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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat stimmt  dem Vorschlag der Verwaltung die

Variante1:  Der Triangel -Verein bleibt in seiner jetzigen Form bestehen und die Stadt bezuschusst weiteres Personal, um die fehlenden ehrenamtlichen Beschäftigten zu ersetzen weiter zu verfolgen, zu.

2. Für die Aufrechterhaltung der Triangel e.V. wird ab dem 01.01.2025 ein weiterer

Personalkostenzuschuss i.H. von insgesamt. 55.627,92 gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung 

 

Auf der Grundlage des Überlassungs- und Betreibervertrages vom 04.09.2009, mit Nachtrag vom 01.02.2023 und des Verpflegungsvertrags vom 01.12.2010, betreibt der Triangel e. V. im Auftrag der Stadt als Schulträgerin die Mensa im Schulzentrum für Schülerinnen und Schüler der Gerhart-Hauptmann-Realschule, des Albert-Schweitzer- und des Johannes-Kepler-Gymnasiums sowie der Pestalozzischule.

 

Das Essen wird von beim Verein festangestellten Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Eltern oder anderen engagierten, dem Verein nahestehenden Personen, zubereitet. Die Akquise ehrenamtlicher Kocheltern ist schwieriger bis beinahe unmöglich geworden. Das durch das Ehrenamt getragenen Modell kann nicht mehr dauerhaft umgesetzt werden.

Der Triangel e. V. erhält bisher einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 32.000 Euro (entspricht 85% der Arbeitgeberkosten für die Hauswirtschaftsleiterin) und einen monatlich anfallenden Personalkosten in Höhe von 750,00 Euro (jährlich 9.000 Euro) für eine Küchenhilfe.

 

Die Höhe des bisherigen Personalkostenzuschusses in Höhe von jährlich insgesamt 41.000 EUR reicht ab 01.01.2025 nicht mehr aus.

 

Der Triangel e.V. hat der Stadtverwaltung Leonberg zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der Triangel e.V. ab 01.01.2025 mit seiner Stellungnahme vom 06.07.2024  zwei Varianten aufgezeigt:

 

Variante 1: Der Triangel -Verein bleibt in seiner jetzigen Form bestehen und die Stadt bezuschusst weiteres Personal, um die fehlenden ehrenamtlichen Beschäftigten zu ersetzen.

 

Variante 2: Die Beschäfigten der Triangel werden künftig bei der Stadt direkt angestellt und die Stadt betreibt den Mensabetrieb an den drei Schulen im Schulzentrum von Leonberg und baut diesen ggf. noch aus.

 

Der in Variante 2 aufgeführte Umstrukturierungsvorschlag ist von der Planung bis zur Umsetzung sehr aufwendig, zeit- und kostenintensiv.

 

Für den Ausbau des Mensabetriebes wäre ein Umbau zur Lieferküche erforderlich. Die personalrechtlichen Angelegenheiten müssten detailliert besprochen werden. Für den Preis des Mittagessens wäre eine Gebührenkalkulation mit Satzung erforderlich. Dies ist mit den vorhandenen Personalkapazitäten der Fachämter zum 01.01.2025 nicht leistbar. Hierzu wäre ein Projektmanager sinnvoll gewesen.

 

Für die Auftrechterhaltung der Mensa ab 01.01.2025 wurde daher die Variante 1 weiter verfolgt.

 

Nach Rücksprache mit dem Triangel e.V. hat der Verein 250 Mitglieder, davon allerdings nur noch 46 aktive.

 

Das Ehrenamt ist inzwischen fast völlig weggebrochen. Früher haben in der Mensa täglich 5-6 ehrenamtliche Personen gekocht und den Betriebsablauf unterstützt. Inzwischen gibt es Tage an denen keine ehrenamtliche Person mehr zur Verfügung steht oder maximal 1.

 

Mit dem bestehenden Personal kann ohne ehrenamtliche Beteiligung kein dauerhafter Betrieb der Mensa ab 01.01.2025 mehr gewährleistet werden.

 

Es war demnach erforderlich den Personalkostenzuschuss ohne die ehrenamtliche Beteiligung zu kalkulieren. Hierzu wurde zunächst der Personalbedarf bei der Triangel e.V., ohne Ehrenamt, ermittelt. Der Triangel e.V. hat uns mitgeteilt, dass zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Mensa, die bestehende Personaldecke mit 1,5 VZÄ (auf Beikochniveau EG 3) aufgestockt werden muss.

 

Der Personalkostenzuschuss ab 01.01.2025 würde sich unter Berücksichtigung der 1,5 VZÄ in EG 3 ab 01.01.2025 um jährlich 55.627,92 EUR erhöhen.

 

Die Gesamtkosten würden sich demnach ab 01.01.2025 unter Berücksichtigung des bereits gewährten Pesonalkostenzuschusses von 41.000 EUR auf insgesamt 101.781,92 EUR belaufen.

 

Zusätzlicher Personalkostenzuschuss für 1,5 VZÄ und bestehende Zuschusszahlungen überschreiten den Haushaltsansatz 2025 von 50.000 EUR im Ergebnishaushalt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem genehmigten Gesamtbudget des AfJFS. Nach Rücksprache mit der Kämmerei wird für den Fall, dass eine Deckung aus dem Gesamtbudget des AfJFS nicht möglich sein sollte, eine Alternativlösung/deckung  mit der Kämmerei gesucht.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle 21400001

Triangel

Sachkonto 43180000

 

50.000 

102.000 

 Zusätzlicher Persoanlkostenzuschuss für 1,5 VZÄ und bestehende Zuschusszahlungen überschreiten den Haushaltsansatz 2025

 

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