 2025 ff. wurde die Gebührenerhöhung bei der Planung noch nicht berücksichtigt. Sofern sie beschlossen wird, ist der Planansatz dahingehend zu verändern.

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Anlagen

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