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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/053-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Dem Parkraumbewirtschaftungskonzept vom Planungsbüro RichterRichard als Grundlage für das gesamtstädtische Parkraummanagement wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die verwaltungsrechtlichen Grundlagen für das öffentliche Kurzzeitparken und das Bewohnerparken zu erarbeiten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der Bewirtschaftung notwendigen Maßnahmen zu planen und auszuführen.

 

  1. Anordnung eines absoluten Halteverbotes in der Lachentorstraße

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortschaftsrat schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in Teilen an. In der Sitzung des Höfinger Ortschaftsrates vom 07.02.2024 wurden über die Punkte 1, 2, 3 und 4 mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgestimmt.

 

Folgender Ergänzungsantrag wird mit 11 Ja-Stimmen gestellt:

 

4. Anordnung eines absoluten Halteverbotes in der Lachentorstraße

 

Im Bereich zwischen der Mörikestraße und der Goldäckerstraße (ortsauswärts) auf der rechten östlichen Seite soll ein Halteverbot angebracht werden.

 

Begründung: Die Lachentorstraße ist ein offizieller Schulweg. In diesem Bereich parken sehr viele PKWs, aber auch Fahrzeuge von Speditionen. Durch eine bestehende Verkehrsinsel ist es zusätzlich sehr beengt.

 

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