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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/241-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die beigefügte Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung GmbH wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. 

 

  1. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000, §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am 19.11.2024 die in der Anlage auf den Seiten 9-12 dargestellte Übersicht über die Kalkulationsergebnisse zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

– Bestattungsgebührensatzung –“ mit Vorschlag B (75 % KD) beschlossen.
 
In drei Jahren ist explizit der Kostendeckungsgrad mitzuteilen. 

 

  1. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2024 darum gebeten, dass neben der Entscheidung des Planungsausschusses auch die Entscheidungen der drei Ortschaftsräte in die Vorlage aufgenommen werden.

 

Die Ortschaftsräte haben in den Sitzungen Ende Oktober wie folgt über die Änderung der Bestattungsgebührensatzung beschlossen:

 

Höfingen: A (70 % KD)

 

Gebersheim: A (70 % KD)

 

Warmbronn: Keine der drei Varianten konnte eine Mehrheit finden.

 

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