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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung Wasserschaden Stadthallen-Foyer: Beauftragung zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadthalle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Oktober 2018 kam es zu einer unerwarteten Leckage einer Heizleitung im Bodenkanal im
Bereich des Kellnerstützpunktes des Foyers der Stadthalle. Die Leckage war nach dem
Vorfall behoben worden. Eine Folge dieser Leckage war jedoch die Ausbreitung von
Feuchtigkeit im Heizungsleitungssystem des Foyers. Die Feuchtigkeit hatte sich, so die
Vermutung der Sachverständigen, durch das ausgetretene Wasser in den Kanälen des
Heizungsleitungssystem ausgedehnt. Die Heizung mit dem zugehörigen Rohrsystem ist zum heutigen Zeitpunkt intakt und dicht. Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch Spuren von Korrosion an der Heizungsverrohrung (Bauteilöffnung letztmalig im August 2023). Die Korrosionserscheinungen an den Rohren sind mit großer Wahrscheinlichkeit eine Folge der damals ausgetretenen Feuchtigkeit. Die Korrosion an den Rohren führt, laut dem durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen, zu einem Risiko erneuter Leckagen. Die Versicherung mahnt die Behebung des Schadens durch Austausch der betroffenen Heizungsrohre an, um den Versicherungsschutz zukünftig aufrecht erhalten zu können.
Die Versicherung hat im Dezember 2023 die Frist zur Auftragsvergabe und Beseitigung des
Schadens um ein Jahr bis 31.12.2024 gewährt. Der Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit zum Erhalt der Zahlung der Neuwertspitze (€ 34.567,43) blieb somit über den 31.12.2023 hinaus erhalten. Die Information über die Fristverlängerung um ein Jahr erreichte die Stadthalle nach der Einbringung der Drucksache 2023/321. Aufgrund der dadurch veränderten Ausgangslage wird nun ein Vergabeverfahren angestoßen. Im ersten Schritt wird eine Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses benötigt. Das Leistungsverzeichnis ist dann die Grundlage für das weitere Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
Das Ziel ist, die Beseitigung des Wasserschadens im Stadthallen-Foyer zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen zu haben. Ein entsprechender Zeitraum im Sommer 2024 ist für die erforderlichen Maßnahmen bereits geblockt.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 2024 der Stadthalle Leonberg veranschlagt.
