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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Teilhaushalt 03/Produktbereich 21 des Ergebnis- und Finanzhaushalts (Schulträgeraufgaben) sowie der Teilhaushalt 06/Produktgruppe 5360 (Telekommunikationseinrichtungen – Umsetzung Masterplan Breitbandausbau) werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zum Haushalt 2025 empfohlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Haushaltsplanentwurf 2025 mit mittelfristiger Investitionsplanung (Ergebnis- und Finanzhaushalt) ist der Bereich Schulwesen im Teilhaushalt 03, Produktbereich (PB) 21 mit den zugehörigen Kostenstellen bzw. Kostenarten dargestellt (siehe Anlage).

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist separat im Gesamthaushalt der Stadt im Teilhaushalt 05, Produktgruppe 3620 dargestellt.

Die Mittelzuweisung des Schulbudgets erfolgt über Pauschalbeträge pro Schüler*in und Klasse. Die Beiträge orientieren sich an den Berechnungsgrundlagen für die einzelnen Schularten auf Basis der amtlich prognostizierten Schülerzahlen. Die aktuellen Entwicklungen führen gegebenenfalls zu erhöhten Abweichungen der tatsächlichen Schülerzahlen an einzelnen Schulen. Sofern die Schulstatistik im Oktober 2024 mehr als 10 % Abweichungen der Schülerzahlen ergeben, erfolgt eine Neuberechnung des Schulleiterbudgets.

In der Vorlage dargestellt sind die Ertrags- und Aufwandsarten für den Schulträger allgemein, für die Schulen im Speziellen sowie für die Schulleitungen in Form des Schulleiterbudgets zur eigenständigen Bewirtschaftung.

Der Haushaltsplanentwurf 2025 beinhaltet außerdem einen Auszug aus dem Finanzhaushalt 2025, Teilhaushalt 06, Teil aus der Produktgruppe 53.60 Telekommunikationseinrichtungen.

Den Schulleitungen stehen im Haushaltsjahr 2025 zur eigenständigen Bewirtschaftung Aufwendungen in Höhe von insgesamt 693.730 Euro zur Verfügung (Ergebnishaushalt, ohne Investitionen). Der Nettoressourcenbedarf für alle Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft beträgt insgesamt 10.130.295 Euro.

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Anlagen

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