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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/306-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den folgenden Regeln für die Gewährung einer Fachkräfte-/Arbeitsmarkt­zulage wird zugestimmt:

 

1.  Die Höhe der Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Dieser Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.

 

2.  Die Zulage ist bis zu fünf Jahre befristet (31.12.2028).

 

3.  Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereiches, mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).

 

4.  Die entsprechenden Sonderregelungen der Bereiche Kindertageseinrichtungen und Aufsichtspersonal der Bäder haben Vorrang.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit Stellungnahme der Verwaltung

 

In seiner Sitzung vom 22.02.2024 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss einstimmig bei 2 Enthaltungen den vorbenannten Beschlussvorschlag an den Gemeinderat empfohlen.

 

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