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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/004

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zuletzt wurde mit der Vorlage 2023/017 im Ortschaftsrat Höfingen am 08.02.2023 über die Entwicklung und Verwendung der Erbschaft informiert.

 

Im Jahr 2023 ergaben sich keine Änderungen beim Stand der Erbschaft Beck.

 

Stand zum 31.12.2022 71.189,53 EUR

Entnahme 2023 0,00 EUR

Einzahlung 2023                 0,00 EUR

Stand zum 31.12.2023 71.189,53 EUR

 

Weiteres Vorgehen

 

Mit dem Antrag ORH 05 zum Haushaltsplanentwurf 2022 wurde beschlossen, dass das Restvermögen aus der Erbschaft Erwin und Marianne Beck wie folgt verwendet werden soll:

 

6.000 EUR für das Aufstellen einer Mitfahrbank in Höfingen und 80.000 EUR für sichere Straßenquerungen im Teilort Höfingen.

 

Die im Jahr 2023 nicht abgerufenen Gelder wurden im Haushaltsplan 2024 neu veranschlagt. 

 

Das zur Verfügung stehende Erbschaftsvermögen ist aktuell auf einem Anlagen im Bau Sonderposten (AiB-Sonderposten) gebucht. Für die Maßnahmen „Mitfahrbank in Höfingen“ und „Sichere Straßenquerung Höfingen“ wird jeweils ein neuer AiB-Sonderposten gebildet. Vom AiB-Sonderposten der Erbschaft werden die Beträge analog zu den Rechnungen der Maßnahmen auf den jeweiligen Sonderposten umgebucht. Sobald die Maßnahmen „Mitfahrbank in Höfingen“ und „Sichere Straßenquerung Höfingen“ abgeschlossen und in der Anlagebuchhaltung aktiviert sind, werden die AiB-Sonderposten ebenfalls aktiviert. Die Auflösungsdauer entspricht der Nutzungsdauer der Anlage.

 

 

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