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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/246
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentrale Abwasserbeseitigung:
a) Nachkalkulation 2022
b) Kalkulation 2025-2026
c) Kenntnisnahme der Kalkulationsgrundlage 2025-2026
d) Satzungsänderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.11.2024
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Nachkalkulation des Rechnungsjahres 2022 wird festgestellt.
2. Die Kostenüberdeckungen des Rechnungsjahres 2022 in Höhe von 194.560,01 EUR werden beschlossen und entsprechend der Anlage 3, Seite 16 verrechnet.
3. Die Kostenunterdeckungen des Rechnungsjahres 2022 in Höhe von 391.227,97 EUR werden beschlossen und entsprechend der Anlage 3, Seite 16 verrechnet.
4. Die Gebührenkalkulation 2025-2026 einschließlich der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Entsprechend der Abwassergebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr 2025-2026 in Höhe von 2,53 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr 2025-2026 in Höhe von 0,58 EUR/m² festgelegt.
5. Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) vom 03.12.2013, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000 und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 19.11.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung – beschlossen:
§ 41 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser 2,53 EUR.
Sie teilt sich auf in
- Klärgebühr auf je m³ 1,76 EUR
- Kanalgebühr auf je m² 0,77 EUR
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,58 EUR.
§ 2
§ 49 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Sachverhalt
1. Zusammenfassung des Sachverhalts
Diese Vorlage zeigt lediglich die Kosten der Abwasserbeseitigung auf, sie macht jedoch keine Aussage über deren Wirtschaftlichkeit. Die Kalkulation der Abwassergebühren und damit deren Höhe sind Folge der Investitionen und Aufwendungen der Abwasserbeseitigung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwassergebührensätze für die Jahre 2025-2026 festzusetzen auf:
Schmutzwassergebühr: 2,53 EUR/m³ (Erhöhung um 0,15 EUR/m³)
Niederschlagswassergebühr: 0,58 EUR/m² (Senkung um 0,06 EUR/m²)
2. Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Kostenunterdeckungen können, Kostenüberdeckungen müssen gemäß § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Bei einer zweijährigen Kalkulation ist keine genaue Trennung innerhalb der Jahre möglich. Mit der Kalkulation für die Jahre 2025-2026 liegt den Abwassergebühren eine zweijährige Kalkulation zugrunde.
In Anlage 3 ist die aktuelle Übersicht der Unter- und Überdeckungen und deren Ausgleich zu entnehmen.
Vergleich Kosten der Schmutzwasserbeseitigung aus den Nachkalkulationen 2016, 2017-2018, 2019, 2020-2021, 2022 sowie den Kalkulationen 2023-2024 und 2025-2026
Vergleich Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung aus den Nachkalkulationen 2016, 2017-2018, 2019, 2020-2021, 2022 sowie den Kalkulationen 2023-2024 und 2025-2026
Das Tiefbauamtes hat sämtliche Aufwendungen für Regenüberlaufbecken nicht mehr beim Kanal sondern ab dem Haushaltsjahr 2025 auch dort geplant. Die Verteilungsschlüssel in dieser Kalkulation bleiben dieselben.
3.1 Ergebnis der Nachkalkulation 2022 (Anlage 1)
a) Erträge aus Abwasserabgabe
Das Land Baden-Württemberg erhebt für die Abwassereinleitung in Gewässer eine Abwasserabgabe, die sich nach Menge und Verschmutzung richtet. Die Festsetzung der Abwasserabgabe ist Aufgabe der unteren Wasserbehörde im Landratsamt (Umweltschutzamt). Im Haushaltsjahr 2022 erfolgten Erstattungen für die Jahre 2015-2018.
Gleichzeitig wurden im Haushaltsjahr 2022 unter Sachkonto 44410000 Steuern/Versicherungen/Sonstiges Vorauszahlungen für die Jahre 2020-2021 geleistet.
b) Interne Leistungsverrechnung
Mit Einführung der Doppik wird die Interne Leistungsverrechnung der Steuerungs- und Serviceumlage (Sachkonto 92300000 und 9240000) eingeführt. Seit 01.01.2017 werden damit Aufwendungen und Erträge des Produktbereichs 11 Innere Verwaltung nach einem Schlüssel pauschal auf die übrigen Produktbereiche umgelegt. Die Interne Leistungsverrechnung ist auf Rechtssicherheit im Bereich der Gebührenkalkulation zu überprüfen und aufzubauen. Unter der Annahme, dass die in dem noch festzustellenden Rechungsergebnis 2022 enthaltenen Steuerungs- und Serviceumlagen nichtgebührenfähige Anteile enthält, werden in der vorliegenden Nachkalkulation die Rechnungsergebnisse zu 75 % berücksichtigt.
c) Bemessungsgrundlagen Menge/Fläche
In der Abwassergebührenkalkulation 2022 wurde eine höhere Abwassermenge angesetzt. Als Grundlage wurde die durchschnittliche Steigerung der letzten Jahre angesetzt. Die tatsächliche Abwassermenge ist lt. Stadtwerken im Vergleich zur Abwasserkalkulation 2022 (Vorlage 2021/278) um ca. 9 % niedriger ausgefallen.
Der Gebührenmaßstab beim Niederschlagswasser bemisst sich an der anrechenbaren versiegelten Fläche. Diese ist um ca. 1 % niedriger als prognostiziert.
d) Ermittlung der Kostenüber- und unterdeckungen 2022
Beim Schmutzwasser ergibt sich abschließend für den Bereich Kläranlage eine Unterdeckung in Höhe von 451.796,07 EUR. Im Bereich Kanal ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 60.568,10 EUR.
In der Niederschlagswasserbeseitigung resultiert im Bereich Kläranlage eine Unterdeckung in Höhe von 17.699,82 EUR. Im Bereich Kanal ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 176.860,19 EUR.
Für das Jahr 2022 ergibt sich somit eine Unterdeckung von insgesamt 196.667,96 EUR.
e) Gebührensätze
Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2021 von 2,00 EUR/m³ auf 2,25 EUR/m³ erhöht und im Jahr 2022 beibehalten. Es wurden Unterdeckungen in Höhe von 507.319,99 EUR aus Vorjahren eingerechnet. Mit den Unterdeckungen ergibt sich im Nachgang ein kostendeckender Gebührensatz in Höhe von 2,44 EUR/m³.
Die Niederschlagswassergebühr wurde zum 01.01.2021 von 0,58 EU/m² auf 0,69 EUR/m² erhöht und im Jahr 2022 beibehalten. Mit den verrechneten Unterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 87.947,62 EUR/m³ ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz in Höhe von 0,60 EUR/m³.
3.2 Kalkulation 2025-2026 (Anlage 2)
a) Kalkulatorischer Zinssatz (Anlage 4)
Die Darlehen der Stadt Leonberg haben kürzere Laufzeiten (10, 20 oder 30 Jahre) als die Nutzungsdauern der finanzierten Anlagegüter (z.B. Kanäle und Gebäude 50 Jahre). Der seit 01.01.2022 geltende kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 2 % soll aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2025 beibehalten werden. Ein Vergleich mit den Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen zeigt, dass der Ansatz mit 2 % bei langfristiger Betrachtung durchaus angemessen ist (Durchschnitt der letzten 30 Jahre: 2,85 % / Durchschnitt der letzten 20 Jahre: 1,72 %).
b) Kalkulatorische Kosten
In der Sitzung vom 22.09.2022 hat der Gemeinderat der Maßnahme „Kläranlage Ersatzlösung Biologie“ in Höhe von 21.777 Mio. EUR brutto zugestimmt (siehe Vorlage 2022/292). Der Mittelabfluss war bis einschließlich dem Jahr 2026 vorgesehen. Die Maßnahme soll lt. aktuellem Bauzeitenplan mindestens bis 2028 andauern. Die Bauphase soll unter der Voraussetzung, dass keine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, in 2025 beginnen. Die Sanierung der EMSR-Technik (Elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik) (siehe Vorlage 2022/303) befindet sich auf dem Stand der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6), die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7.800 TEUR, Fertigstellung ist voraussichtlich im Jahr 2030.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Kalkulation sind noch Anlagen im Bau zu aktivieren. Es ist davon auszugehen, dass sich die im Haushaltsplanentwurf 2025 geplanten Kalkulatorischen Kosten insbesondere in der Kläranlage noch erhöhen werden. Daher werden die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen jeweils abweichend vom Haushaltsplanansatz 2025 und der Finanzplanung pauschal angegeben. Die genaue Abrechnung erfolgt in der Nachkalkulation 2025-2026.
c) Interne Leistungsverrechnung
Siehe 3.1 b)
d) Bemessungsgrundlagen Menge/Fläche
2025-2026:
Seit dem Abrechnungsjahr 2020 sinken die Wasserverbräuche und damit auch die Schmutzwassermengen kontinuierlich. Die Abwassermengen wurden in dieser Kalkulation daher nach unten korrigiert.
Der Gebührenmaßstab bemisst sich beim Niederschlagswasser an der anrechenbaren versiegelten Fläche. Die tatsächlich versiegelte Fläche zum 31.12.2023 beträgt 2.257.295 m². Für diese Kalkulation wurden 2.265.824 m² angesetzt.
d) Gebührensätze
Die Gebührensätze für Schmutzwasser wurden zum 01.01.2020 von 2,00 EUR/m³ auf 2,25 EUR/m³ erhöht. Zum 01.01.2023 wurde die Gebühr von 2,25 EUR/m³ auf 2,38 EUR/m³ angepasst. Im Bereich Schmutzwasserentsorgung wird die Unterdeckung in Höhe von 391.227,97 EUR aus dem Jahr 2022 voll angerechnet. Daher ergibt sich eine Gebührenobergrenze in Höhe von 2,53 m³.
Bei der Niederschlagswassergebühr ergibt sich mit der Verrechnung der Überdeckung aus 2022 in Höhe von 194.560,01 EUR eine Gebührenobergrenze in Höhe von 0,58 m².
Vergleichsberechnung Erhöhung Schmutzwassergebühr um 0,15 EUR/m³
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Ein- Personen- Haushalt |
Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern über 10 Jahren |
Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 10 Jahren |
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Jahresverbrauch (Durchschnitt) |
36 m³ |
144 m³ |
108 m³ |
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Gebührensatz 2,38 EUR/m³ |
85,68 EUR |
342,72 EUR |
257,04 EUR |
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Gebührensatz 2,53 EUR/m³ |
91,08 EUR |
364,32 EUR |
273,24 EUR |
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Differenz |
5,40 EUR |
21,60 EUR |
16,20 EUR |
Vergleichsberechnung Senkung Niederschlagswassergebühr um 0,06 EUR/m²
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Versiegelte Fläche |
100 m² |
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Gebührensatz 0,64 EUR/m² |
64 EUR |
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Gebührensatz 0,58 EUR/m² |
58 EUR |
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Differenz |
6 EUR |
Aufgrund der angestrebten 100-prozentigen Kostendeckung schlägt die Verwaltung vor, den Gebührensatz für Schmutzwasser von bisher 2,38 EUR/m³ auf 2,53 EUR/m³ zu erhöhen. Die Gebühr für Niederschlagswasser soll von 0,64 EUR/m² auf 0,58 EUR/m² gesenkt werden.
Wird eine niedrigere Gebühr als der kostendeckende Gebührensatz festgelegt, wird eine Kostenunterdeckung in Kauf genommen. Die Kostenunterdeckung ist später nicht mehr ausgleichsfähig und belastet künftig den städtischen Haushalt.
Vergleich aktueller Gebührensätze umliegender Städte und Gemeinden
(Stand: 24.10.2024)
|
Ort |
Schmutzwassergebühr |
Niederschlagswassergebühr |
|
Altdorf |
3,25 EUR/m³ |
0,71 EUR/m² |
|
Böblingen |
1,95 EUR/m³ |
0,36 EUR/m² |
|
Bondorf |
2,96 EUR/m³ |
0,59 EUR/m² |
|
Calw |
3,19 EUR/m³ |
0,67 EUR/m² |
|
Ditzingen |
2,24 EUR/m³ |
0,40 EUR/m² |
|
Gärtringen |
2,10 EUR/m³ |
0,77 EUR/m² |
|
Gerlingen |
2,48 EUR/m³ |
0,55 EUR/m² |
|
Grafenau |
2,64 EUR/m³ |
0,66 EUR/m² |
|
Herrenberg |
1,40 EUR/m³ |
0,30 EUR/m² |
|
Hildrizhausen |
2,13 EUR/m³ |
0,40 EUR/m² |
|
Magstadt |
2,30 EUR/m³ |
0,37 EUR/m² |
|
Nufringen |
2,32 EUR/m³ |
0,49 EUR/m² |
|
Renningen |
1,74 EUR/m³ |
0,29 EUR/m² |
|
Rutesheim |
2,11 EUR/m³ |
0,58 EUR/m² |
|
Steinenbronn |
3,53 EUR/m³ |
0,36 EUR/m² |
|
Weil der Stadt |
2,99 EUR/m³ |
0,41 EUR/m² |
|
Weil im Schönbuch |
2,85 EUR/m³ |
0,61 EUR/m² |
|
Weissach |
2,32 EUR/m³ |
0,40 EUR/m² |
Mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Nachkalkulationen wird im Nachgang der tatsächliche Gebührenbedarf festgestellt. Sich daraus ergebende Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen werden in den folgenden Gebührenkalkulationen entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes berücksichtigt.
4. Änderung der Abwassersatzung
Eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Leonberg ist erforderlich, da sich die Gebührensätze ändern.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
Haushaltsplan-entwurf 2025 (Stand: 02.10.2024) |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
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33210000 – 53800001 Kläranlage Erträge Benutzungsgebühren |
2025 ff. |
4.489.000 EUR |
3.653.000 EUR |
Niedrigere Schmutzwassermengen |
|
33210000 – 53800002 Kanal Erträge Benutzungsgebühren |
2025 ff. |
2.798.000 EUR |
2.772.000 EUR |
Niedrigere Schmutzwassermengen
|
|
34820000 – 53800001 Kläranlage Erträge aus Erstattungen von Gemeinden und GV |
2025 ff. |
100.000 EUR |
100.000 EUR |
|
|
34820000 – 53800002 Kanal Erträge aus Erstattungen von Gemeinden und GV |
2025 ff. |
35.000 EUR |
35.000 EUR |
|
|
38110000 – 53800001 Kläranlage Erträge Straßen- entwässerungskostenanteil |
2025 ff. |
88.000 EUR |
82.000 EUR |
Niedrigere Kosten -innere Verrechnung- |
|
38110000 – 53800002 Kanal Erträge Straßen- entwässerungskostenanteil |
2025 ff. |
782.000 EUR |
702.000 EUR |
Niedrigere Kosten -innere Verrechnung- |
|
48110000 – 5410000 Gemeindestraßen Aufw. Straßenentwässerungs-kostenanteil |
2025 ff. |
880.200 EUR |
784.000 EUR |
Niedrigere Kosten -innere Verrechnung- |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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612,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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843,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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203 kB
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4
|
(wie Dokument)
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56,5 kB
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