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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungszubehör, Hygiene- und Periodenartikel wird für das Jahr 2025 wie folgt beauftragt:

 

  1. Los 1 (Reinigungsmittel) wird an die Firma Vogt GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 89555 Steinheim, für insgesamt ca. 8.208,79 €/brutto vergeben.

 

  1. Los 2 (Reinigungszubehör) wird an die Firma CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH, Leipziger Straße 5b, 06184 Kabelsketal, für insgesamt ca. 8.423,36 €/brutto vergeben.

 

  1. Los 3 (Hygieneartikel) wird an die Firma Vogt GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 89555 Steinheim, für insgesamt ca. 85.666,61 €/brutto vergeben.

 

  1. Los 4 (Periodenartikel) wird an die Firma CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH, Leipziger Straße 5b, 06184 Kabelsketal, für insgesamt ca. 1.602,93 €/brutto vergeben.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die aktuelle Kostenermittlung des Fachamtes hat ergeben, dass die erforderlichen Lieferleistungen im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden können.

Der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeordnung -VgV - i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB- für öffentliche Auftraggeber wurde nicht erreicht (§ 1 Abs.1 VgV). Es bedurfte daher keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff VgV) zur Beschaffung.

Die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör sowie Hygiene- und Periodenartikel wurde daraufhin im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 13.09.2024 bis 01.10.2024 ausgeschrieben.

Es wurden dabei von 9 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Der Verwaltung lagen zum Submissionstermin (Angebotseröffnungstermin) am 01.10.2024, 10:00 Uhr, 5 Angebote (allerdings nicht für jedes der 4 Lose) vor.

Durch das Gebäudemanagement und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 41-44 UVgO) des Angebots vorgenommen.

Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss)

Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 42 Abs. 1 und 2 UVgO), nach den Bewerbungsbedingun-gen oder aus sonstigen formalen Gründen, musste 1 Angebot ausgeschlossen werden, da das Angebotsschreiben nicht unterschrieben war.

Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)

Im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 31 ff UVgO, Eignungsprüfung, Fachkunde, Leistungs-fähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein weiterer Bieter ausgeschlossen werden. Es verbleiben somit 4 Angebote in der weiteren Wertung und kommen im Rahmen der Wertungsstufe III in die engere Wahl.

Wertungsstufe III (Angemessener Preis)

Im Rahmen der Wertungsstufe III ergibt sich der in der vertraulichen Anlage genannte, 

auskömmliche Angebotspreis. Evtl. Rechenfehler, Angebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich nach dem Preis zu entscheiden (§ 43 Abs. 6 UVgO)

Das jeweils wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 Abs. 1 UVgO) stellt bei der

Reinigungschemie (Los 1) und den Hygieneartikeln (Los 3) dabei das der Firma Vogt GmbH dar. Die Firma Vogt GmbH aus Steinheim hat sich bei diesen zwei Losen als der wirtschaft-lichste Bieter erwiesen, so dass die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an die Firma Vogt GmbH zu vergeben.

Reinigungszubehör (Los 2) und den Periodenartikeln (Los 4) dabei das der Firma Clean Agent Mehlfeld+Göring GmbH dar. Die Firma CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH aus Kabelsketal hat sich bei diesen zwei Losen als der wirtschaftlichste Bieter erwiesen, so dass die Verwal-tung empfiehlt, den Auftrag an die Firma CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH zu vergeben.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Teilbudget

BUD_TH01_C6500_001

 

 

 

 

Sachkonto

42410330 Reinigungsmittel

 

Sachkonto

42410340 Reinigungsgeräte

 

Sachkonto

42410350 Hygieneartikel

 

2025

 

15.638

 

 

40.823

 

 

261.303

 

8.209

 

 

8.424

 

 

87.270

Der Finanzbedarf wird

im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

 

Der angegebene Finanzbedarf berücksichtigt darüber hinaus noch keine Anschaffung und Reparaturen von Reinigungsmaschinen. Diese werden je nach Bedarf und Finanzbudget beschafft.

 

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