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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und den Teilorten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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25.11.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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27.11.2024
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Geplant
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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17.12.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur voranzubringen.
- Der beigefügten Richtlinie (Anlage 1) zum Errichten weiterer E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der Richtlinie (Ziffer 2) ein Interessenbekundungsverfahren für weitere Standorte durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
- Ausgangslage
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.07.2020 (Vorlage 2020/124) wurden im Stadt-gebiet und den Teilorten für die Öffentlichkeit fünf Ladesäulen (mit je zwei Ladepunkten) installiert. Zwei weitere Ladesäulen (mit je zwei Ladepunkten) befinden sich auf dem Parkplatz am Rathaus (Vorlage 2021/333). Die Ladepunkte werden von den Stadtwerken Ludwigsburg betrieben.
Ergänzend dazu befinden sich im Stadtgebiet weitere E-Lademöglichkeiten im halb-öffentlichen Raum (Einzelhandelsstandorte wie z.B. DM, Aldi).
Die Stadt Leonberg beabsichtigt, die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Verkehrsraum in den nächsten Jahren auszubauen. Sie wird selbst nicht als Ladeinfrastrukturbetreiber auftreten, da beim Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen diverse Anforder-ungen der Ladesäulenverordnung (LSV) zu erfüllen sind. Dies betrifft u. a. die Eichrechts-konformität der Ladesäule, das Abrechnungssystem, die Wartung der Ladesäulen sowie technische Anforderungen. Am Markt befinden sich spezialisierte Unternehmen, welche über die notwendigen Kompetenzen verfügen, sowie die Errichtung und den Betrieb als Geschäftsmodell verfolgen.
Bisher gab es keine verbindliche Grundlage, auf deren Basis ein Standort genehmigt wurde. Künftig soll eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der Genehmigung zur Errichtung und des Betriebes von E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum geschaffen werden.
Dazu wurde eine Richtlinie für ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren potenzieller Betreiber von Ladesäulen erarbeitet (siehe Anlage 1). Diese Richtlinie dient als verbindlicher Handlungsleitfaden im Antragsverfahren. Bei der Erarbeitung hat sich die Verwaltung an den Erfahrungen der Städte Stuttgart und Sindelfingen orientiert.
Das Referat für innovative Mobilität hat im Stadtgebiet weitere Standorte identifiziert, die für den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur geeignet sind. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Böblingen wurden diese Standorte in einem Flächentool zusammen-gefasst. Es gibt bereits Interessenten (Investoren) für einige Standorte im Stadtgebiet. Eine Übersicht möglicher Standorte ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2).
- Standortkonzeption
Um den Bedarf an Ladeinfrastruktur zu decken, wird folgendes Konzept vorgeschlagen:
- Bereiche im Stadtgebiet ohne Ladeinfrastruktur haben Priorität
- Straßenzüge mit hohem Anteil an Mehrfamilienhäusern haben Priorität, da privates Laden baulich aufwändig bzw. nicht möglich ist
- Standard für die Ladestandorte sind Senkrecht- /Schrägparkplätze und Längsparkplätze
- Die Ladesäulen sollen für die Stadt Leonberg kostenneutral errichtet werden, d.h. der Investor übernimmt sämtliche Kosten für die Errichtung (Netzanschluss, Tiefbau, Beschilderung, Markierung) und betreibt die Säulen eigenwirtschaftlich.
- Umsetzung
Die potenziellen Standortvorschläge werden in einem wettbewerblichen Verfahren veröffentlicht (Interessenbekundungs-verfahren) und den marktteilnehmenden Unternehmen (Investoren) zur Realisierung angeboten.
Die Bekanntmachung potenzieller Standorte erfolgt über das „StandortTOOL“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Das „StandortTOOL“ leistet mit dem Modellierungsansatz den vorausschauenden Ladeinfrastrukturausbau in einem klein-räumigen Gebiet oder in Kommunen im Blick zu haben oder tätigen zu können. Die Kombination der Anzeige aus Bestand und Bedarf erlaubt es zudem, den Ausbauzustand nachzuvollziehen und entsprechende Maßnahmen hinsichtlich einer weiteren Ausbau-planung zu tätigen. Aufgrund der zusätzlich erforderlichen Kenntnisse vor Ort hinsichtlich des Netzanschlusses, baurechtlichen Begebenheiten, Einbindung in bestehende Verkehrskonzepte und Konzepte zum ruhenden Verkehr kann das „StandortTOOL“ hingegen keine standortscharfe Vorgabe bzw. Prüfung einzelner Standorte vornehmen. Hierzu ist das Wissen vor Ort und die Zusammenarbeit unterschiedlicher kommunaler und privater Akteure essenziell.
Nachfolgende Abbildung aus dem „StandortTOOL“ zeigt (auszugsweise) den aktuellen Stand von Ladesäulen (öffentlich zugänglich) in der Kernstadt sowie den prognostizierten Bedarf bis 2030.

- E-Carsharing
Es ist davon auszugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt einzelne Stellplätze an Ladepunkten durch E-Carsharing Anbieter genutzt werden wollen. Diesbezügliche Anfragen liegen dem Referat für innovative Mobilität bereits vor. Für die Vergabe ist ebenfalls ein separates Verfahren über eine Interessensbekundung erforderlich.
- Weiteres Vorgehen zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
- Erfassen möglicher Standorte im „StandortTOOL“
- Durchführen Interessensbekundungsverfahren (Bekanntmachung im Amtsblatt)
- Vergabe von Standorten nach einem einheitlichen Bewertungsschema
- Detaillierte Prüfung der möglichen Standorte auf Machbarkeit
- Bauliche Umsetzung durch Investoren
- Inbetriebnahme nach Erteilen der Genehmigung (Sondernutzung)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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158,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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111,4 kB
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