Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/303
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanentwurf der Volkshochschule 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Kuratorium Volkshochschule
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.12.2023
| |||
|
●
Geplant
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.12.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Einrichtung und den Betrieb der Volkshochschule Leonberg regelt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Leonberg und den Städten bzw. Gemeinden Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt, Weissach und dem Landkreis Böblingen, der am 01.09.1987 in Kraft getreten ist und zuletzt am 01.01.2004 ergänzt wurde.
Das anteilige veranschlagte ordentliche Ergebnis der Volkshochschule Leonberg ist bei nach wie vor von den Pandemiebedingungen beeinflussten Teilnehmerzahlen mit € -233.480 ausgewiesen. Der Gesamtkostendeckungsgrad bei der VHS Leonberg liegt – rechnet man die anteiligen ordentlichen Erträge (ohne die Aufwendungen für interne Leistungen) gegen die ordentlichen Aufwendungen – im Ansatz bei erfreulichen 84,7% und rangiert damit über dem Durchschnitt vergleichbarer Volkshochschulen. Erfreulich ist auch, dass das anteilige ordentliche Ergebnis 2022 vor dem Abzug der Aufwendungen für interne Leistungen lediglich mit 73.517 € im Minus liegt, die VHS also in ihrem operativen Bereich unter den nach wie vor sehr schwierigen Rahmenbedingungen des Jahres 2022 wirklich gut gewirtschaftet hat.
Die Anlage stellt den Teilergebnishaushalt der Volkshochschule Leonberg in der Darstellung gemäß der kommunalen Doppik dar. Sie zeigt auf der Seite der Erträge zunächst zusammengefasst die Zuschüsse des Landes gemäß dem Weiterbildungsgesetz sowie die Zuwendung des Landkreises. Unter Entgelten für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen sind die Teilnehmergebühren (also Kursentgelte) sowie die Erträge im Bereich der sogenannten Sonderkurse zu verstehen. Bei letztgenannten handelt es sich um Auftragsmaßnahmen für Dritte – wobei den größten Anteil hierbei weiterhin die Integrationskurse darstellen. Bei diesen Integrationskursen erwarten wir auch im kommenden Jahr ein sehr gutes Ergebnis, denn die VHS hat diesen Bereich in den vergangenen Jahren mit großem Erfolg ausgebaut und in der Krise gut behauptet. Durch die Flüchtlinge aus der Ukraine hat dieser einträgliche Bereich im Jahr 2022 sogar noch zugelegt.
Im Gesamtergebnis ist die Ertragslage natürlich unter den augenblicklichen Rahmenbedingungen schwer abzuschätzen. Bei den Entgelten wurde mit einem Anstieg um 75.000 € auf 980.100 € geplant, der nach vorsichtiger Einschätzung erreichbar erscheint. Die Zuschusslage bei den Landesmitteln bleibt ebenfalls stabil.
Auf der Seite der Aufwendungen besteht der größte Anteil zu etwa gleichen Teilen aus Dienstaufwendungen sowie den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Hierbei machen wiederum die Honorare den Hauptanteil aus. Der andere große Posten bei den Aufwendungen sind die „Aufwendungen für interne Leistungen“. Hierbei handelt es sich um allgemeine städtische Verwaltungskosten, die von der Volkshochschule praktisch nicht beeinflussbar nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Einrichtungen der Stadt rechnerisch umgelegt werden, um den Vorgaben der kommunalen Doppik Rechnung zu tragen.
Der investive Haushalt der Volkshochschule ist mit lediglich 4.000 € äußerst knapp bemessen, so dass nur absolut unabwendbare Anschaffungen getätigt werden können. Weitere Aufwendungen im konsumtiven Bereich umfassen etwa die Lehr- und Unterrichtsmittel, die 2022 mit 8.500 € und nach einer Kürzung in 2023 auf 3.000 € nun 2024 mit nur minimalistischen 900 € veranschlagt sind, sowie den Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, für die 2020 noch 10.000 €, im Jahr 2024 aber mit sparsamen 6.525 € angesetzt werden. Kaum durchführbar wird die Kürzung im Etat für Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind die Papierkosten so deutlich gestiegen, dass die Absenkung nicht umsetzbar erscheint.
Insgesamt bleibt das Volumen für eine Volkshochschule mittlerer Größe sehr knapp bemessen, doch arbeitet die Volkshochschule Leonberg hier schon immer äußerst kostenbewusst und versucht, ein qualitätsvolles Angebot mit geringen Investitionen zu realisieren. Darüber hinaus wird die Volkshochschule Leonberg – wie auch in den vergangenen Jahren – nur die für einen geregelten Lehrbetrieb absolut notwendigen Ausgaben tätigen.
Auswirkungen der Kürzungen: Erhöhung des Defizits und rechtliche Probleme
Zu den generellen Kürzungen um 10% ist zu sagen, dass dies bei der Volkshochschule zu kontraproduktiven Ergebnissen wie einer Erhöhung des Abmangels führen kann und in einigen Bereichen einer solchen Kürzung sogar rechtlich begründete Hürden entgegenstehen:
Besonders gravierend wirken sich die Kürzungen im VHS-Haushalt bei den Honoraren (aber auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit) aus. Hier würde die Volkshochschule durch eine solche Kürzung regelrecht dazu gezwungen, Erträge für die Stadt NICHT einzunehmen, die deutlich höher ausfallen würden, als die „eingesparten“ Ausgaben:
- Die Volkshochschule hat gewisse Fixkosten, die anfallen und auch nicht kurzfristig wegfallen können. Sie können auch nicht mehr reduziert werden, da die Betriebskosten der VHS so knapp angesetzt sind, dass hier eine Kürzung einer Schließung der Einrichtung gleichkäme. Die derzeitige extrem angespannte Personalsituation mit seiner Serie von Überlastungs-Personalausfällen ist auch Folge der langjährigen Bemühungen, die Volkshochschule finanziell am untersten noch möglichen Limit zu betreiben, um der Stadt Kosten zu sparen. Diese Fixkosten sind daher nicht ohne massiven Schaden an der gesamten Einrichtung zu reduzieren, sie müssten sogar maßvoll erhöht werden, um die Einrichtung wieder handlungsfähig zu machen und auch um der Fürsorgepflicht für die völlig überlasteten Mitarbeiter/innen der Volkshochschule wieder nachzukommen.
- Der einzige Weg, den Abmangel deutlich zu verringern, ist es eine möglichst große Zahl von Kursen durchzuführen, die einen Deckungsbeitrag erwirtschaften. Die Leonberger Volkshochschule ist diesen Weg in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gegangen und hat ihren Abmangel in den meisten Jahren auf ein Mindestmaß reduziert. (In manchen Jahren war nach Abzug der Inneren Verrechnungen (v.a. der von der Stadt angesetzten Miete von mehreren Hunderttausend Euro, wobei erwähnt werden sollte, dass in vielen anderen Kommunen die städtische Volkshochschule mietfrei bleibt) das verbleibende Defizit nur noch eine fünfstellige Summe und mehrfach wurde im Rechnungsergebnis der Haushaltsansatz der Volkshochschule durch das hohe Kursaufkommen und gute Wirtschaften der VHS um einen sechsstelligen Betrag von bis zu 200.000 Euro übertroffen.
- Die Volkshochschule führt in aller Regel Kurse nur durch, wenn diese auch einen Deckungsbeitrag erwirtschaften, der die städtischen Finanzen entlastet. Damit dies geschehen kann, müssen Kurse geplant und mittelfristige Verträge mit Dozent/innen abgeschlossen werden, die eine beidseitige Verpflichtung darstellen, wobei sich die Volkshochschule bei Unterdeckung vorbehält, den Kurs nicht durchzuführen. Dadurch entlastet ein durch höhere Honorare ermöglichtes höheres Kursaufkommen immer auch den städtischen Haushalt. Es ist der einzige Weg, den Abmangel deutlich zu senken.
- Genau dieser Weg, die städtischen Finanzen durch höhere Erträge aufzubessern, würde nun durch die Begrenzung der Honorare versperrt. Bildlich gesprochen ist es so, als ob man das Benzin für die Erntemaschinen teilweise streicht, das nötig ist, um die Ernte vom Acker einzufahren. Die Stadt ließe quasi die „Ernte“ (die durch viel Vorarbeit des „Aussäens“) vorbereiteten Erträge, also Geld, das sie einnehmen könnte, buchstäblich „auf dem Acker liegen“ und verböte der Volkshochschule, dieses Geld einzunehmen.
- Die Senkung des Etats für Öffentlichkeitsarbeit lässt sich kaum umsetzen. Da die Papierpreise inzwischen deutlich angestiegen sind, kann das Programm zum alten Preis nicht mehr erscheinen. Ohne das Programm wird ein wichtiger Teil der Stammkundschaft wegbrechen. Auch eine Kürzung der Anzeigenakquise führt direkt zu weniger Erträgen. Außerdem ist es nur schwer möglich, der Agentur hier ein Limit vorzugeben.
Zwischenfazit:
Eine Kürzung der Honorare bei der Volkshochschule würde in weit höherem Maße die Erträge der Einrichtung verringern und damit den Deckungsbeitrag, den die VHS erwirtschaftet, deutlich absenken. Auch die Kürzung des ohnehin knapp bemessenen Etats für Öffentlichkeitsarbeit würde in direkter Linie zu weniger Teilnehmenden und damit geringeren Einnahmen führen.
Darüber hinaus sind die Honorare im Bereich der Integrationskurse, die ja zudem eine hoheitliche Aufgabe darstellen (die Vorbereitung zur Einbürgerung), nicht ohne weiteres kürzbar, ohne verpflichtende staatliche Aufgaben zu vernachlässigen. Abgesehen davon, dass hier ein für die VHS besonders lukrativer Bereich ausgebremst würde.
Dieser besonders einnahmeträchtige Zweig der VHS-Arbeit wird durch die Kürzung gleich an mehreren Stellen ausgebremst: Mieten für externe Räume sind hier unumgänglich, da städtische Räume nicht ausreichend zur Verfügung stehen (Schulen können z.B. nur eingeschränkt genutzt werden, da ein Großteil der Kurse ganzwöchig vormittags laufen muss). Diese Mietausgaben können also nicht gekürzt werden ohne wieder genau die Veranstaltungen abzusagen, die zur Verringerung des Abmangels wesentlich beitragen. Außerdem gilt analog zum Hinweis bei den Honoraren: Die Integrationskurse sind eine hoheitliche verpflichtende Aufgabe. Sie können aber nur stattfinden, wenn die Räume hierfür zur Verfügung stehen.
Ähnlich sieht es bei den Fahrtkosten im Bereich der Integrationskurse aus. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben. Der eingestellte Betrag wird aller Voraussicht nicht ausreichen, da z.B. die Ukraineflüchtlinge einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten zum Kurs haben. Zugleich ist dies nur ein durchlaufender Posten, der vom BAMF vollständig an die VHS zurückerstattet wird. Eine Kürzung bewirkt hier also gar nichts.
Zwischenfazit:
Die Integrationskurse sind die lukrativste Einnahmequelle der VHS und sind zudem hoheitliche gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Bei diesen Kursen zu kürzen (auch bei den dazu notwenigen Mieten oder vorgeschrieben Fahrtkosten etc.) schafft Defizit.
Es gibt weitere Posten, die sich gar nicht ohne weiteres kürzen lassen. Ein Beispiel sind die GEMA-, GEZ- und VG-Wort-Gebühren. Diese müssen gesetzlich abgeführt werden. Über die Höhe kann die Volkshochschule nicht selbst entscheiden.
Ebenso kann die Kürzung des Fortbildungsetats zu massiven Problemen bei der Verwaltung der Volkshochschule führen, da die neue Verwaltungssoftware ohne erhebliche weitere Schulung der Mitarbeiter/innen nicht wirkungsvoll eingesetzt werden kann. Die Fortbildungen sind für eine störungsfreie Bedienung der Verwaltungssoftware essenziell.
Gesamtfazit
Die Folgen eines solchen Beschlusses wären bei der Volkshochschule also in dramatischer Weise kontraproduktiv. Überspitzt, aber im Ergebnis durchaus zutreffend, lässt sich feststellen: Was hier vorgeschlagen wird, würde bedeuten, dass die Volkshochschule "spart", indem sie sich eines erheblichen Teils ihrer Einnahmemöglichkeiten beraubt, die zur Deckung der auch weiterhin anfallenden festen Kosten beitragen könnten. Oder anders formuliert: Die Volkshochschule "spart" daran, effektiv den Abmangel senkende Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Eine solche Entscheidung würde ohne Not ein höheres Minus im Etat bedeuten.
Im Jahr 2017 wurde aus diesen Gründen die Volkshochschule wie auch die Schulen von einer pauschalen 5%-Kürzung ausgenommen, da der die städtischen Gremien eine solche Kürzung in diesem Bereich nicht für zielführend und eher schädlich erachteten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
168,6 kB
|
