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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer Arbeitsmarkt-/Fachkräftezulage
Beschlussvorschlag des des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 22.02.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.02.2024
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Beschlussvorschlag
Den folgenden Regeln für die Gewährung einer Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage wird zugestimmt:
1. Die Höhe der Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Dieser Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.
2. Die Zulage ist bis zu fünf Jahre befristet (31.12.2028).
3. Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereiches, mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).
4. Die entsprechenden Sonderregelungen der Bereiche Kindertageseinrichtungen und Aufsichtspersonal der Bäder haben Vorrang.
