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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Eigenbetrieb Stadthalle wird ermächtigt, die Folgen eines alten Wasserschadens im Foyer der Stadthalle Leonberg zu beseitigen. Die zugehörigen Aufträge werden entsprechend der Vereinbarungen mit der Versicherung bis 31.12.2023 vergeben.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Hintergrund

Im Oktober 2018 kam es zu einer unterwarteten Leckage einer Heizleitung im Bodenkanal im Bereich des Kellnerstützpunktes des Foyers der Stadthalle. Die Leckage war nach dem Vorfall behoben worden. Eine Folge dieser Leckage war jedoch die Ausbreitung von Feuchtigkeit im Heizungsleitungssystem des Foyers. Die Feuchtigkeit hatte sich, so die Vermutung der Sachverständigen, durch das ausgetretene Wasser in den Kanälen des Heizungsleitungssystem ausgedehnt.

Die Heizung mit dem zugehörigen Rohrsystem ist zum heutigen Zeitpunkt intakt und dicht. Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch Spuren von Korrosion an der Heizungsverrohrung (Bauteilöffnung letztmalig im August 2023). Die Korrosionserscheinungen an den Rohren sind mit großer Wahrscheinlichkeit eine Folge der damals ausgetretenen Feuchtigkeit.

Die Korrosion an den Rohren führt, laut dem durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen, zu einem Risiko erneuter Leckagen. Um den Versicherungsschutz auch in der Zukunft aufrecht zu erhalten, erwartet die Versicherung eine Behebung dieses Risikos. Hierfür ist ein Austausch der risikobehafteten - da teils korrodierten - Leitungen erforderlich.

Wie im Termin der Projektgruppe Stadthalle am 04.10.2023 erläutert, stellt sich die Situation wie folgt dar (Stand 06.12.2023):

A) Ein erster Teilbetrag in Höhe von € 31.684,37 ist im Rahmen der Schadensregulierung vom Versicherer an den Eigenbetrieb Stadthalle überwiesen worden (Entschädigungsleistung).

B) Ein zweiter Teilbetrag in Höhe von € 34.567,43 (Neuwertspitze) wird von der Versicherung an den Eigenbetrieb Stadthalle überwiesen, sofern die Auftragsvergabe zur Behebung des Schadens bis zur Frist am 31.12.2023 erfolgt.

C) Die Versicherung mahnt die Behebung des Schadens durch Austausch der betroffenen Heizungsrohre an, um den Versicherungsschutz zukünftig aufrecht erhalten zu können.

Vorschlag zur Verfahrensweise

Um die oben unter B) und C) beschriebenen Bedingungen zu erfüllen, wird dem von der Versicherung empfohlenen Weg zugestimmt und folgende zwei Gewerke beauftragt:

1) Wasserschadensanierer (Demontagearbeiten, Provisorische Bodenbeläge, Entsorgung, Trocknungsarbeiten, Wiederaufbau).

Vorliegende Kostenschätzung: € 89.696,00 (netto)

2) Heizungsinstallateur (Austausch Heizungsleitungen).

Vorliegende Kostenschätzung: € 18.200,50 (netto)

Gesamtkostenschätzung

Beauftragung Heizungsinstallateur:      € 18.200,50  (netto)

Beauftragung Wasserschadensanierer:    € 89.696,00  (netto)

Summe Beauftragungen:      € 107.896,50‬  (netto)

10%- Puffer:        € 10.789,65  (netto)

Summe voraussichtliche Kosten Gewerke inkl. 10%-Puffer: € 118.686,15‬  (netto)

Anmerkung: Der 10%- Puffer soll unvorhergesehenen und zusätzlich erforderlichen Maßnahmen Rechnung tragen, welche im Rahmen der Schadensbeseitigung auftreten könnten und, falls erforderlich, behoben werden müssen. Die Abrechnung der Gewerke erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, insofern können die finalen Kosten abweichen.

Entschädigungsleistung der Versicherung (bereits erfolgt):  € 31.684,37

Zahlung Neuwertspitze der Versicherung (ausstehend):  € 34.567,43

Summe Versicherungsleistungen insgesamt:   € 66.251,8‬0

Differenz: Summe voraussichtliche Kosten (netto) /         € ‬52.434,35                                       Versicherungsleistung:             

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 2024 der Stadthalle Leonberg veranschlagt.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen / Fremdleistungen & Instandsetzungen

2024

€ 150.000

 

(laut Wirtschaftsplanung 2024)

€ 118.686

 

(netto, Kostenschätzung)

Ein Teilbetrag wird über die Schadensregulierung der Versicherung gedeckt

 

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