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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamts vom 17.01.2024 (Anlage 1) wird zur

Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss 2020 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

3. Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der

Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:

 

 

 

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

150.856.224,77

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

140.063.468,73

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

10.792.756,04

1.4

Außerordentliche Erträge

1.434.129,36

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

821.603,51

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

612.525,85

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

11.405.281,89

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

145.236.970,15

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

127.566.041,21

2.3

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

17.670.928,94

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

10.650.960,37

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

23.658.943,40

2.6

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

13.007.983,03

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)

4.662.945,91

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.000.000,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.910.990,12

2.10

Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

5.910.990,12

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-1.248.044,21

2.12

Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

265.639,30

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

21.336.568,64

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-982.404,91

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

20.354.163,73

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

164.472,01

3.2

Sachvermögen

327.448.687,14

3.3

Finanzvermögen

56.913.806,85

3.4

Abgrenzungsposten

4.130.833,29

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

388.657.799,29

3.7

Basiskapital

218.638.799,86

3.8

Rücklagen

40.327.458,89

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

46.191.814,23

3.11

Rückstellungen

514.586,22

3.12

Verbindlichkeiten

77.013.231,35

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

5.971.908,74

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

388.657.799,29

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 wurde der Jahresabschluss 2020 aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt im August 2023 zur Prüfung vorgelegt. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Leonberg vom 17.01.2024 (Anlage 1) sowie der Jahresabschluss 2020, Stand August 2023, (Anlage 2) sind beigefügt.

 

Bereits bei Fertigstellung der Eröffnungsbilanz mussten in der Anlagenbuchhaltung viele Korrekturen auf Grund fehlerhafter Migration durchgeführt werden. Bei Aufstellung der Jahresabschlüsse 2017, 2018, 2019 und 2020 hat sich gezeigt, dass nach Umstellung auf die Kommunale Doppik im Rahmen der Bewirtschaftung Fehlbuchungen sowohl in der Ergebnis- und Finanzrechnung als auch in der Anlagenbuchhaltung erfolgt sind. Hierdurch ergeben sich auch Abweichungen zwischen den Ansätzen im Haushaltsplan und den Ergebniszahlen im Jahresabschluss, da bei der Planung teils noch von einer anderen Veranschlagung ausgegangen worden war. Auch ist immer wieder festzustellen, dass die Abgrenzung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt bei der Bewirtschaftung nicht immer beachtet wird. Es sind deshalb viele Nacharbeiten mit einem hohen Zeitaufwand notwendig. Wegen der Umstellung von SAP in den Jahren 2026/2027 auf die Version S4/HANA ist es notwendig alle Jahresabschlüsse bis dahin auf dem Laufenden zu haben. Dies ist nur möglich, wenn der Korrekturaufwand auf ein Minimum reduziert wird und die Jahresabschlüsse zügig aufgestellt werden können. Ansonsten kann die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Stadt nicht annähernd korrekt dargestellt werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Jahr 2020 die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse bis 2016 und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 durchgeführt. Der Prüfungsbericht ist im November 2020 bei der Verwaltung eingegangen und die Stellungnahme wurde fristgerecht zum Ablauf der Frist Anfang Mai 2021 an die Gemeindeprüfungsanstalt versandt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO bestätigt. Soweit möglich wurden die Prüfungsbemerkungen bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 berücksichtigt. Aufwendigere Prüfungsbemerkungen werden mit den Jahresabschlüssen 2019 ff aufgearbeitet.

 

Die Abweichungen und Ergebnisse der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, sowie die Veränderung der Bilanz zum 31.12.2020, sind im Jahresabschluss ausführlich erläutert.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das ordentliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung dank der guten Ertragslage und der geringeren Aufwendungen von einem in der Haushaltssatzung festgesetzten Überschuss in Höhe von über 3,0 Mio. EUR auf ein positives ordentliches Ergebnis von fast 10,8 Mio. EUR (+ 7,8 Mio. EUR) angestiegen ist. Das Sonderergebnis beträgt rund 613 TEUR und liegt damit fast 6,4 Mio. EUR niedriger als der Planansatz in Höhe von annähernd 7,0 Mio. EUR.

 

Insgesamt schließt das Haushaltsjahr 2020 im Jahresergebnis mit einem positiven Gesamtergebnis von über 11,4 Mio. EUR ab. Im Vergleich zum geplanten Gesamtergebnis von knapp 10,0 Mio. EUR ergibt sich eine Verbesserung um über 1,4 Mio. EUR. Das ordentliche Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, das Sonderergebnis der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

 

Die Finanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt von fast 17,7 Mio. EUR und damit mit einer Verbesserung von annähernd 4,9 Mio. EUR gegenüber Plan (12,8 Mio. EUR) ab.

 

Die Bilanzsumme beträgt zum Anfang des Jahres 2020 rund 382,4 Mio. EUR und ist zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf rund 388,7 Mio. EUR angestiegen (+ 6,3 Mio. EUR).

 

Das Rechnungsprüfungsamt stellt im vorliegenden Prüfungsbericht unter Nr. 7 Schlussbemerkungen (Anlage 1, Seite 30 f) fest, dass die Prüfung zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt hat und der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leonberg vermittelt. Bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung wurde nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen. Prüfungsbemerkungen, die einer Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Gemeinderat entgegenstehen würden, liegen nicht vor und das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2020 gemäß § 95 b Gemeindeordnung festzustellen.

 

Nach Beschlussfassung im Gemeinderat ist die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses durchzuführen und dieser anschließend auszulegen. Der Jahresabschluss ist danach sowohl dem Regierungspräsidium als auch der GPA vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird derzeit fertig gestellt und dem Rechnungsprüfungsamt anschließend zur Prüfung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Jahresabschluss 2020 (Anlage 2) dargestellt.

 

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Anlagen

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