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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/241-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung -"
Beschlussvorschlag aus dem Planungsausschuss vom 14.11.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Die beigefügte Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung GmbH wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000, §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am 19.11.2024 die in der Anlage auf den Seiten 9-12 dargestellte Übersicht über die Kalkulationsergebnisse zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen
– Bestattungsgebührensatzung –“ mit Vorschlag B (75 % KD) beschlossen.
In drei Jahren ist explizit der Kostendeckungsgrad mitzuteilen.
- Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2024 darum gebeten, dass neben der Entscheidung des Planungsausschusses auch die Entscheidungen der drei Ortschaftsräte in die Vorlage aufgenommen werden.
Die Ortschaftsräte haben in den Sitzungen Ende Oktober wie folgt über die Änderung der Bestattungsgebührensatzung beschlossen:
Höfingen: A (70 % KD)
Gebersheim: A (70 % KD)
Warmbronn: Keine der drei Varianten konnte eine Mehrheit finden.
