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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/018-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 02.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 9 das Gesetztes vom 12.06.2018 (GBI. S. 173, 187) und §§ 11 und 15 der aktuellen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr wird der Wahl des Gesamtkommandanten und der beiden Stellvertreter bei der Freiwilligen Feuerwehr Leonberg, zugestimmt.

 

Es wurden gewählt:

 

• Gesamtkommandant Wolfgang Zimmermann

• Erste Stellvertreter Marcus Kucher

• Zweiter Stellvertreter Andreas Schneider

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

In seiner Sitzung vom 22.202.2024 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss wie aufgeführt einstimmig als Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen.

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Nach § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr werden der Gesamtkommandant und seine zwei Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren durch die aktiven Angehörigen der Feuerwehr in geheimer Wahl gewählt.

 

Nach § 11 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung wird die Wahl des ehrenamtlich tätigen Gesamtkommandanten und seiner zwei Stellvertreter in der Hauptversammlung durchgeführt. Der Hauptausschuss legt spätestens 1 Monat vor der geplanten Wahl fest, ob ein oder zwei Stellvertreter gewählt werden. Es werden zwei Stellvertreter gewählt.

 

Es wurden gewählt:

 

• Gesamtkommandant Wolfgang Zimmermann

• Erste Stellvertreter Marcus Kucher

• Zweiter Stellvertreter Andreas Schneider

 

Die Wahl hat nach den allgemeinen Grundsätzen der Mehrheitswahl stattgefunden. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Sie erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Ehrenamtes. Vor Bestellung der gewählten Personen durch den Oberbürgermeister bedarf es der Zustimmung des Gemeinderats.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

 

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