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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr
Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Abteilungskommandanten und der zwei Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Referat Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
- Beteiligtes Amt:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.02.2024
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 02.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 9 das Gesetztes vom 12.06.2018 (GBI. S. 173, 187) und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr vom 21.01.2023 wird der Wahl des Abteilungskommandanten und der beiden Stellvertreter bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Leonberg, zugestimmt.
Es wurden gewählt:
- Abteilungskommandant Volker Röckle
- Erste Stellvertreter Apostolos Tzibilis
- Zweiter Stellvertreter Dennis Schleska
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr werden der Abteilungskommandant und seine zwei Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren durch die aktiven Angehörigen der Feuerwehr in der jeweiligen Abteilung in geheimer Wahl gewählt.
Nach § 11 Abs. 7 der Feuerwehrsatzung wird die Wahl des ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und seiner zwei Stellvertreter in der Abteilungsversammlung durchgeführt. Der jeweilige Abteilungsausschuss legt spätestens 1 Monat vor der geplanten Wahl fest, ob ein oder zwei Stellvertreter gewählt werden. Es werden zwei Stellvertreter gewählt.
Es wurden gewählt:
- Abteilungskommandant Volker Röckle
- Erste Stellvertreter Apostolos Tzibilis
- Zweiter Stellvertreter Dennis Schleska
Die Wahl hat nach den allgemeinen Grundsätzen der Mehrheitswahl stattgefunden. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Sie erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Ehrenamtes. Vor Bestellung der gewählten Personen durch den Oberbürgermeister bedarf es der Zustimmung des Gemeinderats.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
