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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/289-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

  1. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), §§ 2, 13, 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 19.12.2023 die in der Anlage 3 dargestellte Satzung zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Marktgebühren“ beschlossen.

 

  1. In die Gebührensatzung sollen zusätzlich zu den genannten Vereinen und Schulklassen, politische Parteien und Wählervereinigungen aus Leonberg sowie kirchliche Einrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen explizit aufgeführt werden.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Ortschaftsrat Höfingen bezieht sich auf die ursprüngliche Vorlage 2023/289 („1. Hintergrund der Änderung der Gebührensatzung“) und dabei explizit auf den vorletzten Satz des ersten Absatzes („Es sind hier nur Vereine, Schulklassen etc. zugelassen“). Der Ortschaftsrat Höfingen fordert, dass alle teilnahmeberechtigten Organe, die an den Märkten mitwirken dürfen, in der Gebührensatzung aufgeführt werden (siehe Beschlussvorschlag 3.).

Zusätzlich müsste dieser Passus in Anlage 3 der Vorlage 2023/289 unter Punkt 4 (4.1. u. 4.2.) ergänzt werden.

 

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