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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Leonberg sowie der Stadtwerke Leonberg ab 01.01.2025 bis 31.12.2027 zu beauftragen. Die Gt-service GmbH kann sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen.

 

2. Die Gt-service GmbH wird bevollmächtigt die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas, an denen die Stadt Leonberg sowie die Stadtwerke Leonberg teilnehmen, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.

 

3. Die Stadt Leonberg sowie die Stadtwerke Leonberg verpflichten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme mit 10% Biogasanteil von den Lieferanten, die jeweils den Zuschlag erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Auslaufen sämtlicher Erdgaslieferverträge der Stadt Leonberg sowie der Stadtwerke Leonberg am 31.12.2024 muss die Belieferung europaweit neu ausgeschrieben werden.

Die Stadt Leonberg beteiligte sich in den vergangenen Jahren regelmäßig an den Bündelausschreibungen für die Strom- bzw. Gaslieferung des Gemeindetags. Bei Strom seit 2003, bei Gas seit 2011. Dabei sind jeweils alle städtischen Abnahmestellen enthalten. Dies schließt städtische Gebäude und Anlagen der Stadtwerke mit ein. Mit der Ausschreibung und Prüfung der Angebote war bisher die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags beauftragt.

Die Gt-service GmbH bietet Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Erdgaslieferung an.

Mit der Teilnahme an der Bündelausschreibung soll ein möglichst niedriger Erdgaslieferpreis für alle Abnahmestellen für die Jahre 2025-2027 erzielt werden. Die Wahrscheinlichkeit erscheint durch die Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeindetags am größten.

Die Teilnahme ist für die Stadt kostenlos. Die Kosten werden jeweils vom Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) übernommen. Der NEV ist ein kommunaler Zweckverband, dem 167 Städte und Gemeinden sowie 9 Landkreise angehören. Das Verbandsgebiet erstreckt sich vom Landkreis Heilbronn im Norden bis zum Landkreis Reutlingen im Süden von Baden-Württemberg. Der Sitz des Verbandes ist Esslingen.

In Summe stehen ca. 50 Erdgasabnahmestellen zur Ausschreibung mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von voraussichtlich ca. 19.000 MWh und jährlichen Gesamtkosten ab 2025 von voraussichtlich ca. 2.198.000 € bis 2.310.000 € pro Jahr. Die Stadtwerke Leonberg unterhalten das Hallenbad, das Leobad und die Heizzentrale am Schulzentrum. Der Anteil der Stadtwerke Leonberg beträgt ca. 11.000 MWh sowie ca. 1.272.000 € bis 1.337.000 € pro Jahr.

Die Erdgaslieferung wird im Rahmen der 13. Bündelausschreibung Erdgas 2025-2027 für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Erdgaslieferung erfolgt somit für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen durchführen zu können, ist die Gt-Service GmbH spätestens bis zum 29.02.2024 zu beauftragen. Zur Durchführung bedient sich die Gt-Service GmbH weiterer Kooperationspartner.

Die Erdgasvertragslaufzeit beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2027 und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Gt-service GmbH bietet die Möglichkeit alle Abnahmestellen oder nur ein Teil der Abnahmestellen mit 10% Bioerdgas auszuschreiben. Das Bioerdgas erfüllt die Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg vom 17.03.2015 (EWärmeG BW).

Bei der Belieferung mit 10 % Biogas muss mit Mehrkosten von ca. 0,5 ct/kWh netto gerechnet werden. Somit entstehen jährliche Mehrkosten ab 2025 von ca. 80.000 € bis 92.000 €.

Eine Abnahme von 10 %-Biogas ist aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, da wir bereits jetzt an einigen Objekten der gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, diese mit Biogas zu betreiben. Dies ist dort der Fall, wo wir neue Gasheizungen eingebaut haben, weil aufgrund der Randbedingungen kein erneuerbares Heizsystem in Frage kommt. In den nächsten Jahren werden weitere Objekte beim Heizungstausch dieser gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, so dass der Biogasbedarf weiter zunehmen wird. Aktuell kann der künftige Biogasbedarf nicht beziffert werden. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass ein Bezug von 10% Biogas-Anteil ausreichend ist.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Der Finanzbedarf für die Erdgasabnahmestellen aller städtischen Gebäude und der

Stadtwerke Leonberg beläuft sich ab 2025 auf voraussichtlich ca. 2.198.000€ bis 2.310.000€

pro Jahr und wird auf die Sachkonten 42410010 (Stadt) und 513300 (Stadtwerke)

aufgegliedert. In der Finanzplanung der Haushaltsplanentwürfe für die Jahre 2025, 2026 und

2027 ist der tatsächliche Finanzbedarf zu berücksichtigen. Bei Änderungen der

Abnahmemenge werden die jeweils, angepassten Kosten in der Finanzplanung

berücksichtigt. Die Stadthalle Leonberg wird über Nahwärme versorgt und ist nicht

Bestandteil der Erdgas-Bündelausschreibung.

 

 

 

 

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Kostenstellen der Gebäude und Stadtwerke

2025ff.

 

 

Der tatsächliche Finanzbedarf

ist bei Aufstellung des

Haushaltsplanentwurfs 2025 ff

zu berücksichtigen.

Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42410010 Wärme (Gas, Öl, Fernwärme) - GM

2025

909.007 €

926.000 €

Davon 78.000 € CO2-Steuer; restliches Budget ist für Öl- und Fernwärmelieferungen.

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt. Eventuell nicht gedeckte Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_6500_01 des GM gedeckt.

513300 - Gasbezug BHKWs - SWL

2025

1.272.000 €

1.272.000 €

Davon 107.000 € CO2-Steuer.

Gesamt

2025

2.181.007

2.198.000 €

Davon 185.000 € CO2-Steuer; restliches Budget ist für Öl- und Fernwärmelieferungen.

Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42410010 Wärme (Gas, Öl, Fernwärme) - GM

2026

981.722 €

949.000 €

Davon 101.000 € CO2-Steuer; restliches Budget ist für Öl- und Fernwärmelieferungen.

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt. Eventuell nicht gedeckte Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_6500_01 des GM gedeckt.

513300 - Gasbezug BHKWs - SWL

2026

1.304.000 €

1.304.000 €

Davon 139.000 € CO2-Steuer.

Gesamt

2026

2.285.722

2.253.000 €

Davon 241.000 € CO2-Steuer; restliches Budget ist für Öl- und Fernwärmelieferungen.

Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42410010 Wärme (Gas, Öl, Fernwärme) - GM

2027

1.060.333 

973.000 €

Davon 125.000 € CO2-Steuer; restliches Budget ist für Öl- und Fernwärmelieferungen.

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt. Eventuell nicht gedeckte Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_6500_01 des GM gedeckt.

513300 - Gasbezug BHKWs - SWL

2027

1.337.000 €

1.337.000 €

Davon 172.000 € CO2-Steuer.

Gesamt

2027

2.397.333 €

2.310.000 €

Davon 296.000 € CO2-Steuer; restliches Budget ist für Öl- und Fernwärmelieferungen.

 

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Anlagen

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